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Herrn Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken erteile ich hiermit in Sachen:
wegen:
sowohl Prozeßvollmacht gemäß § 81 ff ZPO, §§ 302, 374 StPO, § 67 VwGO und § 73 SGG als auch Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:
1. Verteidigung und Vertretung in Bußgeldsachen und Strafsachen in allen Instanzen, auch für den Fall der Abwesenheit sowie auch als Nebenkläger. Vertretung gemäß § 411 Abs. 2 StPO mit ausdrücklicher Ermächtigung gemäß § 233 Abs. 1 StPO. Vertretung in sämtlichen Strafvollzugsangelegenheiten. 2. Strafanträge zu stellen und zurückzunehmen sowie die Zustimmung gemäß §§ 153 und 153 a StPO zu erteilen. 3. Entschädigungsanträge nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen [StrEG] zu stellen. 4. Inempfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden und Sicherheiten, insbesondere des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigungen und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen. 5. Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere. 6. Entgegennahme von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen, Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche, Erhebung und Rücknahme von Widerklagen - auch in Ehesachen. Zustelllungen sind ausschließlich an mich zu richten, nicht an den Vertretenen. 7. Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis. 8. Vertretung vor den Familiengerichten gemäß § 78 ZPO sowie Abschluß von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen und Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften. 9. Vertretung vor den Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten sowie in deren Vorverfahren. 10. Vertretung vor den Arbeitsgerichten. 11. Vertretung im Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners und in Freigabeprozessen sowie als Nebenintervenient. 12. Alle Nebenverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung und Hinterlegungsverfahren. 13. Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen und Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte, insbesondere Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen. 14. Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer und Akteneinsicht. 15. Diese Vollmacht schließt auch die Geldempfangsvollmacht ein (s. auch oben Ziff. 4) 16. Die Vollmacht ermächtigt auch Anträge nach §§ 72, 73 OWiG zu stellen.
Ort Datum [Unterschrift Mandant/gesetzlicher Vertreter] |
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