Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Unfall im Ausland: die Zentrale der Autoversicherer hilft die Ansprüche im Ausland durchzusetzen - aber wie

Hier das Merkblatt der zentralen Stelle:

Wenn ein Unfall im Ausland passiert, ist oft die Verwirrung perfekt: Wie meldet man den Schaden? Wie kommt man zu seinem Recht? Wie funktioniert die Schadenregulierung? Seit Januar dieses Jahres ist das anders: Eine neue EU-Richtline (4.KH-Richlinie) macht die Regulierung von Auslandsunfällen viel einfacher. Dazu muss jeder Versicherer in Europa in jedem Mitgliedsland der EU einen Beauftragten für die Schadenregulierung benennen, an den sich Geschädigte wenden können.

Die offizielle Auskunftsstelle in Deutschland ist der Zentralruf der Autoversicherer, Internetadresse:

http://www.zentralruf.de/

eine Einrichtung der deutschen Versicherungswirtschaft.

  • In welchen Staaten kann die Auskunftsstelle ermitteln?
    In allen EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.
  • Wie ist die Auskunftsstelle erreichbar?
    Grundsätzlich auf gleichem Wege wie der bekannte Zentralruf der Autoversicherer: telefonisch unter 0180 - 25026 oder per Fax unter (040) 33965401. Der Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr zu erreichen.
    Einschränkung: Telefonische Anfragen zu ausländischen Fahrzeugen werden zur Zeit montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr entgegengenommen.
    Es wird empfohlen, Anfragen zu ausländischen Fahrzeugen per Fax oder eMail zu stellen, um eine schriftliche Rückantwort mit allen für die Schadenregulierung notwendigen Daten erhalten zu können.
  • Gibt es weiterhin das Grüne Karte - Büro und wofür ist dieses zuständig?
    Ja, sofern der Unfall in Deutschland stattgefunden hat, kann sich der Geschädigte nach wie vor an das Grüne Karte - Büro wenden.
  • Bearbeitet die Auskunftsstelle auch Anfragen zu Schäden, die sich vor dem 01. Januar 2003 ereignet haben?
    Nein, das neue System kann nur für Schäden, die sich ab dem 01. Januar 2003 ereignet haben, genutzt werden.
  • Welche Daten werden benötigt, um ermitteln zu können?
    Es wird das Herkunftsland des Unfallgegners, dessen Fahrzeugkennzeichen sowie das Schadendatum benötigt.
  • Worin besteht die Auskunft genau?
    Sie erhalten grundsätzlich Angaben über das Versicherungsverhältnis Ihres Unfallgegners sowie einen von seinem Versicherungsunternehmen in Deutschland benannten Schadenregulierungsbeauftragten, an den Sie sich mit Ihrer Korrespondenz wenden können.
  • Entstehen Kosten?
    Nein, außer den Telefonkosten entstehen dem Geschädigten für die Anfrage keine Kosten.
  • Wie lange dauert die Bearbeitung?
    Für die Ermittlung zu ausländischen Kennzeichen wird mit einer Bearbeitungsdauer von einigen Tagen bis ca. zwei Wochen gerechnet.
  • Ersetzt eine Anfrage bei der Auskunftsstelle die Schadenmeldung bei der zuständigen ausländischen Versicherung?
    Nein, Ansprüche müssen bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen bzw. dessen in Deutschland benannten Schadenregulierungsbeauftragten geltend gemacht werden.
  • Kann die Auskunftsstelle bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen?
    Nein, sie kann nur den Kontakt zum gegnerischen Versicherungsunternehmen bzw. dessen Schadenregulierungsbeauftragten herstellen.
  • Gibt es pro Land einen Schadenregulierungsbeauftragten für alle Versicherungsunternehmen?
    Nein, jedes Versicherungsunternehmen benennt individuell seinen eigenen Schadenregulierungsbeauftragten.
  • Gibt es eine Liste aller Schadenregulierungsbeauftragten?
    Zur Zeit nicht. Die Auskunftsstelle nennt den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten jeweils im Einzelfall.

Zentralruf der Autoversicherer:

Sie hatten einen Verkehrsunfall  im Ausland?

...und möchten nun wissen, bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist?

 Mailanfrage

Entweder Sie füllen unser Schadenformular online aus und senden es per E-Mail an uns.

Wir ermitteln die Versicherung Ihres Unfallgegners und leiten Ihre Angaben zum Schadenfall an dieses Unternehmen weiter. Gleichzeitig teilen wir Ihnen die gegnerische Versicherung per E-Mail mit.

Faxanfrage

 Oder Sie nutzen für Ihre Anfrage unser Faxformular. Drucken Sie es nach dem Download aus und faxen Sie es an die angegebene Nummer.

Auch dann ermitteln wir die zuständige Versicherung und leiten Ihre Angaben schnellstmöglich weiter. Sie erhalten Ihre Antwort von uns per Fax.

Anfrage durch Anruf

Wählen Sie die Service-Nummer

0180 / 25 0 26

 Hier steht Ihnen der Zentralruf rund um die Uhr an allen Tagen der Woche telefonisch zur Verfügung. In einer Vielzahl von Fällen kann dann ein direkter Kontakt mit der zuständigen Versicherung hergestellt werden. Dabei fallen lediglich Telefongebühren im Netz der Telekom für die erste Zeiteinheit an (Quelle: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

 Hier kommen Sie zum Formular:

Quelle: http://www.zentralruf.de/

 

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Stand: 10.04.13