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Unfall im Ausland: die Zentrale der Autoversicherer
hilft die Ansprüche im Ausland durchzusetzen - aber wie
Hier das Merkblatt der zentralen Stelle:
Wenn ein Unfall im Ausland passiert, ist oft die Verwirrung perfekt: Wie
meldet man den Schaden? Wie kommt man zu seinem Recht? Wie funktioniert die
Schadenregulierung? Seit Januar dieses Jahres ist das anders: Eine neue
EU-Richtline (4.KH-Richlinie) macht die Regulierung von Auslandsunfällen viel
einfacher. Dazu muss jeder Versicherer in Europa in jedem Mitgliedsland der EU
einen Beauftragten für die Schadenregulierung benennen, an den sich Geschädigte
wenden können.
Die offizielle Auskunftsstelle in Deutschland ist der
Zentralruf der Autoversicherer, Internetadresse:
http://www.zentralruf.de/
eine Einrichtung der deutschen Versicherungswirtschaft.
- In welchen Staaten kann die Auskunftsstelle
ermitteln?
In allen EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.
- Wie ist die Auskunftsstelle erreichbar?
Grundsätzlich auf gleichem Wege wie der bekannte Zentralruf der
Autoversicherer: telefonisch unter 0180 - 25026 oder per Fax
unter (040) 33965401. Der Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr
an allen Tagen im Jahr zu erreichen.
Einschränkung: Telefonische Anfragen zu ausländischen Fahrzeugen werden zur
Zeit montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr entgegengenommen.
Es wird empfohlen, Anfragen zu ausländischen Fahrzeugen per Fax oder eMail zu
stellen, um eine schriftliche Rückantwort mit allen für die Schadenregulierung
notwendigen Daten erhalten zu können.
- Gibt es weiterhin das Grüne Karte - Büro und
wofür ist dieses zuständig?
Ja, sofern der Unfall in Deutschland stattgefunden hat, kann sich der
Geschädigte nach wie vor an das Grüne Karte - Büro wenden.
- Bearbeitet die Auskunftsstelle auch Anfragen zu
Schäden, die sich vor dem 01. Januar 2003 ereignet haben?
Nein, das neue System kann nur für Schäden, die sich ab dem 01. Januar 2003
ereignet haben, genutzt werden.
- Welche Daten werden benötigt, um ermitteln zu
können?
Es wird das Herkunftsland des Unfallgegners, dessen Fahrzeugkennzeichen sowie
das Schadendatum benötigt.
- Worin besteht die Auskunft genau?
Sie erhalten grundsätzlich Angaben über das Versicherungsverhältnis Ihres
Unfallgegners sowie einen von seinem Versicherungsunternehmen in Deutschland
benannten Schadenregulierungsbeauftragten, an den Sie sich mit Ihrer
Korrespondenz wenden können.
- Entstehen Kosten?
Nein, außer den Telefonkosten entstehen dem Geschädigten für die Anfrage
keine Kosten.
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
Für die Ermittlung zu ausländischen Kennzeichen wird mit einer
Bearbeitungsdauer von einigen Tagen bis ca. zwei Wochen gerechnet.
- Ersetzt eine Anfrage bei der Auskunftsstelle die
Schadenmeldung bei der zuständigen ausländischen Versicherung?
Nein, Ansprüche müssen bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen bzw. dessen
in Deutschland benannten Schadenregulierungsbeauftragten geltend gemacht
werden.
- Kann die Auskunftsstelle bei der Durchsetzung
von Ansprüchen helfen?
Nein, sie kann nur den Kontakt zum gegnerischen Versicherungsunternehmen
bzw. dessen Schadenregulierungsbeauftragten herstellen.
- Gibt es pro Land einen
Schadenregulierungsbeauftragten für alle Versicherungsunternehmen?
Nein, jedes Versicherungsunternehmen benennt individuell seinen eigenen
Schadenregulierungsbeauftragten.
- Gibt es eine Liste aller
Schadenregulierungsbeauftragten?
Zur Zeit nicht. Die Auskunftsstelle nennt den zuständigen
Schadenregulierungsbeauftragten jeweils im Einzelfall.
Sie hatten einen Verkehrsunfall im
Ausland?
...und möchten nun wissen, bei welcher
Versicherung der Unfallgegner versichert ist?
Mailanfrage
Entweder Sie füllen unser
Schadenformular online aus und senden es per E-Mail an uns.
Wir ermitteln die Versicherung Ihres
Unfallgegners und leiten Ihre Angaben zum Schadenfall an dieses Unternehmen
weiter. Gleichzeitig teilen wir Ihnen die gegnerische Versicherung per E-Mail
mit.
Faxanfrage
Oder Sie nutzen für Ihre Anfrage unser
Faxformular. Drucken Sie es nach dem Download aus und faxen Sie es an die
angegebene Nummer.
Auch dann ermitteln wir die zuständige
Versicherung und leiten Ihre Angaben schnellstmöglich weiter. Sie erhalten Ihre
Antwort von uns per Fax.
Anfrage durch Anruf
Wählen Sie die Service-Nummer
0180 / 25 0 26
Hier steht Ihnen der Zentralruf rund um
die Uhr an allen Tagen der Woche telefonisch zur Verfügung. In einer Vielzahl
von Fällen kann dann ein direkter Kontakt mit der zuständigen Versicherung
hergestellt werden. Dabei fallen lediglich Telefongebühren im Netz der Telekom
für die erste Zeiteinheit an (Quelle:
Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Hier kommen Sie zum Formular:
Quelle:
http://www.zentralruf.de/
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