Gesamtüberblick Seminare Ordnungswidrigkeitenrecht und
angrenzende Rechtsgebiete,
für die Gemeinden, Städte und Kreise zuständig sind
|
Inhaltsverzeichnis
1 Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens
PAGEREF _Toc192653723 \h 4
2 Bauordnungsrecht
PAGEREF _Toc192653724 \h 5
3 Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
PAGEREF _Toc192653725 \h 6
4 Besondere Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts
PAGEREF _Toc192653726 \h 7
5 Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht
PAGEREF _Toc192653727 \h 8
6 Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich (oder
„Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und
Einziehung“)
PAGEREF _Toc192653728 \h 9
7 Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und
Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte
PAGEREF _Toc192653729 \h 10
8 Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung.
PAGEREF _Toc192653730 \h 11
9 Das Gewerberecht
PAGEREF _Toc192653731 \h 12
10 Der gerichtssichere Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die
Mitwirkung der Bußgeldstellen.
PAGEREF _Toc192653732 \h 14
11 Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht im
Bußgeldverfahren.
PAGEREF _Toc192653733 \h 15
12 Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei
juristischen Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie
und Rechtspraxis
PAGEREF _Toc192653734 \h 16
13 Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten.
PAGEREF _Toc192653735 \h 17
14 Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG.
PAGEREF _Toc192653736 \h 18
15 Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft
PAGEREF _Toc192653737 \h 19
16 Die Haftung für Steuern und Bußgelder, insbesondere
Anfechtungsgesetz, Haftung Unternehmen und Haftung
GmbH-Geschäftsführer
PAGEREF _Toc192653738 \h 20
17 Die Ordnungswidrigkeit und ihre Ahndung in der
Praxis
PAGEREF _Toc192653739 \h 21
18 Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis
PAGEREF _Toc192653740 \h 22
19 Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz -
und Leiharbeit
PAGEREF _Toc192653741 \h 23
20 Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei
juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich
GbR)
PAGEREF _Toc192653742 \h 24
21 Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik und
Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren.
PAGEREF _Toc192653743 \h 25
22 Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre
Mitarbeiter
PAGEREF _Toc192653744 \h 26
23 Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren / (Fehler
vermeiden im Bußverfahren)
PAGEREF _Toc192653745 \h 27
24 Gaststättenrecht
PAGEREF _Toc192653746 \h 28
25 Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen,
juristischen Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft
des bürgerlichen Rechts
PAGEREF _Toc192653747 \h 29
26 Gewinnabschöpfung bei Bußtaten.
PAGEREF _Toc192653748 \h 30
27Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil 1
(materieller Teil)
PAGEREF _Toc192653749 \h 31
28 Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil 2
(verfahrensrechtler Teil) –.
PAGEREF _Toc192653750 \h 32
29 Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren.
PAGEREF _Toc192653751 \h 33
30 Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und
Bußgeldverfahren.
PAGEREF _Toc192653752 \h 34
31 Personal‑ und Sachbeweis
PAGEREF _Toc192653753 \h 35
32 Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung.
PAGEREF _Toc192653754 \h 36
33 Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten.
PAGEREF _Toc192653755 \h 37
34 Zeugenvernehmung und Betroffenenvernehmung.
PAGEREF _Toc192653756 \h 38
1 Ausgewählte Schwerpunkte des
Bußgeldverfahrens
|
Titel des
Seminars |
|
|
Folgende Punkte sind
vorgesehen:
|
1.
Ermittlungstaktik – Anhörungsbogen (nach § 55 OWiG ) oder
Zeugenfragebogen? An Amtsstelle laden? Oder besser:
Betroffenen an Amtsstelle vernehmen und ihm den
Bußgeldbescheid zustellen? |
|
2.
Darf die Gemeinde bestimmte Felder des Bußgeldrechts
verfolgungsfrei lassen? |
|
3.
Wann darf ein Bußgeldbescheid erlassen werden?
(Anfangsverdacht – hinreichender Tatverdacht- mit an
Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit –
Überzeugung) |
|
4.
Die Möglichkeiten und Vorteile der Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten an Amts Stelle |
|
5.
Keine Geldbuße gegen den Bußtäter, sondern gegen sein
Unternehmen – zulässig, sinnvoll, prozessökonomisch? |
|
6.
Forderung der Oberlandesgerichte: Gewinnabschöpfen! Wie,
Der rechtswidrig durch die Bußtat erlangte
Vermögensvorteil muss zugunsten der Gemeindekasse,
notfalls der Staatskasse abgeschöpft werden. Was
tun? |
|
7.
Verfall und Arrest |
|
8.
Mehrere Ordnungswidrigkeiten, mehrere sachlich zuständige
Bußgeldstellen – ein Bußbescheid, sonst
Bußklageverbrauch? |
|
9.
Neue Rechtsprechung |
|
10.
Erfahrungsaustausch |
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
|
|
2
Bauordnungsrecht
|
Titel des
Seminars |
|
|
Das Seminar
will den Mitarbeitern der Behörde helfen, die in der Praxis
häufig auftauchenden Zweifelsfragen und Schwierigkeiten zu
erkennen, sie erörtern und sachgerechte, gerichtssichere
Lösungen zu finden.
-
Aufgaben und
Befugnisse - Handlungsgrundsätze und Maßnahmen (erste Stufe
des Verwaltungshandelns) - Vollzugsebene (zweite Stufe des
Verwaltungshandelns) - Anspruch Dritter auf Einschreiten der
Ordnungsbehörde –
-
Schutzgüter
des Ordnungsrechts - Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes
Recht - Öffentliche Ordnung
-
Der
Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den Rechtsalltag: z.
B. Gefahr Gegenwärtige Gefahr -
Erhebliche Gefahr
- Gefahr für Leib und Leben – Dringende Gefahr -
Gefahr im Verzuge – Anscheinsgefahr
-
-
Gefahrenverdacht - Putativgefahr - Latente Gefahr
-
Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel
-
Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung -
Vorladung - Platzverweisung (Nicht behandeln (Polizeirecht))
- Gewahrsam - Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) -
Sicherstellung - Verwertung – Beschlagnahme-
VerwertungHerausgabe
-
Adressaten
der Handlungsbefugnisse (Polizei – und Ordnungspflichtige):
Verhaltensverursacher - Der Aufsichtspflichtige des
Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr eine
Verhaltensverursachers - Zustandsverantwortlicher Der
Zustandsverantwortliche - Der Eigentümer oder sonst
Berechtigte - Der frühere Eigentümer einer „derelinquierten“
Sache (noch nicht in allen Ländergesetzen geregelt) - Der
Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger
-
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme -
Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Mitarbeiter
der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG,
|
|
3
Bearbeitung
von Verkehrsordnungswidrigkeiten
|
Titel des
Seminars |
Bearbeitung
von Verkehrsordnungswidrigkeiten |
|
Schwerpunkte
:
-
Täterermittlung, Halter als Täter
-
Beteiligung
als Beweiserleichterung
-
Handlungen
(Tateinheit, Tatmehrheit, Tat i.S. § 264 StPO)
-
Verwarnungsverfahren (Zulässigkeit, Einverständnis, Zahlung,
Anfechtung, Wesensmerkmale, Verfolgungshindernis)
-
Gewinnabschöpfung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
-
Fahrverbot
-
Anhörung,
Belehrung, Vernehmung von Betroffenen und Zeugen
-
Opportunitätsprinzip und prozeßökonomisches
Ermittlungsverhalten
-
Verjährung
-
Kosten und
Auslagen (Tagegelder, Reisekosten, Dienstwagen)
-
Zwischenverfahren
-
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
-
Wiederaufnahmeverfahren
-
Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde auf das
gerichtliche Verfahren
-
Fallbeispiele
und Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Bedienstete
der Ordnungsämter, Bedienstete, die mit der Ermittlung und
Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut sind |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze:
OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO |
|
4
Besondere
Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts
|
Titel des
Seminars |
|
|
Mit praktischen Übungen – mit
Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und der
Rechtsprechung - werden die einzelnen Problemfelder
entdeckt, entwickeln und Lösungen erarbeiten. Die während
des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw.
werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen
dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.
Folgende
Punkte sind vorgesehen:
1.
Der Bußbescheid – sein Inhalt – seine Adressierung – seine
Zustellung
2.
Die Belehrungspflichten des Verdächtigen / Betroffenen – Zeugen
3.
Pflichtverteidiger für das Bußverfahren? Vorteilhaft?
4.
Unzufriedenheit mit dem Amtsrichter? Beschwerde, Anregungen an den
Staatsanwalt
5.
Die rechtlich richtige Art im Umgang mit Staatsanwaltschaft und
Amtsgericht
6.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Sachbearbeitern der
Bußgeldstellen, der Ordnungsämter, der Jugendämter, der
Leiter der Behörden anhand der obergerichtlicher
Strafrechtsprechung – und Ratschläge dies zu vermeiden
7.
Kosten, insbesondere Reisekosten, Kilometergelder für den
privateigenen PKW und den Dienst-Pkw sind Auslagen, die dem
Betroffenem im Bußgeldbescheid auferlegt werden müssen
8.
Neue Rechtsprechung
9.
Erfahrungsaustausch
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Mitarbeiter
der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG, |
|
5 Bußgeldverfahren
bei Verstößen gegen das Baurecht
|
Titel des
Seminars |
Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen
das Baurecht |
|
Folgende
Schwerpunkte sind vorgesehen:
-
Abgrenzung
zum Verwaltungsverfahren
-
Geschützte
Rechtsgüter
-
Beweisfragen
-
Ahndbarkeit
durch Unterlassen
-
Abhängigkeit
von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen
-
Die
Verantwortung von Amtsträgern
-
Angemessene
Ahndungen
-
Neue
Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des
Seminars |
Karl Brenner,
Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO,
StGB und baurechtliche Vorschriften
|
|
6
Bußgeldverfahren
bei Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz durch (höhere)
Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung“)
|
Titel des
Seminars |
Bußgeldverfahren bei Verstößen im
Umweltbereich |
|
1.
Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren
2.
Abgrenzungen: Umweltstraf - zu Umweltbußtaten
3.
Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen
Entscheidungen
4.
Ahndbarkeit der Beteiligung und von
Unterlasssungsdelikten
5.
Beweisfragen
6.
Buß - und strafrechtliche Verantwortung von
Amtsträgern
7.
Bußgeldtatbestände des Umweltrechts
8.
Die Verantwortung von Amtsträgern
9.
Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs
- und im Bußgeldverfahren
10.
Fallbesprechungen
11.
Gerichtsentscheidungen
12.
Geschützte Rechtsgüter
13.
Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und zur
Aufrechterhaltung des Wettbewerbs
14.
Rechtsfolgen des Tatbestands - und des
Verbotsirrtums
|
|
Leitung des
Seminars |
Karl Brenner,
Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Bedienstete,
die mit dem Umweltschutz befaßt sind |
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO,
Umweltvorschriften |
|
7 Bußgeldverfahren
in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für
Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte
|
Titel des
Seminars |
Bußgeldverfahren in der Praxis mit
Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und
Ermittlungsbeamte |
|
Die Themen
werden anhand von Fällen aus der Praxis behandelt. Das
Seminar soll die Grundstrukturen des erfolgreichen Vorgehens
aufzeigen, eine Tat aufzuklären und den richtigen Täter zu
überführen. Dazu gehören die "Sieben Goldenen Regeln".
Fallanalysen helfen richtiges Denken und Handeln zu
erkennen.
Folgende
Schwerpunkte sind vorgesehen:
1.
Anfangsverdacht und die Rechtsfolgen
2.
Polizei, Bußgeldbehörde, Personal – und Sachbeweise
3.
Bußgeldbescheid
4.
Bußgeld, Gewinnabschöpfung, Bußgeldadressaten
(natürliche und „Unternehmens“-)Personen – Verfall
5.
Verfahren nach Erlaß des Bußbescheids
6.
Gerichte und ihre Entscheidungen
7.
Logisches, kreatives Denken,
8.
Kombinatorik, sinnreiche Skepsis, mehrgleisiges
Denken
9.
Planvolles Vorgehen im Ermittlungs- und
Ahndungsverfahren
10.
Richtiger Einsatz von Denk- und Beweismöglichkeiten
11.
Methodisches Vorgehen bei Durchsuchung im
Bußgeldverfahren
12.
Mit Hypothesen der Wahrheit auf die Spur kommen.
|
|
Leitung des
Seminars |
Karl Brenner,
Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
3 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze:
OWiG, StPO |
|
8 Bußgeldverfahren
und die Baumschutzsatzung
|
Titel des
Seminars |
Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung |
|
Folgende
Themenschwerpunkte sind vorgesehen:
1.
Verwaltungsbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“
2.
Bußgeldtatbestände der Baumschutzsatzung
3.
Die objektiven Tatbestandsmerkmale
4.
Die subjektiven Tatbestandsmerkmale
5.
Irrtum über Tatbestandsmerkmale, der Irrtum über
Rechtsvorschriften
6.
Die bußrechtlichen Bedeutung des behördlichen
Genehmigungsverfahrens
7.
Reichweite und Ende der Rechte nach der
Baumschutzsatzung
8.
Einschaltung von Dritten
9.
Anfangsverdacht und hinreichender Tatverdacht
10.
Geldbuße, Gewinnabschöpfung und Verfall von
Vermögensvorteilen
11.
Bußgeldzumessungstatsachen, Ermittlung des
rechtswidrig durch die Bußtat erlangen Vermögensvorteils
12.
Zumessungstatsachen |
|
Leitung des
Seminars |
Karl Brenner,
Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
1 Tag |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter der Ordnungsämter Außendienstmitarbeiter |
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
Baumschutzsatzung, OWiG, StPO |
|
9 Das
Gewerberecht
|
Titel des
Seminars |
|
|
Erlaubnisfrei
und schon erlaubnisbedürftig? Welches sind die zulässigen
und zweckmäßigen ordnungsrechtlichen Maßnahmen? Das Seminar
soll aufgetretene Probleme, schwierige Grenzfälle anhand
praktischer Beispiele (insbesondere der Rechtsprechung)
erörtern und erläutern.
-
Begriff und
Befugnisse - Gefahrenbegriff - Einschränkung Berufsfreiheit
durch Ordnungsbehörde - Handlungsgrundsätze und Mittel zur
Gefahrenabwehr
-
Schutzgüter
des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes
Recht - Erhaltung der Unversehrtheit von Leben, Freiheit und
Gesundheit (individueller und kollektiver Art) - Staat und
staatliche Einrichtungen - Sicherheit Dritter - Öffentliche
Ordnung - Mindestbestand ungeschriebener Regeln, die nach
allgemeiner Meinung „unbedingt verbindlich sind“
-
Der
Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den Rechtsalltag :
Gefahr - Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr - Gefahr
für Leib und Leben - Dringende Gefahr - Gefahr im Verzuge -
Anscheinsgefahr - Gefahrenverdacht - Putativgefahr - Latente
Gefahr
-
-
Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung -
Vorladung - Platzverweisung (Nicht behandeln (Polizeirecht))
- Gewahrsam - Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) -
Sicherstellung - Verwertung - Verwertung - Herausgabe
-
Adressaten
der Handlungsbefugnisse (Polizei – und Ordnungspflichtige):
Verhaltensverursacher - Der Aufsichtspflichtige des
Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr eine
Verhaltensverursachers - Zustandsverantwortlicher - Der
Zustandsverantwortliche - Der Eigentümer oder sonst
Berechtigte - Der frühere Eigentümer einer „derelinquierten“
Sache (noch nicht in allen Ländergesetzen geregelt) - Der
Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger
-
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme -
Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Mitarbeiter
der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG,
einschlägigen Fachgesetze |
|
10 Der
gerichtssichere Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung
der Bußgeldstellen
|
Titel des
Seminars |
Der gerichtssichere Beweis bei
Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung der Bußgeldstellen |
|
-
Vernehmung
von Betroffenen und Zeugen,
-
Erkennen von
lügnerischen und wahrheitsgemäßen Aussagen,
-
gerichtssichere Vernehmungsprotokolle,
-
Ermittlung
und Nachweis von rechtswidrig erlangten Vermögensvorteilen,
Verhalten der Bediensteten der Verwaltungsbehörden als
Vertreter der Bußgeldbehörde und als Zeugen vor Gericht
-
Mit
Fallbeispielen und neuen Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und Steuerämter
und deren Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
11
Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht im Bußgeldverfahren
|
Titel des
Seminars |
Der Personal‑
und Sachbeweis vor Gericht |
|
Das
wichtigste Hilfsmittel, die Wahrheit im Bußgeldverfahren
herauszufinden, ist auch heute in der Praxis noch immer die
Vernehmung von Betroffenen und Zeugen. Nirgendwo werden aber
auch so viele Fehler, leider oft auch zu Lasten des
Betroffenen, gemacht wie bei der Aufklärung einer Bußtat
durch den Personalbeweis. Neben dem Personalbeweis müssen
die Sachbearbeiter bei den Bußgeldstellen und ihre
Außendienstmitarbeiter auch Kenntnisse vom erforderlichen
und möglichen Sachbeweis haben
Die Bedeutung
des bußrechtlichen Ermittlungsverfahrens für die
gerichtliche Entscheidung
-
Vernehmung
von Betroffenen und Zeugen,
-
Erkennen von
lügnerischen und wahrheitsgemäßen Aussagen,
-
gerichtssichere Vernehmungsprotokolle,
-
Ermittlung
und Nachweis von rechtswidrig erlangten Vermögensvorteilen,
Verhalten der Bediensteten der Verwaltungsbehörden als
Vertreter der Bußgeldbehörde und als Zeugen vor Gericht
-
Mit
Fallbeispielen und neuen Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber
à
Videorecorder
à
Fernsehgerät |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und Steuerämter
und deren Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO |
|
12 Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und
Gewinnabschöpfung bei juristischen Personen und
Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis
|
Titel des
Seminars |
|
|
Im Seminar
wird die beweistechnisch und ahndungsrechtlich
empfehlenswerte Verfolgung und Ahndung von Bußtaten bei
Personengesellschaften und juristischen Personen gemeinsam
erarbeitet. Die Besprechung erfolgt anhand von Fällen aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung.
Neben der zentralen § 30 OWiG werden damit unmittelbar
zusammenhängenden Vorschriften des HGB und BGB behandelt:
Ferner werden trainiert:
-
Die
Ermittlung der zum Tatnachweis erforderlichen Tatsachen, der
objektiven und der subjektiven,
-
die
Vorgehensweise bei der Tatsachenfeststellung, die
gerichtsichere Beweiserhebung,
-
die
Gestaltung der jeweils erforderlichen Verfügungen (z.B.
Ermittlungsersuchen an die Polizei § 46 II OWiG, 161 Satz 2
StPO, an andere Behörden, Antrag auf richterlichen
Vernehmung des Betroffenen, des Zeugen, der Durchsuchung von
Betriebs – und Geschäftsräumen).
-
Die praktischen Übungen
gipfeln in der Anfertigung von Bußbescheiden und der
Bearbeitung des gegen die Bußbescheide eingelegten
Einsprüche.
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter der Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiter
der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit der Überwachung
von Unternehmen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen
betraut sind (beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG,
Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG) |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und
StPO |
|
13 Die 5
Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten
|
Titel des
Seminars |
|
|
Anhand von praktischen Fällen
– aus der Seminarpraxis des Referenten und der
Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer
werden die einzelnen Problemfelder entwickeln, die Lösungen
erarbeiten. Die während des Seminars gemeinsam
erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge,
Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit
elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende
Punkte sind vorgesehen:
1.
Wider die optimale Aufklärung – der Anhörungsbogen nach § 55 OWiG –
der Zeugenfragenbogen als Alternative?
2.
Die Ermittlung aller „bußbaren“ Ordnungswidrigkeiten (§§ 46 II
OWiG, 152 II StPO) steht nur auf dem Papier - sie findet in
der Rechtspraxis nicht statt.
3.
Ermitteln und Ahnden wegen „Handelns durch Unterlassen“, verhindert
Einstellung nach §§ 46 II OWiG, 170 StPO.
4.
Verwertungsverbote von Beweismitteln durch falsche Rechtsanwendung
5.
Das tatenlose Hinnehmen von gerichtlichen Verfahrenseinstellung
nach § 47 Absatz 2 OWiG muss nicht sein – auch gegen andere
Entscheidungen des Amtsrichters kann die Verwaltungsbehörde
das nächsthöhere Gericht anrufen – dazu besteht regelmäßig
auch eine Rechtspflicht. Ziel: Einheitlichkeit der
Rechtsprechung.
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und StPO |
|
14
Die
Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG
|
Titel des
Seminars |
|
|
Das Seminar wird anhand von
praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten
und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der
Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische
Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars
gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte,
Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf
Diskette allen Hörern zur Verfügung.
Folgende
Punkte sind vorgesehen:
-
Die
Aufsichtspflichtverletzung im Rechtssystem
-
Die
rechtlichen Voraussetzungen des § 130 OWiG (Tatbestand,
Rechtswidrigkeit, Vorwerfbarkeit)
-
Abgrenzung zu
Tätigkeits – und Untelassungsbußtaten
-
Die
Beweiserhebung
-
Die
ermittlungstaktische Vorgehensweise
-
Das
Erfordernis, „in dem Unternehmen zu ermitteln“ –
Buchführungs – und Belegprüfung
-
Gestaltung
der erforderlichen Ermittlungsersuchen, Anträge an den
Ermittlungsrichter des Amtsgerichts – Vernehmung von
Betroffenen und Zeugen
-
Der
Bußbescheid, der Verfallbescheid
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter der
Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen
und Bedienstete, die mit der Überwachung von Unternehmen
nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind
(beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG,
Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG) |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und StPO |
|
15
Die Bußgeldstelle als
Quasi - Staatsanwaltschaft
|
Titel des
Seminars |
|
|
Die einzelnen Problemfelder
werden – nach Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten
und Sachverhalten nach der Rechtsprechung - gemeinsam mit
den Seminarteilnehmern aufgespürt, diskutiert und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische
Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars
gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte,
Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf
Diskette allen Hörern zur Verfügung.
Folgende
Punkte sind vorgesehen: Die Bußgeldstelle als
1.
Hüterin unserer Wirtschaftsordnung -
2.
Hüterin der Umwelt -
3.
Hüterin der legalen Arbeitsplätze -
4.
Hüterin der Sonntags – und Nachtruhe -
5.
Hüterin der Gesundheit der Nahrungsmittel-Bürger -
6.
Hüterin des legalen Bauens, von Sträuchern und Bäumen, von Luft und
Gewässern.
7.
Die Bußgeldstelle: Welche Rechte und Pflichten hat sie, um ihre
Aufgaben optimal lösen zu können? Im Ermittlungsverfahren –
im Zwischenverfahren – im gerichtlichen Verfahren – im
Vollstreckungsverfahren?
-
Erfahrungsaustausch
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Mitarbeiter
der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
|
|
16
Die Haftung für Steuern
und Bußgelder, insbesondere Anfechtungsgesetz, Haftung Unternehmen
und Haftung GmbH-Geschäftsführer
|
Titel des
Seminars |
Die Haftung
für Steuern und Bußgelder |
|
-
Haftung nach
BGB, HGB und Sondergesetzen (z.B. GmbHG, Anfechtungsgesetz),
Abgabenordnung und kommunales Abgabengesetz, nach dem
Ordnungswidrigkeitengesetz
-
Haftung
natürlicher Personen:
-
Täter,
Mittäter und einer Steuerstraftat
-
Beteiligte
nach § 14 OWiG
-
GmbH‑Geschäftsführer, Erben, Erwerben von Unternehmen
Haftung von Organen juristischen Personen und
Personenvereinigungen, insbesondere: von
-
Gesellschafter der OHG, KG, Stille Gesellschaft, GmbH,
Genossenschaft
-
Haftung der
Gesellschafter der BGB‑Gesellschaft
-
Die
Durchgriffshaftung bei der GmbH
-
Haftung im
Konkursverfahren
-
Möglichkeiten
der Haftungsbeschränkung bei Erben und Unternehmenserwerbern
-
Arrestanordnung, Beschlagnahme, Pfändung und andere
Sicherungsmöglichkeiten,Vollstreckungsmöglichkeitennach dem
Anfechtungsgesetz‑
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter der Steuerämter und Ordnungsämter,
Vollstreckungs‑ und Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
AO, BGB und
HGB
|
|
17
Die Ordnungswidrigkeit
und ihre Ahndung in der Praxis
|
Titel des
Seminars |
Die Ordnungswidrigkeit und ihre
Ahndung in der Praxis |
|
Nach den
Wünschen der Teilnehmer des Seminars können besondere
Schwerpunkte gesetzt werden, es können sie interessierende
Fälle besprochen werden.
1)
Ermittlungsverfahren, Art und Umfang
2)
Bußgeld – und andere Bescheide
·
Rechtlicher und tatsächlicher Inhalt
·
Adressierung und Zustellung
3)
Rechtsfolgeentscheidungen
·
Zumessungsgründe für die Geldbuße
·
Abschöpfung des illegalen Gewinns
·
Verfall des illegalen Gewinns
·
Geldbußen gegen juristische Personen und
Personengemeinschaften
4)
Unternehmer als Garant
5)
Besondere Probleme des Ermittlungsverfahrens
6)
Wege zum rechtskräftigen Bußbescheid
7)
Vom Umgang mit dem Gericht
8)
Neue Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die
StPO |
|
18
Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis
|
Titel des
Seminars |
Bußgeldverfahren in der Praxis |
|
1)
Bußgeldbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“,
Rechte und Pflichten
2)
Anfangsverdacht nach § 152 II StPO und seine Folgen
·
Für das Verwaltungsverfahren (Verwertungsverbot für
erlangte Beweismittel?)
·
Für das Bußgeldverfahren.
3)
Ermittlungsziele
·
Einzeltat ermitteln und ahnden
·
Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären und ahnden
4)
Ermittlungstaktiken
·
Zeuge als Beweismittel
·
Betroffener als Beweismittel
·
Halter als Beweismittel
·
Geschäftsführer oder Gesellschafter als Beweismittel
·
Unternehmen und „Vorsteher“
·
Verbandsgeldbuße
5)
Anhörungsbogen oder Vernehmung
6)
Ahndung
·
Zumessung der Geldbuße
·
Abschöpfung des Vermögensvorteils als Mindestgeldbuße
·
Verfall
7)
Gerichtssicherheit
·
Beweise
·
Bescheide
8)
Mit dem Gericht geschickt umgehen
9)
Sonderprobleme und Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des
Seminars |
Karl Brenner,
Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Mitarbeiter
der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
|
Titel des
Seminars |
Ermitteln,
Aufklären, Ahnden von Buß - und Straftaten bei illegaler
Schwarz - und Leiharbeit |
|
Schwerpunkte
1.
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte
(Anfangsverdacht als Verfahrensstart)
¨
Straftaten / Ordnungswidrigkeiten
¨
SchwArbG verdrängt andere Gesetze
¨
Bußtat: Schwarzarbeit; die Auffangnormen
¨
Die Auftraggeber: Mittäter, Gehilfen oder Opfer?
2.
Beweisführung:
¨
Personalbeweis und Sachbeweis (insbesondere die
Buchführung)
¨
Durchsuchung, Beschlagnahme
¨
Vernehmung von Zeugen, Betroffenen
¨
Anhörungsbogen als „Beweiskiller“
¨
Aufklärungzwang aller Bußtaten, soweit nicht verjährt
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
3.
Rechtsfolgen:
¨
Geldbuße, Einziehung, Gewinnabschöpfung, Verfall bei
Tätern und Unternehmen
¨
Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden
¨
Inhalt, Zustellung, Gerichtssicherheits.
Müller pp S. 203 x des Buß – und anderer Bescheide
¨
Kosten und Auslagen (Reisekosten der Ermittler –
Verfahrenskosten?)
4.
Sonderprobleme und neue Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze:
OWiG, StGB, StPO, SchwArbG, AÜG, AFG, RVO, GewO, BGB, HGB |
|
20
Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei
juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich
GbR)
|
Titel des
Seminars |
Ermittlung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten bei juristischen Personen und
Personengesellschaften (einschließlich GbR) |
|
Das Seminar
wird aufzuzeigen, welche Möglichkeiten das Gesetz und die
Rechtsprechung geben, bußgeldbewehrte Verstöße in
Unternehmen durch Unternehmer und deren Angestellte zu
ahnden. Dabei werden die materiell-rechtlichen
Voraussetzungen ebenso behandelt wie das richtige
verfahrensrechtliche Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten. Auch
die vom OWiG und der Rechtsprechung grundsätzlich zwingend
vorgeschriebenen Rechtsfolgen bei bestimmten
Wirtschaftsordnungswidrigkeiten wie Gewinnabschöpfung,
Verfall und Einziehung werden anhand von Beispielen aus der
Rechtsprechung erläutert.
Schwerpunkte:
-
Unternehmensformen,
-
Betriebsbezogene Pflichten
-
Unternehmensverantwortliche (§§ 9, 14 OWiG)
-
Selbständige
und unselbständige Hilfspersonen eines Unternehmens
-
Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG
-
Die
Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG
-
-
Andere
Nebenfolgen
-
Selbständige
Anordnung von Rechtsfolgen
-
Wechsel der
Unternehmensform
-
Zustellung
und Vollstreckung von Bescheiden
-
Mit
Fallbeispielen und Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des
Seminars |
Karl Brenner,
Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze:
OWiG, StPO, BGB, HGB, GmbHG |
|
21 Ermittlungen, Beweisführung,
Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im
Bußgeldverfahren
|
Titel des
Seminars |
Ermittlungen,
Beweisführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik der
Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren |
|
-
Die
erfolgreichen Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,
-
Erkennen von
Lügen und wahrheitsgemäßen Aussagen von Betroffenen und
Zeugen
-
Das
Vernehmungsprotokoll, ein Gegenstück zum „Deutschaufsatz“
-
Das
Geständnisprotokoll
-
Anforderungen
an die (gerichtssichere) Beweisführung
-
Ursachen von
anscheinend unberechtigten Einstellungen und Herabsetzung
von Bußgeldern durch Amtsgerichte
-
Die
Möglichkeiten der Einwirkung durch die Verwaltungsbehörden
auf die gerichtlichen Entscheidungen
-
Beispiele aus
der Rechtsprechung
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und Steuerämter
und deren Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO |
|
22 Fallbesprechungen für Praktiker der
Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter
|
Titel des Seminars |
Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre
Mitarbeiter
|
|
Zielsetzung: Es sollen anhand
von praktischen Fällen, die von den Seminarteilnehmern zuvor
dem Studieninstitut / dem Veranstalter / dem Dozenten
unmittelbar eingereicht worden sind, besprochen und einer
gerichtsicheren Lösung zugeführt werden. Die Fälle werden
aus der Sicht der Teilnehmer, aus anwaltlicher und
richterlichen Sicht in Rollenspielen beurteilt – vor und
nach ihrer Optimierung.
Der
Dozent wird die zum Verständnis erforderlichen
Rechtsprobleme den Seminarteilnehmern darlegen. Entsprechend
der Zielsetzung sollten nur Bedienstete teilnehmen, die
mindestens 3 Monate auf dem bußrechtlichen Sektor tätig
sind.
Die Fallbeispiele sollten mindestens 6
Wochen vor Seminarbeginn eingereicht werden.
Selbstverständlich als Kopien der Originale – und
anonymisiert. Sie sollen die wesentlichen Teile umfassen:
Grund des Anfangsverdachts, Ermittlungsmaßnahmen
(Durchsuchungen, Beschlagnahmen), Anhörungs – und
Zeugenfragebogen, Bußbescheid, Stellungnahmen /
Einspruchsbegründungen des Betroffenen und seines
Verteidigers, Stellungnahmen und Entscheidungen der
Staatsanwaltschaft und des Gerichts. |
|
Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht
a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar
mitbringen |
OWiG, StPO, Vorschriften, den Fall
betreffend |
|
23 Fehlerquellen im bußrechtlichen
Ermittlungsverfahren /
(Fehler vermeiden im Bußverfahren)
|
Titel des
Seminars |
Fehlerquellen
im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren |
|
Die Ermittlungsbehörden
müssen das konkrete Bußverfahren in rechtlich zulässiger und
gerichtssicherer Weise bearbeiten. Aber auch bei Gericht
anhängigen Bußgeldverfahren sind die Verwaltungsbehörden
nicht ohne jeglichen Rechte.
Als
Schwerpunkte sind vorgesehen:
Im
bußrechtlichen Verfahren schleichen sich häufig vermeidbare
Fehler ein, die letztlich zur Einstellung des Verfahrens
durch das Gericht führen, so zum Beispiel:
Vermeiden von
Fehlern:
1)
Bei der Verdachtsgewinnung
·
Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären
·
Ermittlung der Bußgeldzumessungsgründe
·
Ermittlung des rechtswidrig erlangten
Vermögensvorteils
·
Berechnung bzw. Schätzen des Vermögensvorteils
2)
Beim Lenken und Leiten des bußrechtlichen
Ermittlungsverfahren
·
durch den Sachbearbeiter der Bußgeldstelle,
·
bei Ermittlungsersuchen an die Polizei,
·
bei eigener Ermittlungstätigkeit, beim Einholen von
Gutachten, der Zusammenarbeit mit den Gutachtern als
„Gehilfen“ der Verwaltungsbehörden, ihm ungeschickten Umgang
mit Wirtschaftsbußtätern und Zeugen, bei der Vernehmung von
Betroffenen und Zeugen,
·
Bei der Suche nach Sachbeweismitteln und deren
Bewertung
·
Bei der Auswahl des „richtigen“ Bußgeldadressaten
(natürliche Person oder Unternehmen – oder Verfallbescheid?)
3)
Vor und beim Erlaß des Bußgeld – und anderer
Bescheide:
¨
Zusammenarbeit mit dem Verteidiger
¨
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und Gericht
¨
Hilfestellung für das Gericht
(Ermittlungs- und
Spruchrichter).
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen
|
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
24 Gaststättenrecht
|
Titel des Seminars |
|
|
Ziel dieses Fachseminars ist es, die
mit dem Gaststätten - Recht befassten Dienstkräfte mit den
Recht – und Verfahrensfragen vertraut zu machen, ausgewählte
praktische Probleme intensiv zu erörtern und an praktischen
Beispielen (der Seminarteilnehmer und der Rechtsprechung)
entscheidungssicher / gerichtssicher aufzubereiten.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
1.
Einschränkung Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde
2.
Handlungsgrundsätze und Mittel zur Gefahrenabwehr
3.
Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit -
Geschriebenes Recht - Sicherheit Dritter - Der
Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den Rechtsalltag :
z.B. Erhebliche Gefahr -Gefahr im Verzuge - Anscheinsgefahr
4.
Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel
5.
Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung -
Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) - Verwertung
6.
Adressaten der Handlungsbefugnisse: Verhaltensverursacher -
Zustandsverantwortlicher - Der Zustandsverantwortliche - Der
Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger
7.
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme -
Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
|
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Veranstaltungsort |
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|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar
mitbringen |
OWiG, StPO
OBG, einschlägigen Fachgesetze |
|
25 Gewinnabschöpfung – Verfall – bei
natürlichen Personen, juristischen Personen, Personengesellschaften
und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
|
Titel des Seminars |
|
|
Den
Teilnehmern werden die Problemlagen mit Fällen aus der
Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung
interaktiv und begreifbar näher gebracht. Die während des
Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw.
werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen
dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
1.
Die rechtlichen, sachlichen und tatsächlichen Voraussetzungen
2.
Die Berechnung des Vermögensvorteils
3.
Die Schätzung des Vermögensvorteils
4.
Die Verfahrensvoraussetzungen- persönliche und sachliche
-
Der Bußgeldbescheid, der Verfallbescheid, die
Gewinnabschöpfung als Teil der Geldbuße
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar
mitbringen |
OWiG, StPO
|
|
26 Gewinnabschöpfung bei Bußtaten
|
Titel des
Seminars |
Gewinnabschöpfung bei Bußtataten |
|
Gesetz und
Rechtsprechung verlangen, daß die Mindestgeldbuße
bei Wirtschaftsordnungswidrigkeiten der durch die Bußtat
erlangte Gewinn ist. Zu ermitteln ist ferner nicht die
einzelne, zufällig entdeckte bußbare Handlung, sondern das
gesamte, im nichtverjährten Zeitraum bußbare Verhalten des
Verdächtigen, also alle nicht verjährten Bußtaten.
-
Schwerpunkte:
-
Gewinnabschöpfung bei natürlichen, juristischen Personen und
Personenvereinigungen,
-
Verfall (§
29a OWiG),
-
Ermitteln und
Beweisen des rechtswidrigen Vermögensvorteils,
-
Schätzen und
Berechnen,
-
an
praktischen Beispielen auf der Grundlage von
Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
27Grundlagen der Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten Teil 1 (materieller Teil)
|
Titel des
Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I
Der
materiellrechtliche Teil des 0WiGs |
|
1.
Voraussetzungen der Ahndung
¨
Zuständigkeit: örtlich, sachlich – nicht örtlich,
nicht sachlich
2.
Handlungs‑ und Konkurrenzlehre (Tateinheit,
Tatmehrheit, Dauerbußtat, die „Tat“ i.S. § 264 StPO),
3.
Garantenstellung, Garantenpflicht (Halter,
Unternehmer, Gewerbetreibender)
4.
Fahrlässigkeitsdelikte
5.
Teilnahme (Beteiligung)
6.
Aufsichtspflichtverletzung als Sonderbußnorm
7.
Ahndungsmöglichkeiten nach dem OWiG und anderen
Gesetzen:
¨
Geldbuße, Gewinnabschöpfung, Verfall
8.
Tatbestandsirrtum,
9.
Verbotsirrtum,
10.Verjährung:
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Vollstreckungsverjährung
11. Besondere
Probleme, neue Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
1 Tag |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die
StPO |
|
28 Grundlagen der Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten Teil 2 (verfahrensrechtlicher Teil) –
|
Titel des
Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II, Der
verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeit |
|
1.
Anfangsverdacht als Ende des Verwaltungsverfahrens –
Beginn des Bußverfahrens
2.
Art und Umfang des Ermittlungsverfahrens
¨
Verkehrsordnungswidrigkeiten
¨
andere, insbesondere Wirtschaftsbußtaten
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Hilfsorgan Polizei
¨
Von der Notwendigkeit, Geschäftsunterlagen einzusehen
¨
Durchsuchung und Beschlagnahme
¨
Zeugenvernehmung
¨
Betroffenenvernehmung
¨
Beweismittelkiller: Anhörungsbogen
3.
Gerichtsicherer Bußbescheid
4.
Ahndung:
¨
Zumessungstatsachen der Geldbuße
¨
wirtschaftlicher Vorteil
¨
Verfall
5.
Wirkung des Bußbescheids
¨
Einspruch
¨
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
¨
Rechtskraft des Bußbescheids und seine Folgen
¨
Der rechtswidrige Bußbescheid
¨
Wiederaufnahme des Verfahrens
6.
die Bedeutung des bußrechtlichen
Ermittlungsverfahrens für das gerichtliche Verfahren,
7.
Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde bei und
vor Gerichte
8.
Sonderprobleme, neue Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die
StPO |
|
29
Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren
|
Titel des
Seminars |
Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren |
|
1.
Buß - und strafrechtliche Grundsätze des
Lebensmittel‑ und Bedarfsgegenständegesetz LFGB
2.
Unterschiede zur alten Gesetzesfassung
3.
Ahndungskatalog des LFGB
4.
Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs
- und im Bußgeldverfahren
5.
Ermittlung und Ahndung
6.
Straftaten und Bußtaten, Abgrenzungen
7.
Ordnungswidrigkeiten
8.
Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums
9.
Fallgestaltung und Lösungen in der Alltagspraxis
10.
Beweisprobleme
11.
Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und
Unterstützung des Wettbewerbs
12.
Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des
Seminars |
Karl Brenner, Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Bedienstete
der Ordnungsbehörden, der Lebensmittelüberwachung, der
Bußgeldstellen |
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
und LFGB |
|
30 Ordnungs
– und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren
|
Titel des
Seminars |
Ordnungs –
und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und
Bußgeldverfahren |
|
Verwaltungsbehörden haben eine janusköpfige Machtposition:
Sie sind Verwaltungsbehörde, wenn sie ihre Pflichten und
Rechte in verkehrsrechtlicher und
wirtschaftsverwaltungsrechtlicher wahrnehmen und sie sind
Justizbehörde, wenn sie nach dem OWiG und der StPO vorgehen.
Aus dieser Doppelfunktion können sich – oft unerkannt –
praktische und rechtlich Probleme ergeben
Ø
Zum Beispiel: Bauordnungsrecht
1.
Aufgaben und Befugnisse
2.
Handlungsgrundsätze
3.
Vollzugsebene (Vollstreckungsrecht)
Ø
Zum Beispiel: Immissionsschutzrecht, Abfallrecht,
Gewerberecht (mit Gaststättenrecht)
1.
Aufgaben und Befugnisse nach Verwaltungsrecht:
¨
Betretungs –und Einsichtsrechte
¨
Auskunftsrechte
¨
Durchsuchungen, andere Duldungspflichten,
Probeentnahmen
¨
Rechte des Pflichtigen
Beispiele und
Übungen aus dem Rechtsalltag und Rechtsprechung
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Mitarbeiter
der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete, Bedienstete
der Ordnungsverwaltung |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
(Gesetze:
OBG, GewO, Umweltschutzvorschriften, baurechtliche
Vorschriften, Vollstreckungsgesetz, OWiG, StPO) |
|
31 Personal‑ und Sachbeweis
|
Titel des
Seminars |
Personal‑ und Sachbeweis |
|
Das
wichtigste Hilfsmittel, die Wahrheit im Bußgeldverfahren
herauszufinden, ist auch heute in der Praxis noch immer die
Vernehmung von Betroffenen und Zeugen. Nirgendwo werden aber
auch so viele Fehler, leider oft auch zu Lasten des
Betroffenen, gemacht wie bei der Aufklärung einer Bußtat
durch den Personalbeweis. Neben dem Personalbeweis müssen
die Sachbearbeiter bei den Bußgeldstellen und ihre
Außendienstmitarbeiter auch Kenntnisse vom erforderlichen
und möglichen Sachbeweis haben
Folgende
Schwerpunkte sind vorgesehen:
-
Die
Ermittlungsbefugnisse der "Bußgeldstellen"
-
Ermittlungs‑
und Vernehmungsbeamte vor Gericht
-
Schweigerecht
der Behördenbediensteten
-
Informationspflicht zur Vermeidung von Falschaussagen
-
Ermittlungspflicht der Verwaltungsbehörde nach §§ 46 OWiG,
161 StPO
-
Die Rechte
der Verwaltungsbehörde im staatsanwaltschaftlichen und
gerichtlichen Verfahren.
-
Neue
Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber
à
Videorecorder
à
Fernsehgerät |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter der
Ordnungsämter, Rechts‑ und Steuerämter und deren
Ermittlungsbeamte
|
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und StPO |
|
32 Verkehrsbußrecht im Spiegel der
Rechtsprechung
|
Titel des
Seminars |
Verkehrsbußrecht im Spiegel der
Rechtsprechung |
|
Das Seminar
behandelt anhand der Verkehrsrechtsprechung der letzten
Jahre materielle und verfahrensrechtliche
Problemfälle,
¨
Anfangsverdacht
¨
Halter und Täter
¨
Zeuge als Aufklärunghilfe
¨
Beteiligung als Beweiserleichterung
¨
Anhörungsbogen und seine Bedeutung
¨
Lichtbilder als Identifizierung
¨
Bußklageverbrauch und die örtliche und sachliche
Unzuständigkeit
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Fahrverbot
¨
hinreichender Tatverdacht und gerichtssicherer Beweis
¨
Gewinnabschöpfung auch bei Verkehrsbußtaten
¨
Handlungseinheit, Tateinheit, Tatmehrheit,
Dauerbußtat, Klammerwirkung, Tat im prozessualen Sinn
¨
Irrtümer im Straßenverkehrsrecht
¨
Aufklärungspflichten nach Einspruch
¨
Verwarnungsgeldverfahren
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
StVG, StVO,
StVZO, StGB, OWiG, StPO |
|
33 Verkehrsbußrecht im Spiegel der
Rechtsprechung - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
|
Titel des
Seminars |
Verkehrsbußrecht im Spiegel der
Rechtsprechung - Bearbeitung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten |
|
Das Seminar
behandelt anhand der Verkehrsrechtsprechung der letzten
Jahre materielle und verfahrensrechtliche.
-
Ahndung bei
„sachfremden“ Bußtaten
-
Aufklärungspflichten nach Einspruch
-
Beteiligung
an Verkehrsbußtaten (Mittäter, Anstifter, Gehilfen)
-
Bußklageverbrauch
-
Fahrverbot
-
Gewinnabschöpfung bei Verkehrsbußtaten?
-
Halter-Täter-Ermittlungen
-
Handlungseinheit, Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat,
Klammerwirkung
-
Irrtum im
Straßenverkehrsrecht
-
Lichtbilder
als Identifizierung, Rotlicht im Straßenverkehr
-
Verjährung
-
Verwarnungsverfahren
-
Anhörung,
Belehrung, Vernehmung von Betroffenen, Zeugen und
Sachverständigen
-
Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde auf das
gerichtliche Verfahren
-
Kosten und
Auslagen
-
Wiederaufnahmeverfahren
-
Mit
Fallbeispielen und Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des
Seminars |
Rechtsanwalt
Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
3 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter, Bedienstete, die mit
der Ermittlung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
betraut sind |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze:
OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO |
|
34 Zeugenvernehmung und
Betroffenenvernehmung
|
Titel des
Seminars |
Beweisführung durch
Betroffenen - und Zeugenvernehmung – Taktiken – Psychologie
der Vernehmung
|
|
Aus dem
Inhalt:
·
Möglichkeiten und Grenzen des Erkennens von Lügen
·
Formen der Lüge, die Chancen sie zu erkennen
·
das Verhalten der Aussageperson bei Wahrheit und
Lügen
·
wie der
Vernehmungsbeamte Fehler und Fallen, die ihm einen Lügner
stellt, vermeiden kann
·
Informationsquellen
wie Lügen entlarvt werden können
·
Strategien des Lügenentlarvens
·
Taktiken des Lügenentlarvens
·
welche Fähigkeiten und Strategien ein geschickter
Lügen aufweist
·
die Probleme des Ermittlungsbeamten - des
Vernehmenden
Irrtümer bei der Zeugenaussagen
·
wenn der Zeuge nicht will
·
wenn die Erinnerung trügt (Gedächtnisirrtümer)
·
die Aussageperson und die Zeugenaussage
·
schlechte und gute Zeugen
·
wie man sachdienliche Zeugenaussagen gewinnen kann
·
Der Betroffene als Aussageperson
·
Protokollierung, ihre Möglichkeiten und ihre Fehler
·
Praktische Übungen
·
Aussage-Analyse
|
|
Leitung des
Seminars |
Karl Brenner,
Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel
25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 –
63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte
Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe
|
Mitarbeiter
der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer
sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
|