Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Seminare Kommunalverwaltung 2009
Seminare Inhalt Stand 2009
Seminar Vernehmungstaktik
Seminar Vernehmungstaktik

 

1. Neues Seminar: Beweisführung durch Betroffenen- und Zeugenvernehmung -Taktiken - Psychologie der Vernehmung

2.  Übersicht im Detail Seminare für Ordnungsämter der Städte, Gemeinden und Kreise 2009

3.  Seminarangebote ab II. Halbjahr 2009 und 2010 - owiz

 

Gesamtüberblick Seminare Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete, für die Gemeinden, Städte und Kreise zuständig sind

 

Inhaltsverzeichnis

 

1   Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens PAGEREF _Toc192653723 \h 4

2   Bauordnungsrecht PAGEREF _Toc192653724 \h 5

3   Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. PAGEREF _Toc192653725 \h 6

4   Besondere Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts PAGEREF _Toc192653726 \h 7

5   Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht PAGEREF _Toc192653727 \h 8

6   Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung“) PAGEREF _Toc192653728 \h 9

7   Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte PAGEREF _Toc192653729 \h 10

8   Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung. PAGEREF _Toc192653730 \h 11

9   Das Gewerberecht PAGEREF _Toc192653731 \h 12

10  Der gerichtssichere Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung der Bußgeldstellen. PAGEREF _Toc192653732 \h 14

11  Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht im Bußgeldverfahren. PAGEREF _Toc192653733 \h 15

12 Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei juristischen Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis PAGEREF _Toc192653734 \h 16

13 Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. PAGEREF _Toc192653735 \h 17

14   Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG. PAGEREF _Toc192653736 \h 18

15  Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft PAGEREF _Toc192653737 \h 19

16   Die Haftung für Steuern und Bußgelder, insbesondere Anfechtungsgesetz, Haftung Unternehmen und Haftung GmbH-Geschäftsführer PAGEREF _Toc192653738 \h 20

17    Die Ordnungswidrigkeit und ihre Ahndung in der Praxis PAGEREF _Toc192653739 \h 21

18  Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis PAGEREF _Toc192653740 \h 22

19 Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit PAGEREF _Toc192653741 \h 23

20   Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei  juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR) PAGEREF _Toc192653742 \h 24

21 Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren. PAGEREF _Toc192653743 \h 25

22 Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter PAGEREF _Toc192653744 \h 26

23 Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren / (Fehler vermeiden im Bußverfahren) PAGEREF _Toc192653745 \h 27

24 Gaststättenrecht PAGEREF _Toc192653746 \h 28

25 Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts PAGEREF _Toc192653747 \h 29

26  Gewinnabschöpfung bei Bußtaten. PAGEREF _Toc192653748 \h 30

27Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil  1 (materieller Teil) PAGEREF _Toc192653749 \h 31

28 Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil  2  (verfahrensrechtler Teil) –. PAGEREF _Toc192653750 \h 32

29  Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren. PAGEREF _Toc192653751 \h 33

30 Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren. PAGEREF _Toc192653752 \h 34

31 Personal‑ und Sachbeweis PAGEREF _Toc192653753 \h 35

32  Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung. PAGEREF _Toc192653754 \h 36

33 Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. PAGEREF _Toc192653755 \h 37

34   Zeugenvernehmung und Betroffenenvernehmung. PAGEREF _Toc192653756 \h 38

1   Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens

Titel des Seminars

 

 

Folgende Punkte sind vorgesehen:

 

1.      Ermittlungstaktik – Anhörungsbogen (nach § 55 OWiG ) oder Zeugenfragebogen? An Amtsstelle laden? Oder besser: Betroffenen an Amtsstelle vernehmen und ihm den Bußgeldbescheid zustellen?

2.    Darf die Gemeinde bestimmte Felder des Bußgeldrechts verfolgungsfrei lassen?

3.    Wann darf ein Bußgeldbescheid erlassen werden? (Anfangsverdacht – hinreichender Tatverdacht- mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit – Überzeugung)

4.    Die Möglichkeiten und Vorteile der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an Amts Stelle

5.    Keine Geldbuße gegen den Bußtäter, sondern gegen sein Unternehmen – zulässig, sinnvoll, prozessökonomisch?

6.    Forderung der Oberlandesgerichte: Gewinnabschöpfen! Wie, Der rechtswidrig durch die Bußtat erlangte Vermögensvorteil muss zugunsten der Gemeindekasse, notfalls der Staatskasse abgeschöpft werden. Was tun?

7.    Verfall und Arrest

8.    Mehrere Ordnungswidrigkeiten, mehrere sachlich zuständige Bußgeldstellen – ein Bußbescheid, sonst Bußklageverbrauch?

9.    Neue Rechtsprechung

10.                   Erfahrungsaustausch

 

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG  und  StPO

 

 

  2   Bauordnungsrecht

Titel des Seminars

 

 

 

Das Seminar will den Mitarbeitern der Behörde helfen, die in der Praxis häufig auftauchenden Zweifelsfragen und Schwierigkeiten zu erkennen, sie erörtern und sachgerechte, gerichtssichere Lösungen zu finden.

  1. Aufgaben und Befugnisse - Handlungsgrundsätze und Maßnahmen (erste Stufe des Verwaltungshandelns) - Vollzugsebene (zweite Stufe des Verwaltungshandelns) - Anspruch Dritter auf Einschreiten der Ordnungsbehörde –

  2. Schutzgüter des Ordnungsrechts - Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht -   Öffentliche Ordnung

  3. Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den Rechtsalltag: z. B. Gefahr Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr - Gefahr für Leib und Leben – Dringende Gefahr - Gefahr im Verzuge – Anscheinsgefahr

  4.  

  5. Gefahrenverdacht - Putativgefahr - Latente Gefahr

  6. Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel

  7. Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung - Vorladung - Platzverweisung (Nicht behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam - Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) - Sicherstellung - Verwertung – Beschlagnahme- VerwertungHerausgabe

  8. Adressaten der Handlungsbefugnisse (Polizei – und Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher - Der Aufsichtspflichtige des Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr eine Verhaltensverursachers - Zustandsverantwortlicher Der Zustandsverantwortliche -  Der Eigentümer oder sonst Berechtigte - Der frühere Eigentümer einer „derelinquierten“ Sache (noch nicht in allen Ländergesetzen geregelt) - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger

  9. Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG,

 

 


3   Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

Titel des Seminars 

Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

 

Schwerpunkte :

  1. Täterermittlung, Halter als Täter

  2. Beteiligung als Beweiserleichterung

  3. Handlungen (Tateinheit, Tatmehrheit, Tat i.S. § 264 StPO)

  4. Verwarnungsverfahren (Zulässigkeit, Einverständnis, Zahlung, Anfechtung, Wesensmerkmale, Verfolgungshindernis)

  5. Gewinnabschöpfung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

  6. Fahrverbot

  7. Anhörung, Belehrung, Vernehmung von Betroffenen und Zeugen

  8. Opportunitätsprinzip und prozeßökonomisches Ermittlungsverhalten

  9. Verjährung

  10. Kosten und Auslagen (Tagegelder, Reisekosten, Dienstwagen)

  11. Zwischenverfahren

  12. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  13. Wiederaufnahmeverfahren

  14. Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde auf das gerichtliche Verfahren

  15. Fallbeispiele und  Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Bedienstete der Ordnungsämter, Bedienstete, die mit der Ermittlung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut sind

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO

 

 

  


 Besondere Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts

Titel des Seminars

 

 

 

Mit praktischen Übungen – mit Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - werden die einzelnen Problemfelder entdeckt, entwickeln und Lösungen erarbeiten. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

1.    Der Bußbescheid – sein Inhalt – seine Adressierung – seine Zustellung

2.    Die Belehrungspflichten des Verdächtigen / Betroffenen – Zeugen

3.    Pflichtverteidiger für das Bußverfahren? Vorteilhaft?

4.    Unzufriedenheit mit dem Amtsrichter? Beschwerde, Anregungen an den Staatsanwalt

5.    Die rechtlich richtige Art im Umgang mit Staatsanwaltschaft und Amtsgericht

6.    Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Sachbearbeitern der Bußgeldstellen, der Ordnungsämter, der Jugendämter, der Leiter der Behörden anhand der obergerichtlicher Strafrechtsprechung – und Ratschläge dies  zu vermeiden

7.    Kosten, insbesondere Reisekosten, Kilometergelder für den privateigenen PKW und den Dienst-Pkw sind Auslagen, die dem Betroffenem im Bußgeldbescheid auferlegt werden müssen

8.    Neue Rechtsprechung

9.    Erfahrungsaustausch

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG,

 

 

 

5   Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht

Titel des Seminars 

Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht

 

Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:

 

  1. Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren

  2. Geschützte Rechtsgüter

  3. Beweisfragen

  4. Ahndbarkeit durch Unterlassen

  5. Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen

  6. Die Verantwortung von Amtsträgern

  7. Angemessene Ahndungen

  8. Neue Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO, StGB und baurechtliche Vorschriften

 

 

 

 Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung“)

Titel des Seminars

Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich

 

 

1.    Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren

2.    Abgrenzungen: Umweltstraf - zu Umweltbußtaten

3.    Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen

4.    Ahndbarkeit der Beteiligung und von Unterlasssungsdelikten

5.    Beweisfragen

6.    Buß - und strafrechtliche Verantwortung von Amtsträgern

7.    Bußgeldtatbestände des Umweltrechts

8.    Die Verantwortung von Amtsträgern

9.    Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im Bußgeldverfahren

10. Fallbesprechungen

11. Gerichtsentscheidungen

12. Geschützte Rechtsgüter

13. Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und zur  Aufrechterhaltung des Wettbewerbs

14.  Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Bedienstete, die mit dem Umweltschutz befaßt sind

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO, Umweltvorschriften

 

7   Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte

Titel des Seminars 

Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte

 

Die Themen werden anhand von Fällen aus der Praxis behandelt. Das Seminar soll die Grundstrukturen des erfolgreichen Vorgehens aufzeigen, eine Tat aufzuklären und den richtigen Täter zu überführen. Dazu gehören die "Sieben Goldenen Regeln". Fallanalysen helfen richtiges Denken und Handeln zu erkennen.

Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:

1.    Anfangsverdacht und die Rechtsfolgen

2.    Polizei, Bußgeldbehörde, Personal – und Sachbeweise

3.    Bußgeldbescheid

4.    Bußgeld, Gewinnabschöpfung, Bußgeldadressaten (natürliche und „Unternehmens“-)Personen – Verfall

5.    Verfahren nach Erlaß des Bußbescheids

6.    Gerichte und ihre Entscheidungen

7.    Logisches, kreatives Denken,

8.    Kombinatorik, sinnreiche Skepsis, mehrgleisiges Denken

9.    Planvolles Vorgehen im Ermittlungs- und Ahndungsverfahren

10. Richtiger Einsatz von Denk- und Beweismöglichkeiten

11. Methodisches Vorgehen bei Durchsuchung im Bußgeldverfahren

12. Mit Hypothesen der Wahrheit auf die Spur kommen.

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

3 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO

 

 

 

8   Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung

Titel des Seminars 

Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung

 

 

Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

1.      Verwaltungsbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“

2.      Bußgeldtatbestände der Baumschutzsatzung

3.      Die objektiven Tatbestandsmerkmale

4.      Die subjektiven Tatbestandsmerkmale

5.      Irrtum über Tatbestandsmerkmale, der Irrtum über Rechtsvorschriften

6.      Die bußrechtlichen Bedeutung des behördlichen Genehmigungsverfahrens

7.      Reichweite und Ende der Rechte nach der Baumschutzsatzung

8.      Einschaltung von Dritten

9.      Anfangsverdacht und hinreichender Tatverdacht

10.  Geldbuße, Gewinnabschöpfung und Verfall von Vermögensvorteilen

11.  Bußgeldzumessungstatsachen, Ermittlung des rechtswidrig durch die Bußtat erlangen Vermögensvorteils

12.  Zumessungstatsachen

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

1 Tag

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungsämter Außendienstmitarbeiter

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Baumschutzsatzung, OWiG, StPO

 

9   Das Gewerberecht

Titel des Seminars

 

 

 

Erlaubnisfrei und schon erlaubnisbedürftig? Welches sind die zulässigen und zweckmäßigen ordnungsrechtlichen Maßnahmen? Das Seminar soll aufgetretene Probleme, schwierige Grenzfälle anhand praktischer Beispiele (insbesondere der Rechtsprechung) erörtern und erläutern.

  1. Begriff und Befugnisse - Gefahrenbegriff - Einschränkung Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde - Handlungsgrundsätze und Mittel zur Gefahrenabwehr

  2. Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht - Erhaltung der Unversehrtheit von Leben, Freiheit und Gesundheit (individueller und kollektiver Art) - Staat und staatliche Einrichtungen - Sicherheit Dritter - Öffentliche Ordnung - Mindestbestand ungeschriebener Regeln, die nach allgemeiner Meinung „unbedingt verbindlich sind“

  3. Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den Rechtsalltag : Gefahr - Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr - Gefahr für Leib und Leben - Dringende Gefahr - Gefahr im Verzuge - Anscheinsgefahr - Gefahrenverdacht - Putativgefahr - Latente Gefahr

  4.  

  5. Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung - Vorladung - Platzverweisung (Nicht behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam - Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) - Sicherstellung - Verwertung - Verwertung - Herausgabe

  6. Adressaten der Handlungsbefugnisse (Polizei – und Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher - Der Aufsichtspflichtige des Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr eine Verhaltensverursachers - Zustandsverantwortlicher - Der Zustandsverantwortliche -  Der Eigentümer oder sonst Berechtigte - Der frühere Eigentümer einer „derelinquierten“ Sache (noch nicht in allen Ländergesetzen geregelt) - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger

  7. Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang

  

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG, einschlägigen Fachgesetze

 

 

  

10  Der gerichtssichere Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung der Bußgeldstellen

Titel des Seminars 

Der gerichtssichere Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung der Bußgeldstellen

 

 

  1. Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,

  2. Erkennen von lügnerischen und wahrheitsgemäßen Aussagen,

  3. gerichtssichere Vernehmungsprotokolle,

  4. Ermittlung und Nachweis von rechtswidrig erlangten Vermögensvorteilen, Verhalten der Bediensteten der Verwaltungsbehörden als Vertreter der Bußgeldbehörde und als Zeugen vor Gericht

  5. Mit Fallbeispielen und neuen Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und Steuerämter und deren Ermitt­lungsbeamte

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

  11  Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht im Bußgeldverfahren

Titel des Seminars 

Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht

 

Das wichtigste Hilfsmittel, die Wahrheit im Bußgeldverfahren herauszufinden, ist auch heute in der Praxis noch immer die Vernehmung von Betroffenen und Zeugen. Nirgendwo werden aber auch so viele Fehler, leider oft auch zu Lasten des Betroffenen, gemacht wie bei der Aufklärung einer Bußtat durch den Personalbeweis. Neben dem Personalbeweis müssen die  Sachbearbeiter bei den Bußgeldstellen und ihre Außendienstmitarbeiter auch Kenntnisse vom erforderlichen und möglichen Sachbeweis haben

Die Bedeutung des bußrechtlichen Ermittlungsverfahrens für die gerichtliche Entscheidung

  1. Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,

  2. Erkennen von lügnerischen und wahrheitsgemäßen Aussagen,

  3. gerichtssichere Vernehmungsprotokolle,

  4. Ermittlung und Nachweis von rechtswidrig erlangten Vermögensvorteilen, Verhalten der Bediensteten der Verwaltungsbehörden als Vertreter der Bußgeldbehörde und als Zeugen vor Gericht

  5. Mit Fallbeispielen und neuen Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

à        Videorecorder

à        Fernsehgerät

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG,  StPO

 

12 Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei juristischen Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis

Titel des Seminars

 

 

 

Im Seminar wird die beweistechnisch und ahndungsrechtlich empfehlenswerte Verfolgung und Ahndung von Bußtaten bei Personengesellschaften und juristischen Personen gemeinsam erarbeitet. Die Besprechung erfolgt anhand von Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung. Neben der zentralen § 30 OWiG werden  damit unmittelbar zusammenhängenden Vorschriften des HGB und BGB behandelt:

Ferner werden trainiert:

  1. Die Ermittlung der zum Tatnachweis erforderlichen Tatsachen, der objektiven und der subjektiven,

  2. die Vorgehensweise bei der Tatsachenfeststellung, die gerichtsichere Beweiserhebung,

  3. die Gestaltung der jeweils erforderlichen Verfügungen (z.B. Ermittlungsersuchen an die Polizei § 46 II OWiG, 161 Satz 2 StPO, an andere Behörden, Antrag auf richterlichen Vernehmung des Betroffenen, des Zeugen, der Durchsuchung von Betriebs – und Geschäftsräumen).

  4. Die praktischen Übungen gipfeln in der Anfertigung von Bußbescheiden und der Bearbeitung des gegen die Bußbescheide eingelegten Einsprüche.

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit der Überwachung von Unternehmen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG)

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und  StPO

 

13 Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten

 

Titel des Seminars

 

 

 

Anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer werden die einzelnen Problemfelder entwickeln, die Lösungen erarbeiten. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

1.    Wider die optimale Aufklärung – der Anhörungsbogen nach § 55 OWiG – der Zeugenfragenbogen als Alternative?

2.    Die Ermittlung aller „bußbaren“ Ordnungswidrigkeiten (§§ 46 II OWiG, 152 II StPO) steht nur auf dem Papier - sie findet in der Rechtspraxis nicht statt.

3.    Ermitteln und Ahnden wegen „Handelns durch Unterlassen“, verhindert Einstellung nach §§ 46 II OWiG, 170 StPO.

4.    Verwertungsverbote  von Beweismitteln durch falsche Rechtsanwendung

5.    Das tatenlose Hinnehmen von gerichtlichen Verfahrenseinstellung nach § 47 Absatz 2 OWiG muss nicht sein – auch gegen andere Entscheidungen des Amtsrichters kann die Verwaltungsbehörde das nächsthöhere Gericht anrufen – dazu besteht regelmäßig auch eine Rechtspflicht. Ziel: Einheitlichkeit der Rechtsprechung.

  

 

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG  und  StPO

 

  

 

14   Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG

Titel des Seminars

 

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

  1. Die Aufsichtspflichtverletzung im Rechtssystem

  2. Die rechtlichen Voraussetzungen des § 130 OWiG (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Vorwerfbarkeit)

  3. Abgrenzung zu Tätigkeits – und Untelassungsbußtaten

  4. Die Beweiserhebung

  5. Die ermittlungstaktische Vorgehensweise

  6. Das Erfordernis, „in dem Unternehmen zu ermitteln“ – Buchführungs – und Belegprüfung

  7. Gestaltung der erforderlichen Ermittlungsersuchen, Anträge an den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts – Vernehmung von Betroffenen und Zeugen

  8. Der Bußbescheid, der Verfallbescheid

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit der Überwachung von Unternehmen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG)

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG  und  StPO

 

 

  

15  Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft

 

Titel des Seminars

 

 

 

Die einzelnen Problemfelder werden – nach Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und Sachverhalten nach der Rechtsprechung - gemeinsam mit den Seminarteilnehmern aufgespürt, diskutiert und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen: Die Bußgeldstelle als

 

1.    Hüterin unserer Wirtschaftsordnung -

2.    Hüterin der Umwelt -

3.    Hüterin der legalen Arbeitsplätze -

4.    Hüterin der Sonntags – und Nachtruhe -

5.    Hüterin der Gesundheit der Nahrungsmittel-Bürger -

6.    Hüterin des legalen Bauens, von Sträuchern und Bäumen, von Luft und Gewässern.

7.    Die Bußgeldstelle: Welche Rechte und Pflichten hat sie, um ihre Aufgaben optimal lösen zu können? Im Ermittlungsverfahren – im Zwischenverfahren – im gerichtlichen Verfahren – im Vollstreckungsverfahren?

  1. Erfahrungsaustausch

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

Tafel

Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

16   Die Haftung für Steuern und Bußgelder, insbesondere Anfechtungsgesetz, Haftung Unternehmen und Haftung GmbH-Geschäftsführer

Titel des Seminars 

Die Haftung für Steuern und Bußgelder

 

  1. Haftung nach BGB, HGB und Sondergesetzen (z.B. GmbHG, Anfechtungsgesetz), Abgabenordnung und kommunales Abgabengesetz,  nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz

  2. Haftung natürlicher Personen:

  3. Täter, Mittäter und  einer Steuerstraftat

  4. Beteiligte nach § 14 OWiG

  5. GmbH‑Geschäftsführer, Erben, Erwerben von Unternehmen Haftung von Organen juristischen Personen und  Personenvereinigungen, insbesondere: von

  6. Gesellschafter der OHG, KG, Stille Gesellschaft, GmbH, Genossenschaft

  7. Haftung der Gesellschafter der BGB‑Gesellschaft

  8. Die Durchgriffshaftung bei der GmbH

  9. Haftung im Konkursverfahren

  10. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei Erben und Unternehmenserwerbern

  11. Arrestanordnung, Beschlagnahme, Pfändung und andere Sicherungsmöglichkeiten,Vollstreckungsmöglichkeitennach dem Anfechtungsgesetz‑

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

 2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Steuerämter und Ordnungsämter, Vollstreckungs‑ und Ermittlungsbeamte

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

AO, BGB und HGB

 

 

17    Die Ordnungswidrigkeit und ihre Ahndung in der Praxis 

Titel des Seminars 

Die Ordnungswidrigkeit und ihre Ahndung in der Praxis

 

Nach den Wünschen der Teilnehmer des Seminars können besondere Schwerpunkte gesetzt werden, es können sie in­teressierende Fälle besprochen werden. 

1)     Ermittlungsverfahren, Art und Umfang

2)     Bußgeld – und andere Bescheide

·        Rechtlicher und tatsächlicher Inhalt

·        Adressierung und Zustellung

3)     Rechtsfolgeentscheidungen

·        Zumessungsgründe für die Geldbuße

·        Abschöpfung des illegalen Gewinns

·        Verfall des illegalen Gewinns

·        Geldbußen gegen juristische Personen und Personengemeinschaften

4)     Unternehmer als Garant

5)     Besondere Probleme des Ermittlungsverfahrens

6)     Wege zum rechtskräftigen Bußbescheid

7)     Vom Umgang mit dem Gericht

8)     Neue Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und die StPO

 

 

18  Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis

Titel des Seminars 

Bußgeldverfahren in der Praxis

 

1)       Bußgeldbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“, Rechte und Pflichten

2)       Anfangsverdacht nach § 152 II StPO und seine Folgen

·         Für das Verwaltungsverfahren (Verwertungsverbot für erlangte Beweismittel?)

·         Für das Bußgeldverfahren.

3)       Ermittlungsziele

·         Einzeltat ermitteln und ahnden

·         Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären und ahnden

4)       Ermittlungstaktiken

·         Zeuge als Beweismittel

·         Betroffener als Beweismittel

·         Halter als Beweismittel

·         Geschäftsführer oder Gesellschafter als Beweismittel

·         Unternehmen und „Vorsteher“

·         Verbandsgeldbuße

5)       Anhörungsbogen oder Vernehmung

6)       Ahndung

·         Zumessung der Geldbuße

·         Abschöpfung des Vermögensvorteils als Mindestgeldbuße

·         Verfall

7)       Gerichtssicherheit

·         Beweise

·         Bescheide

8)       Mit dem Gericht geschickt umgehen

9)       Sonderprobleme und Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

19 Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit

Titel des Seminars 

Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Buß - und Straftaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit

 

Schwerpunkte

1.      Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (Anfangsverdacht als Verfahrensstart)

¨       Straftaten / Ordnungswidrigkeiten

¨       SchwArbG verdrängt andere Gesetze

¨       Bußtat: Schwarzarbeit; die Auffangnormen

¨       Die Auftraggeber: Mittäter, Gehilfen oder Opfer?

2.      Beweisführung:

¨       Personalbeweis und Sachbeweis (insbesondere die Buchführung)

¨       Durchsuchung, Beschlagnahme

¨       Vernehmung von Zeugen, Betroffenen

¨       Anhörungsbogen als „Beweiskiller“

¨       Aufklärungzwang aller Bußtaten, soweit nicht verjährt

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

3.      Rechtsfolgen:

¨       Geldbuße, Einziehung, Gewinnabschöpfung, Verfall bei Tätern und Unternehmen

¨       Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden

¨       Inhalt, Zustellung, Gerichtssicherheits. Müller pp S. 203 x des Buß – und anderer Bescheide

¨       Kosten und Auslagen (Reisekosten der Ermittler – Verfahrenskosten?)

4.      Sonderprobleme und neue Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StGB, StPO, SchwArbG, AÜG, AFG, RVO, GewO, BGB, HGB

 

 

20   Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei  juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR)

Titel des Seminars 

Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei  juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR)

 

Das Seminar wird aufzuzeigen, welche Möglichkeiten das Gesetz und die Rechtsprechung geben, bußgeldbewehrte Verstöße in Unternehmen durch Unternehmer und deren Angestellte zu ahnden. Dabei werden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen ebenso behandelt wie das richtige verfahrensrechtliche Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten. Auch die vom OWiG und der Rechtsprechung grundsätzlich zwingend vorgeschriebenen Rechtsfolgen bei bestimmten Wirtschaftsordnungswidrigkeiten wie Gewinnabschöpfung, Verfall und Einziehung werden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert.

Schwerpunkte:

  1. Unternehmensformen,

  2. Betriebsbezogene Pflichten

  3. Unternehmensverantwortliche (§§ 9, 14 OWiG)

  4. Selbständige und unselbständige Hilfspersonen eines Unternehmens

  5. Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG

  6. Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG

  7. Gewinnabschöpfung und Verfall nach §§ 17 Abs. 4, 30 Abs. 3, 29a OWiG

  8. Andere Nebenfolgen

  9. Selbständige Anordnung von Rechtsfolgen

  10. Wechsel der Unternehmensform

  11. Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden

  12. Mit Fallbeispielen und Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO, BGB, HGB, GmbHG

 

21 Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren

Titel des Seminars 

Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren

 

  1. Die erfolgreichen Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,

  2. Erkennen von Lügen und wahrheitsgemäßen Aussagen von Betroffenen und Zeugen

  3. Das Vernehmungsprotokoll, ein Gegenstück zum „Deutschaufsatz“

  4. Das Geständnisprotokoll

  5. Anforderungen an die (gerichtssichere) Beweisführung

  6. Ursachen von anscheinend unberechtigten Einstellungen und Herabsetzung von Bußgeldern durch Amtsgerichte

  7. Die Möglichkeiten der Einwirkung durch die Verwaltungsbehörden auf die gerichtlichen Entscheidungen

  8. Beispiele aus der Rechtsprechung

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG,  StPO

 

22 Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter

Titel des Seminars 

Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter

 

 

Zielsetzung: Es sollen anhand von praktischen Fällen, die von den Seminarteilnehmern zuvor dem Studieninstitut / dem Veranstalter / dem Dozenten unmittelbar eingereicht worden sind, besprochen und einer gerichtsicheren Lösung zugeführt werden. Die Fälle werden aus der Sicht der Teilnehmer, aus anwaltlicher und richterlichen Sicht in Rollenspielen beurteilt – vor und nach ihrer Optimierung.

Der Dozent wird die zum Verständnis erforderlichen Rechtsprobleme den Seminarteilnehmern darlegen. Entsprechend der Zielsetzung sollten nur Bedienstete teilnehmen, die mindestens 3 Monate auf dem bußrechtlichen Sektor tätig sind.

Die Fallbeispiele sollten mindestens 6 Wochen vor Seminarbeginn eingereicht werden. Selbstverständlich als Kopien der Originale – und anonymisiert. Sie sollen die wesentlichen Teile umfassen: Grund des Anfangsverdachts, Ermittlungsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahmen), Anhörungs – und Zeugenfragebogen, Bußbescheid, Stellungnahmen / Einspruchsbegründungen des Betroffenen und seines Verteidigers, Stellungnahmen und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts.

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO, Vorschriften, den Fall betreffend

 

23 Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren / (Fehler vermeiden im Bußverfahren)

Titel des Seminars 

Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren

 

Die  Ermittlungsbehörden müssen das konkrete Bußverfahren in rechtlich zulässiger und  gerichtssicherer Weise bearbeiten. Aber auch bei Gericht anhängigen Bußgeldverfahren sind die Verwaltungsbehörden nicht ohne jeglichen Rechte.

Als Schwerpunkte sind vorgesehen:

Im bußrechtlichen Verfahren schleichen sich häufig vermeidbare Fehler ein, die letztlich zur Einstellung des Verfahrens durch das Gericht führen, so zum Beispiel:

 

Vermeiden von Fehlern:

1)      Bei der Verdachtsgewinnung

·         Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären

·         Ermittlung der Bußgeldzumessungsgründe

·         Ermittlung des rechtswidrig erlangten Vermögensvorteils

·         Berechnung bzw. Schätzen des Vermögensvorteils

2)      Beim Lenken und Leiten des bußrechtlichen Ermittlungsverfahren

·         durch den Sachbearbeiter der Bußgeldstelle,

·         bei Ermittlungsersuchen an die Polizei,

·         bei eigener Ermittlungstätigkeit, beim Einholen von Gutachten, der Zusammenarbeit mit den Gutachtern als „Gehilfen“ der Verwaltungsbehörden, ihm ungeschickten Umgang mit Wirtschaftsbußtätern und Zeugen, bei der Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,

·         Bei der Suche nach Sachbeweismitteln und deren Bewertung

·         Bei der Auswahl des „richtigen“ Bußgeldadressaten (natürliche Person oder Unternehmen – oder Verfallbescheid?)

3)      Vor und beim Erlaß des Bußgeld – und anderer Bescheide:

¨       Zusammenarbeit mit dem Verteidiger

¨       Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und Gericht

¨       Hilfestellung für das Gericht (Ermittlungs- und Spruchrichter).

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

  

24 Gaststättenrecht

Titel des Seminars

 

 

 

Ziel dieses Fachseminars ist es, die mit dem Gaststätten - Recht befassten Dienstkräfte mit den Recht – und Verfahrensfragen vertraut zu machen, ausgewählte praktische Probleme intensiv zu erörtern und an praktischen Beispielen (der Seminarteilnehmer und der Rechtsprechung) entscheidungssicher / gerichtssicher aufzubereiten.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

1.    Einschränkung Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde

2.    Handlungsgrundsätze und Mittel zur Gefahrenabwehr

3.    Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht  - Sicherheit Dritter - Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den Rechtsalltag : z.B.  Erhebliche Gefahr -Gefahr im Verzuge - Anscheinsgefahr

4.    Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel

5.    Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung - Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) -  Verwertung

6.    Adressaten der Handlungsbefugnisse: Verhaltensverursacher - Zustandsverantwortlicher - Der Zustandsverantwortliche - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger

7.    Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang

 

 

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

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Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG, einschlägigen Fachgesetze

 

25 Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Titel des Seminars

 

 

 

Den Teilnehmern werden die Problemlagen mit Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung interaktiv und begreifbar näher gebracht. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

1.    Die rechtlichen, sachlichen und tatsächlichen Voraussetzungen

2.    Die Berechnung des Vermögensvorteils

3.    Die Schätzung des Vermögensvorteils

4.    Die Verfahrensvoraussetzungen- persönliche und sachliche

  1. Der Bußgeldbescheid, der Verfallbescheid, die Gewinnabschöpfung als Teil der Geldbuße

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

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Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 

  


 

26  Gewinnabschöpfung bei Bußtaten

Titel des Seminars 

Gewinnabschöpfung bei Bußtataten

 

Gesetz und Rechtsprechung verlangen, daß die Mindestgeldbuße       bei Wirtschaftsordnungswidrigkeiten der durch die Bußtat erlangte Gewinn ist. Zu ermitteln ist ferner nicht die einzelne, zufällig entdeckte bußbare Handlung, sondern das gesamte, im nichtverjährten Zeitraum bußbare Verhalten des Verdächtigen, also alle nicht verjährten Bußtaten.

 

  1. Schwerpunkte:

  2. Gewinnabschöpfung bei natürlichen, juristischen Personen und Personenvereinigungen,

  3. Verfall (§ 29a OWiG),

  4. Ermitteln und Beweisen des rechtswidrigen Vermögensvorteils,

  5. Schätzen und Berechnen,

  6. an praktischen Beispielen auf der Grundlage von Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

27Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil  1 (materieller Teil)

 

Titel des Seminars 

Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I

Der materiellrechtliche Teil des 0WiGs

 

1.   Voraussetzungen der Ahndung

¨ Zuständigkeit: örtlich, sachlich – nicht örtlich, nicht sachlich

2.   Handlungs‑ und Konkurrenzlehre (Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat, die „Tat“ i.S. § 264 StPO),

3.   Garantenstellung, Garantenpflicht (Halter, Unternehmer, Gewerbetreibender)

4.   Fahrlässigkeitsdelikte

5.   Teilnahme (Beteiligung)

6.   Aufsichtspflichtverletzung als Sonderbußnorm

7.   Ahndungsmöglichkeiten nach dem OWiG und anderen Gesetzen:

¨ Geldbuße, Gewinnabschöpfung, Verfall

8.   Tatbestandsirrtum,

9.   Verbotsirrtum,

10.Verjährung:

¨ Verfolgungsverjährung

¨ Vollstreckungsverjährung

11. Besondere Probleme, neue Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

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Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

1 Tag

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und die StPO

 

28 Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil  2  (verfahrensrechtlicher Teil) –

Titel des Seminars 

Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II, Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeit

 

1.    Anfangsverdacht als Ende des Verwaltungsverfahrens – Beginn des Bußverfahrens

2.    Art und Umfang des Ermittlungsverfahrens

¨       Verkehrsordnungswidrigkeiten

¨       andere, insbesondere Wirtschaftsbußtaten

¨       Verfolgungsverjährung

¨       Hilfsorgan Polizei

¨       Von der Notwendigkeit, Geschäftsunterlagen einzusehen

¨       Durchsuchung und Beschlagnahme

¨       Zeugenvernehmung

¨       Betroffenenvernehmung

¨       Beweismittelkiller: Anhörungsbogen

3.    Gerichtsicherer Bußbescheid

4.    Ahndung:

¨       Zumessungstatsachen der Geldbuße

¨       wirtschaftlicher Vorteil

¨       Verfall

5.    Wirkung des Bußbescheids

¨       Einspruch

¨       Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

¨       Rechtskraft des Bußbescheids und seine Folgen

¨       Der rechtswidrige Bußbescheid

¨       Wiederaufnahme des Verfahrens

6.    die Bedeutung des bußrechtlichen Ermittlungsverfahrens für das gerichtliche Verfahren,

7.    Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde bei und vor Gerichte

8.    Sonderprobleme, neue Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und die StPO

 

 

 

 29  Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren

Titel des Seminars 

Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren

 

1.       Buß - und strafrechtliche Grundsätze des Lebensmittel‑ und Bedarfsgegenständegesetz LFGB

2.        Unterschiede zur alten Gesetzesfassung

3.       Ahndungskatalog des LFGB

4.       Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im Bußgeldverfahren

5.       Ermittlung und Ahndung

6.       Straftaten und Bußtaten, Abgrenzungen

7.       Ordnungswidrigkeiten

8.       Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums

9.       Fallgestaltung und Lösungen in der Alltagspraxis

10.   Beweisprobleme

11.   Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und Unterstützung des Wettbewerbs

12.   Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Bedienstete der Ordnungsbehörden, der Lebensmittelüberwachung, der Bußgeldstellen

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO und LFGB

 

 30 Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren

 

Titel des Seminars

Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren

 

Verwaltungsbehörden haben eine janusköpfige Machtposition: Sie sind Verwaltungsbehörde, wenn sie ihre Pflichten und Rechte in verkehrsrechtlicher und wirtschaftsverwaltungsrechtlicher wahrnehmen und sie sind Justizbehörde, wenn sie nach dem OWiG und der StPO vorgehen. Aus dieser Doppelfunktion können sich – oft unerkannt – praktische und rechtlich Probleme ergeben

Ø      Zum Beispiel: Bauordnungsrecht

1.     Aufgaben und Befugnisse

2.     Handlungsgrundsätze

3.     Vollzugsebene (Vollstreckungsrecht)

Ø      Zum Beispiel: Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Gewerberecht (mit Gaststättenrecht)

1.      Aufgaben und Befugnisse nach Verwaltungsrecht:

¨      Betretungs –und  Einsichtsrechte

¨      Auskunftsrechte

¨      Durchsuchungen, andere Duldungspflichten, Probeentnahmen

¨      Rechte des Pflichtigen

2.      Ordnungswidrigkeiten

¨      Drehscheibe Anfangsverdacht

¨      Bußrechtliche Rechte und Pflichten, Abgrenzung zu den Eingriffsbefugnissen der Wirtschaftsverwaltungsgesetze

¨      Zusammentreffen von Befugnissen

Beispiele und Übungen aus dem Rechtsalltag  und Rechtsprechung

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete, Bedienstete der Ordnungsverwaltung

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

(Gesetze: OBG, GewO, Umweltschutzvorschriften, baurechtliche Vorschriften, Vollstreckungsgesetz, OWiG, StPO)

 

31 Personal‑ und Sachbeweis

Titel des Seminars 

Personal‑ und Sachbeweis

 

Das wichtigste Hilfsmittel, die Wahrheit im Bußgeldverfahren herauszufinden, ist auch heute in der Praxis noch immer die Vernehmung von Betroffenen und Zeugen. Nirgendwo werden aber auch so viele Fehler, leider oft auch zu Lasten des Betroffenen, gemacht wie bei der Aufklärung einer Bußtat durch den Personalbeweis. Neben dem Personalbeweis müssen die  Sachbearbeiter bei den Bußgeldstellen und ihre Außendienstmitarbeiter auch Kenntnisse vom erforderlichen und möglichen Sachbeweis haben

 

Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:

  1. Die Ermittlungsbefugnisse der "Bußgeldstellen"

  2. Ermittlungs‑ und Vernehmungsbeamte vor Gericht

  3. Schweigerecht der Behördenbediensteten

  4. Informationspflicht zur Vermeidung von Falschaussagen

  5. Ermittlungspflicht der Verwaltungsbehörde nach §§ 46 OWiG, 161 StPO

  6. Die Rechte der Verwaltungsbehörde im staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Verfahren.

  7. Neue Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

à        Videorecorder

à        Fernsehgerät

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte

 

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und StPO

 

 

  

32  Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung

Titel des Seminars 

Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung

 

Das Seminar behandelt anhand der Verkehrsrechtsprechung der letzten Jahre  materielle und verfahrensrechtliche Problemfälle, 

 

¨      Anfangsverdacht

¨      Halter und Täter

¨      Zeuge als Aufklärunghilfe

¨      Beteiligung als Beweiserleichterung

¨      Anhörungsbogen und seine Bedeutung

¨      Lichtbilder als Identifizierung

¨      Bußklageverbrauch und die örtliche und sachliche Unzuständigkeit

¨      Verfolgungsverjährung

¨      Fahrverbot

¨      hinreichender Tatverdacht und gerichtssicherer Beweis

¨      Gewinnabschöpfung auch bei Verkehrsbußtaten

¨      Handlungseinheit, Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat, Klammerwirkung, Tat im prozessualen Sinn

¨      Irrtümer im Straßenverkehrsrecht

¨      Aufklärungspflichten nach Einspruch

¨      Verwarnungsgeldverfahren

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

StVG, StVO, StVZO, StGB, OWiG, StPO

 

 

  

33 Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

 

Titel des Seminars 

Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

 

Das Seminar behandelt anhand der Verkehrsrechtsprechung der letzten Jahre  materielle und verfahrensrechtliche.

  1. Ahndung bei „sachfremden“ Bußtaten

  2. Aufklärungspflichten nach Einspruch

  3. Beteiligung an Verkehrsbußtaten (Mittäter, Anstifter, Gehilfen)

  4. Bußklageverbrauch

  5. Fahrverbot

  6. Gewinnabschöpfung bei Verkehrsbußtaten?

  7. Halter-Täter-Ermittlungen

  8. Handlungseinheit, Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat, Klammerwirkung

  9. Irrtum im Straßenverkehrsrecht

  10. Lichtbilder als Identifizierung, Rotlicht im Straßenverkehr

  11. Verjährung

  12. Verwarnungsverfahren

  13. Anhörung, Belehrung, Vernehmung von Betroffenen,  Zeugen und Sachverständigen

  14. Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde auf das gerichtliche Verfahren

  15. Kosten und Auslagen

  16. Wiederaufnahmeverfahren

  17. Mit Fallbeispielen und  Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

3 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à        Tafel

à        Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter, Bedienstete, die mit der Ermittlung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut sind

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO

 

34   Zeugenvernehmung und Betroffenenvernehmung

Titel des Seminars 

Beweisführung durch Betroffenen - und Zeugenvernehmung – Taktiken – Psychologie der Vernehmung

 

 

 

Aus dem Inhalt:

·          Möglichkeiten und Grenzen des Erkennens von Lügen

·          Formen der Lüge, die Chancen sie zu erkennen

·          das Verhalten der Aussageperson bei Wahrheit und Lügen

·          wie der Vernehmungsbeamte Fehler und Fallen, die ihm einen Lügner stellt, vermeiden kann 

·          Informationsquellen wie Lügen entlarvt werden können

·          Strategien des Lügenentlarvens

·          Taktiken des Lügenentlarvens

·          welche Fähigkeiten und Strategien ein geschickter Lügen aufweist

·          die Probleme des Ermittlungsbeamten - des Vernehmenden

Irrtümer bei der Zeugenaussagen

·          wenn der Zeuge nicht will

·          wenn die Erinnerung trügt (Gedächtnisirrtümer)

·          die Aussageperson und die Zeugenaussage

·          schlechte und gute Zeugen

·          wie man sachdienliche Zeugenaussagen gewinnen kann

 

·        Der Betroffene als Aussageperson

·        Protokollierung, ihre Möglichkeiten und ihre Fehler

·        Praktische Übungen

·        Aussage-Analyse

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 

 

 

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Stand: 18.03.11