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Übersicht im Detail Seminare
für Ordnungsämter der Städte, Gemeinden und Kreise.
PAGEREF _Toc236012220 \h 1
Vom Anfangsverdacht zum
Bußgeldbescheid – Ermittlungsfehler vermeiden (neu 31.03.2009)
PAGEREF _Toc236012221 \h 1
1. Die Haftung für Steuern
und Bußgelder, insbesondere Anfechtungsgesetz, Haftung Unternehmen und Haftung
GmbH-Geschäftsführer
PAGEREF _Toc236012222 \h 4
2. Die Ordnungswidrigkeit
und ihre Ahndung in der Praxis.
PAGEREF _Toc236012223 \h 5
3. Ermitteln und Ahnden in
der Bußgeldpraxis.
PAGEREF _Toc236012224 \h 7
4. Ermittlung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten bei juristischen Personen und Personengesellschaften
(einschließlich GbR)
PAGEREF _Toc236012225 \h 9
5. Ermittlungen,
Beweisführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden
im Bußgeldverfahren.
PAGEREF _Toc236012226 \h 10
6. Fehlerquellen im
bußrechtlichen Ermittlungsverfahren / (Fehler vermeiden im Bußverfahren)
PAGEREF _Toc236012227 \h 12
7. Gewinnabschöpfung –
Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen Personen,
Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
PAGEREF _Toc236012228 \h 13
8. Grundlagen der Verfolgung
von Ordnungswidrigkeiten Teil 1 (materiellrechtlicher Teil)
PAGEREF _Toc236012229 \h 14
9. Grundlagen der Verfolgung
von Ordnungswidrigkeiten Teil 2 (verfahrensrechtlicher Teil)
PAGEREF _Toc236012230 \h 16
10. Lebensmittelrecht und
Bußgeldverfahren.
PAGEREF _Toc236012231 \h 17
11. Verkehrsbußrecht im
Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
PAGEREF _Toc236012232 \h 19
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Titel des Seminars |
Ermittlungsfehler vermeiden |
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Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens für das
Bußgeldverfahren
Zum Begriff des Ermittlungsfehlers
Die zu spät einsetzenden Ermittlungen
Verfrühte Ermittlungshandlungen
Ungenügendes Ausschöpfen der Beweismöglichkeiten
Ermittlungsfehler beim Sachbeweis
Ungenügendes Suchen nach Sachbeweisen
Unterlassenes Beiziehen von Beweisunterlagen
Versäumte oder unzulängliche Untersuchungen
Ungenügendes Überprüfen von Sachbeweisen
Das Problem des Auswertens beim Sachbeweis
Gefahrenpunkte bei der Erhebung des
Personalbeweises
Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik
Anwendung unzulässiger Beweismethoden und
ungenügende Protokollierung
Ungenügende Persönlichkeitserforschung des
Betroffenen
Die Aussagen durch Mitbetroffen
Ungenügende Überprüfung der Persönlichkeit der
Zeugen, ihrer Beziehungen zum Betroffenen und das Problem der bewusst
falschen Aussagen
Das Problem der unbewußt falschen Aussagen
Der Sachverständige im Personalbeweis
Grundsätzliche Schritte beim Personalbeweis
Suchen nach Zeugen
Sichern von Zeugenwissen
Überprüfen der Aussagen
Die Auswertung der erhobenen Personalbeweise
Sich beschränken auf eine bestimmte, für richtig
gehaltene Aufklärungslinie
Voreingenommenheit gegenüber Mitbeschuldigten,
Zeugen
und Sachverständigen
Fürwahrhalten von Erfahrungssätzen, die nur eine
Wahrscheinlichkeit begründen
Übersehen der Grenzen der Beweisbarkeit
Verstöße gegen die Denkgesetze
Die ungenügende Überprüfung einzelner
Tatbestandsmerkmale
Doppelverurteilung
Zur ungenügenden Überprüfung der Schuld
Ungenügende Beachtung formeller Voraussetzungen
Beschränkung der Ermittlungstätigkeit aus
ökonomischen Gründen
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Rechtsanwalt,
Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 / 63 89 55 4
Fax 03212 - 527 527 3 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter und
Ermittlungsbeamte |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
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Titel des Seminars |
Die Haftung für Steuern und Bußgelder |
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Haftung nach BGB, HGB und Sondergesetzen (z.B.
GmbHG, Anfechtungsgesetz), Abgabenordnung und kommunales Abgabengesetz
i.V.m. AO, nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz)
Haftung natürlicher Personen:
Täter, Mittäter und einer Steuerstraftat
Beteiligte nach § 14 OWiG
GmbH‑Geschäftsführer, Erben, Erwerben von
Unternehmen Haftung von Organen juristischen Personen und
Personenvereinigungen, insbesondere: von
Gesellschafter der OHG, KG, Stille Gesellschaft,
GmbH, Genossenschaft
Haftung der Gesellschafter der BGB‑Gesellschaft
Die Durchgriffshaftung bei der GmbH
Haftung im Konkursverfahren
Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei Erben
und Unternehmenserwerbern
Arrestanordnung, Beschlagnahme, Pfändung und andere
Sicherungsmöglichkeiten, Vollstreckungsmöglichkeiten nach dem
Anfechtungsgesetz
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Rechtsanwalt,
Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 / 63 89 55 4
Fax 03212 - 527 527 3 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Steuerämter und Ordnungsämter,
Vollstreckungs‑ und Ermittlungsbeamte |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
AO, BGB und HGB
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Titel des Seminars |
Die Ordnungswidrigkeit und
ihre Ahndung in der Praxis |
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Nach den Wünschen der Teilnehmer des Seminars
können besondere Schwerpunkte gesetzt werden, es können insbesondere sie
interessierende Fälle besprochen werden.
Ermittlungsverfahren, Art und Umfang
Bußgeld – und andere Bescheide
Rechtlicher und tatsächlicher Inhalt
Adressierung und Zustellung
Rechtsfolgeentscheidungen
Zumessungsgründe für die Geldbuße
Abschöpfung des illegalen Gewinns
Verfall des illegalen Gewinns
Geldbußen gegen juristische Personen und
Personengemeinschaften
Unternehmer als Garant
Besondere Probleme des Ermittlungsverfahrens
Wege zum rechtskräftigen Bußbescheid
Vom Umgang mit dem Gericht
Neue Gerichtsentscheidungen
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Rechtsanwalt,
Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 / 63 89 55 4
Fax 03212 - 527 527 3 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
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Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren in der
Praxis |
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Bußgeldbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“,
Rechte und Pflichten
Anfangsverdacht nach § 152 II StPO und seine Folgen
Für das Verwaltungsverfahren (Verwertungsverbot für
erlangte Beweismittel?)
Für das Bußgeldverfahren.
Ermittlungsziele
Einzeltat ermitteln und ahnden
Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären und ahnden
Ermittlungstaktiken
Zeuge als Beweismittel
Betroffener als Beweismittel
Halter als Beweismittel
Geschäftsführer oder Gesellschafter als
Beweismittel
Unternehmen und „Vorsteher“
Verbandsgeldbuße
Anhörungsbogen oder Vernehmung
Ahndung
Zumessung der Geldbuße
Abschöpfung des Vermögensvorteils als
Mindestgeldbuße
Verfall
Gerichtssicherheit
Beweise
Bescheide
Mit dem Gericht geschickt umgehen
Sonderprobleme und Gerichtsentscheidungen |
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Rechtsanwalt,
Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 / 63 89 55 4
Fax 03212 - 527 527 3 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
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Titel des Seminars |
Ermittlung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten bei juristischen Personen und
Personengesellschaften (einschließlich GbR) |
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Das Seminar wird aufzuzeigen, welche Möglichkeiten
das Gesetz und die Rechtsprechung geben, bußgeldbewehrte Verstöße in
Unternehmen durch Unternehmer und deren Angestellte zu ahnden. Dabei
werden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen ebenso behandelt wie
das richtige verfahrensrechtliche Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten.
Auch die vom OWiG und der Rechtsprechung grundsätzlich zwingend
vorgeschriebenen Rechtsfolgen bei bestimmten
Wirtschaftsordnungswidrigkeiten wie Gewinnabschöpfung, Verfall und
Einziehung werden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung
erläutert.
Schwerpunkte:
Unternehmensformen,
Betriebsbezogene Pflichten
Unternehmensverantwortliche (§§ 9, 14 OWiG)
Selbständige und unselbständige Hilfspersonen eines
Unternehmens
Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG
Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG
Gewinnabschöpfung und Verfall nach §§ 17 Abs. 4, 30
Abs. 3, 29a OWiG
Andere Nebenfolgen
Selbständige Anordnung von Rechtsfolgen
Wechsel der Unternehmensform
Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden
Mit Fallbeispielen und Gerichtsentscheidungen |
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Rechtsanwalt,
Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 / 63 89 55 4
Fax 03212 - 527 527 3 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, BGB, HGB, GmbHG |
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Titel des Seminars |
Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik und
Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren |
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Die erfolgreichen Vernehmung von Betroffenen und
Zeugen,
Erkennen von Lügen und wahrheitsgemäßen Aussagen
von Betroffenen und Zeugen
Das Vernehmungsprotokoll, ein Gegenstück zum
„Deutschaufsatz“
Das Geständnisprotokoll
Anforderungen an die (gerichtssichere)
Beweisführung
Ursachen von anscheinend unberechtigten
Einstellungen und Herabsetzung von Bußgeldern durch Amtsgerichte
Die Möglichkeiten der Einwirkung durch die
Verwaltungsbehörden auf die gerichtlichen Entscheidungen
Beispiele aus der Rechtsprechung
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Rechtsanwalt,
Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 / 63 89 55 4
Fax 03212 - 527 527 3 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und
Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
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Titel des Seminars |
Fehlerquellen im bußrechtlichen
Ermittlungsverfahren |
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Die Ermittlungsbehörden müssen das konkrete
Bußverfahren in rechtlich zulässiger und gerichtssicherer Weise
bearbeiten. Aber auch bei Gericht anhängigen Bußgeldverfahren sind die
Verwaltungsbehörden nicht ohne jeglichen Rechte.
Als Schwerpunkte sind vorgesehen:
Im bußrechtlichen Verfahren schleichen sich häufig
vermeidbare Fehler ein, die letztlich zur Einstellung des Verfahrens
durch das Gericht führen, so zum Beispiel:
Vermeiden von Fehlern:
Bei der Verdachtsgewinnung
Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären
Ermittlung der Bußgeldzumessungsgründe
Ermittlung des rechtswidrig erlangten
Vermögensvorteils
Berechnung bzw. Schätzen des Vermögensvorteils
Beim Lenken und Leiten des bußrechtlichen
Ermittlungsverfahren
durch den Sachbearbeiter der Bußgeldstelle,
bei Ermittlungsersuchen an die Polizei,
bei eigener Ermittlungstätigkeit, beim Einholen von
Gutachten, der Zusammenarbeit mit den Gutachtern als „Gehilfen“ der
Verwaltungsbehörden, ihm ungeschickten Umgang mit Wirtschaftsbußtätern
und Zeugen, bei der Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,
Bei der Suche nach Sachbeweismitteln und deren
Bewertung
Bei der Auswahl des „richtigen“ Bußgeldadressaten
(natürliche Person oder Unternehmen – oder Verfallbescheid?)
Vor und beim Erlaß des Bußgeld – und anderer
Bescheide:
Zusammenarbeit mit dem Verteidiger
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und
Gericht
Hilfestellung für das Gericht (Ermittlungs- und
Spruchrichter).
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Rechtsanwalt,
Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 / 63 89 55 4
Fax 03212 - 527 527 3 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
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Titel des Seminars |
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Den Teilnehmern
werden die Problemlagen mit Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten
und der Rechtsprechung interaktiv und begreifbar näher gebracht. Die
während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte
sind vorgesehen:
Die rechtlichen, sachlichen und tatsächlichen
Voraussetzungen
Die Berechnung des Vermögensvorteils
Die Schätzung des Vermögensvorteils
Der gerichtssichere Nachweis des Vermögensvorteils
Die Verfahrensvoraussetzungen- persönliche und
sachliche
Der Bußgeldbescheid, der Verfallbescheid, die
Gewinnabschöpfung als Teil der Geldbuße |
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Rechtsanwalt,
Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 / 63 89 55 4
Fax 03212 - 527 527 3 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
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Titel des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I
Der materiellrechtliche Teil des 0WiGs |
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Voraussetzungen der Ahndung
Zuständigkeit: örtlich, sachlich – nicht örtlich,
nicht sachlich
Handlungs‑ und Konkurrenzlehre (Tateinheit,
Tatmehrheit, Dauerbußtat, die „Tat“ i.S. § 264 StPO),
Garantenstellung, Garantenpflicht (Halter,
Unternehmer, Gewerbetreibender)
Fahrlässigkeitsdelikte
Teilnahme (Beteiligung)
Aufsichtspflichtverletzung als Sonderbußnorm
Ahndungsmöglichkeiten nach dem OWiG und anderen
Gesetzen:
Geldbuße, Gewinnabschöpfung, Verfall
Tatbestandsirrtum,
Verbotsirrtum,
10.Verjährung:
Verfolgungsverjährung
Vollstreckungsverjährung
Besondere Probleme, neue Gerichtsentscheidungen
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Rechtsanwalt,
Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 / 63 89 55 4
Fax 03212 - 527 527 3 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
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Titel des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II, Der
verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeit |
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Anfangsverdacht als Ende des Verwaltungsverfahrens
– Beginn des Bußverfahrens
Art und Umfang des Ermittlungsverfahrens
Verkehrsordnungswidrigkeiten
andere, insbesondere Wirtschaftsbußtaten
Verfolgungsverjährung
Hilfsorgan Polizei
Von der Notwendigkeit, Geschäftsunterlagen
einzusehen
Durchsuchung und Beschlagnahme
Zeugenvernehmung
Betroffenenvernehmung
Beweismittelkiller: Anhörungsbogen
Gerichtsicherer Bußbescheid
Ahndung:
Zumessungstatsachen der Geldbuße
wirtschaftlicher Vorteil
Verfall
Wirkung des Bußbescheids
Einspruch
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Rechtskraft des Bußbescheids und seine Folgen
Der rechtswidrige Bußbescheid
Wiederaufnahme des Verfahrens
die Bedeutung des bußrechtlichen
Ermittlungsverfahrens für das gerichtliche Verfahren,
Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde bei und
vor Gerichte
Sonderprobleme, neue Gerichtsentscheidungen |
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Rechtsanwalt,
Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 / 63 89 55 4
Fax 03212 - 527 527 3 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
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Titel des Seminars |
Futtermittelgesetzbuch
(Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) |
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Das
Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch - LFGB
Unterschiede zur alten Gesetzesfassung
Ahndungskatalog des LFGB
Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im
Verwaltungs - und im Bußgeldverfahren
Ermittlung und Ahndung
Straftaten und Bußtaten, Abgrenzungen
Ordnungswidrigkeiten
Rechtsfolgen des Tatbestands - und des
Verbotsirrtums
Fallgestaltung und Lösungen in der Alltagspraxis
Beweisprobleme
Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und
Unterstützung des Wettbewerbs
Gerichtsentscheidungen
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Rechtsanwalt,
Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 / 63 89 55 4
Fax 03212 - 527 527 3 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Bedienstete der Ordnungsbehörden, der
Lebensmittelüberwachung, der Bußgeldstellen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO und LFGB |
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Titel des Seminars |
Verkehrsbußrecht im Spiegel
der Rechtsprechung - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten |
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Das Seminar behandelt anhand der
Verkehrsrechtsprechung der letzten Jahre materielle und
verfahrensrechtliche Beweis – und Rechtsprobleme
Ahndung bei „sachfremden“ Bußtaten
Aufklärungspflichten nach Einspruch
Beteiligung an Verkehrsbußtaten (Mittäter,
Anstifter, Gehilfen)
Bußklageverbrauch
Fahrverbot
Gewinnabschöpfung bei Verkehrsbußtaten?
Halter-Täter-Ermittlungen
Handlungseinheit, Tateinheit, Tatmehrheit,
Dauerbußtat, Klammerwirkung
Irrtum im Straßenverkehrsrecht
Lichtbilder als Identifizierung, Rotlicht im
Straßenverkehr
Verjährung
Verwarnungsverfahren
Anhörung, Belehrung, Vernehmung von Betroffenen,
Zeugen und Sachverständigen
Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde auf das
gerichtliche Verfahren
Kosten und Auslagen
Wiederaufnahmeverfahren
Mit Fallbeispielen und Gerichtsentscheidungen
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Rechtsanwalt,
Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 / 63 89 55 4
Fax 03212 - 527 527 3 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter,
Bedienstete, die mit der Ermittlung und Ahndung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut sind |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO |
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