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Bevorzugte Seminare OWiG-Seminare und auf
anderen Rechtsgebieten,
für die Kreise, Städte und Gemeinden
zuständig sind
Inhaltsverzeichnis
1
Ausgewählte Schwerpunkte
des Bußgeldverfahrens
PAGEREF _Toc105303018 \h 2
2
Bauordnungsrecht
PAGEREF _Toc105303019 \h 4
3
Bearbeitung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten_
PAGEREF _Toc105303020 \h 5
4
Besondere Probleme des
Ordnungswidrigkeitenrechts
PAGEREF _Toc105303021 \h 7
5
Bußgeldverfahren bei
Verstößen gegen das Baurecht
PAGEREF _Toc105303022 \h 9
6
Bußgeldverfahren bei
Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen,
Gewinnabschöpfung und Einziehung“)
PAGEREF _Toc105303023 \h 10
7
Bußgeldverfahren in der
Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und
Ermittlungsbeamte_
PAGEREF _Toc105303024 \h 11
8
Bußgeldverfahren und die
Baumschutzsatzung_
PAGEREF _Toc105303025 \h 13
9
Das Gewerberecht
PAGEREF _Toc105303026 \h 14
10
Der gerichtssichere
Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung der Bußgeldstellen_
PAGEREF _Toc105303027 \h 16
11
Der Personal‑ und
Sachbeweis vor Gericht
PAGEREF _Toc105303028 \h 17
12
Die „Verbandsgeldbuße“
(Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei juristischen Personen und
Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis
PAGEREF _Toc105303029 \h 19
13
Die 5 Hauptsünden bei der
Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten_
PAGEREF _Toc105303030 \h 21
14
Die
Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG_
PAGEREF _Toc105303031 \h 23
15
Die Bußgeldstelle als
Quasi - Staatsanwaltschaft
PAGEREF _Toc105303032 \h 25
16
Die Haftung für Steuern
und Bußgelder
PAGEREF _Toc105303033 \h 27
17
Die Ordnungswidrigkeit
und ihre Ahndung in der Praxis
PAGEREF _Toc105303034 \h 28
18
Ermitteln und Ahnden in
der Bußgeldpraxis
PAGEREF _Toc105303035 \h 29
19
Ermitteln, Aufklären,
Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit
PAGEREF _Toc105303036 \h 31
20
Ermittlung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten bei juristischen Personen und
Personengesellschaften (einschließlich GbR)
PAGEREF _Toc105303037 \h 33
21
Ermittlungen,
Beweisführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik der
Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren_
PAGEREF _Toc105303038 \h 35
22
Fallbesprechungen für
Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter
PAGEREF _Toc105303039 \h 36
23
Fehlerquellen im
bußrechtlichen Ermittlungsverfahren / (Fehler vermeiden im Bußverfahren)
PAGEREF _Toc105303040 \h 38
24
Gaststättenrecht
PAGEREF _Toc105303041 \h 40
25
Gewinnabschöpfung –
Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen Personen,
Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
PAGEREF _Toc105303042 \h 41
26
Gewinnabschöpfung bei
Bußtaten_
PAGEREF _Toc105303043 \h 42
27
Grundlagen der Verfolgung
von Ordnungswidrigkeiten Teil 1 (materieller Teil)
PAGEREF _Toc105303044 \h 43
28
Grundlagen der Verfolgung
von Ordnungswidrigkeiten Teil 2 (verfahrensrechtler Teil) –
PAGEREF _Toc105303045 \h 44
29
Lebensmittelrecht und
Bußgeldverfahren_
PAGEREF _Toc105303046 \h 46
30
Ordnungs – und
sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren
PAGEREF _Toc105303047 \h 47
31
Personal‑ und Sachbeweis
PAGEREF _Toc105303048 \h 49
32
Verkehrsbußrecht im
Spiegel der Rechtsprechung_
PAGEREF _Toc105303049 \h 51
33
Verkehrsbußrecht im
Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten_
PAGEREF _Toc105303050 \h 52
34
Zeugenvernehmung_
PAGEREF _Toc105303051 \h 54
1
Ausgewählte
Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens
|
Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der
Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter
wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder
entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene
problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des
Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte,
Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit
elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur
Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
·
·
Ermittlungstaktik – Anhörungsbogen (nach § 55 OWiG ) oder
Zeugenfragebogen? An Amtsstelle laden?
·
·
·
·
Oder besser: Betroffenen an Amtsstelle vernehmen und ihm den
Bußgeldbescheid zustellen?
·
·
·
·
Darf die
Gemeinde bestimmte Felder des Bußgeldrechts verfolgungsfrei lassen?
·
·
Wann darf
ein Bußgeldbescheid erlassen werden?
(Anfangsverdacht – hinreichender Tatverdacht- mit an Sicherheit
grenzende Wahrscheinlichkeit – Überzeugung)
·
·
Die
Möglichkeiten und Vorteile der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an
Amts Stelle
·
·
Keine
Geldbuße gegen den Bußtäter, sondern gegen sein Unternehmen –
zulässig, sinnvoll, prozessökonomisch?
·
·
Forderung
der Oberlandegerichte: Gewinnabschöpfen! Wie,
Der rechtswidrig durch die Bußtat
erlangte Vermögensvorteil muss zugunsten der Gemeindekasse, notfalls
der Staatskasse abgeschöpft werden. Was tun?
·
Mehrere
Ordnungswidrigkeiten, mehrere sachlich zuständige Bußgeldstellen –
ein Bußbescheid sonst Bußklageverbrauch?
·
Neue Rechtsprechung
·
·
Erfahrungsaustausch
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
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2
Bauordnungsrecht
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
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Das Seminar will den Mitarbeitern der Behörde
helfen, die in der Praxis häufig auftauchenden Zweifelsfragen und
Schwierigkeiten zu erkennen, sie erörtern und sachgerechte,
gerichtssichere Lösungen zu finden.
Aufgaben und Befugnisse - Handlungsgrundsätze
und Maßnahmen (erste Stufe des Verwaltungshandelns) - Vollzugsebene
(zweite Stufe des Verwaltungshandelns) - Anspruch Dritter auf
Einschreiten der Ordnungsbehörde –
Schutzgüter des Ordnungsrechts - Öffentliche
Sicherheit - Geschriebenes Recht - Öffentliche Ordnung
Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den
Rechtsalltag: z. B. Gefahr
Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr
- Gefahr für Leib und Leben – Dringende Gefahr - Gefahr im
Verzuge – Anscheinsgefahr
Gefahrenverdacht -
Putativgefahr - Latente Gefahr
Befugnisnormen,
allgemeine - Generalklausel
Befugnisnormen,
spezielle: z.B. Identitätsfeststellung -
Vorladung - Platzverweisung (Nicht
behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam - Durchsuchung
(Personen, Sache, Wohnungen) -
Sicherstellung - Verwertung – Beschlagnahme- VerwertungHerausgabe
Adressaten der Handlungsbefugnisse
(Polizei – und Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher -
Der Aufsichtspflichtige des
Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr eine
Verhaltensverursachers - Zustandsverantwortlicher
Der Zustandsverantwortliche - Der
Eigentümer oder sonst Berechtigte - Der frühere Eigentümer einer „derelinquierten“
Sache (noch nicht in allen Ländergesetzen geregelt) - Der
Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen:
Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG,
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II (Besonders auf die Praxis abgestellte Seminare)
Vorbemerkung für alle Seminarangebote: (Stand
Freitag, 10. Dezember 1999)
In der jeweiligen Ausschreibung sollte darauf
hingewiesen werden, dass die Hörer nach Möglichkeit sie interessierende
Fälle mindestens 2 Wochen vor Seminarbeginn dem Seminarveranstalter
einreichen sollten. Ferner sollten die Teilnehmer gebeten werden bei der
Anmeldung zu vermerken, auf welchem Sachgebiet sie hauptsächlich
Fallbeispiele erwarten (z.B. Verkehrsordnungswidrigkeiten, Schwarzarbeit,
Baumschutzsatzung, Lebensmittelrecht, Baurecht, Abfallrecht, Gewerberecht,
Immissionsschutzrecht, Bußtaten nach dem OWiG)
3
Bearbeitung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten
|
Titel des Seminars |
Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten |
Themenschwerpunkte
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Schwerpunkte :
Täterermittlung, Halter als Täter
Beteiligung als Beweiserleichterung
Handlungen (Tateinheit, Tatmehrheit, Tat i.S. §
264 StPO)
Verwarnungsverfahren (Zulässigkeit,
Einverständnis, Zahlung, Anfechtung, Wesensmerkmale,
Verfolgungshindernis)
Gewinnabschöpfung bei
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Fahrverbot
Anhörung, Belehrung, Vernehmung von Betroffenen
und Zeugen
Opportunitätsprinzip und prozeßökonomisches
Ermittlungsverhalten
Verjährung
Kosten und Auslagen (Tagegelder, Reisekosten,
Dienstwagen)
Zwischenverfahren
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wiederaufnahmeverfahren
Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde auf
das gerichtliche Verfahren
Fallbeispiele und
Gerichtsentscheidungen
|
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Bedienstete der Ordnungsämter, Bedienstete, die
mit der Ermittlung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
betraut sind |
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|
Bemerkungen |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO |
|
4
Besondere
Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts
|
Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Mit praktischen Übungen – mit Fällen aus der Seminarpraxis des
Referenten und der Rechtsprechung - werden die einzelnen
Problemfelder entdeckt, entwickeln und Lösungen erarbeiten. Die
während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
·
·
Der
Bußbescheid – sein Inhalt – seine Adressierung – seine Zustellung
·
·
Die
Belehrungspflichten des Verdächtigen / Betroffenen – Zeugen
·
·
Pflichtverteidiger für das Bußverfahren? Vorteilhaft?
·
·
Unzufriedenheit mit dem Amtsrichter? Beschwerde, Anregungen an den
Staatsanwalt
·
·
Die
rechtlich richtige Art im Umgang mit Staatsanwaltschaft und
Amtsgericht
·
·
Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Sachbearbeitern der
Bußgeldstellen, der Ordnungsämter, der Jugendämter, der Leiter der
Behörden anhand der obergerichtlicher Strafrechtsprechung – und
Ratschläge dies zu vermeiden
·
·
Kosten,
insbesondere Reisekosten, Kilometergelder für den privateigenen PKW
und den Dienst-Pkw sind Auslagen, die dem Betroffenem im
Bußgeldbescheid auferlegt werden müssen
·
Neue Rechtsprechung
·
·
Erfahrungsaustausch
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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|
Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG, |
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5
Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht
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Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren bei
Verstößen gegen das Baurecht |
Themenschwerpunkte
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Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren
Geschützte Rechtsgüter
Beweisfragen
Ahndbarkeit durch Unterlassen
Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen
Entscheidungen
Die Verantwortung von Amtsträgern
Angemessene Ahndungen
Neue Gerichtsentscheidungen |
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO, StGB
und baurechtliche Vorschriften
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6
Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich
(oder „Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und
Einziehung“)
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Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren bei
Verstößen im Umweltbereich |
Themenschwerpunkte
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1.
Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren
2.
Abgrenzungen: Umweltstraf - zu Umweltbußtaten
3.
Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen
4.
Ahndbarkeit der Beteiligung und von Unterlasssungsdelikten
5.
Beweisfragen
6.
Buß - und strafrechtliche Verantwortung von Amtsträgern
7.
Bußgeldtatbestände des Umweltrechts
8.
Die Verantwortung von Amtsträgern
9.
Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im
Bußgeldverfahren
10.
Fallbesprechungen
11.
Gerichtsentscheidungen
12.
Geschützte Rechtsgüter
13.
Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und zur
Aufrechterhaltung des Wettbewerbs
14. Rechtsfolgen des
Tatbestands - und des Verbotsirrtums
|
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
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|
Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Bedienstete, die mit dem Umweltschutz befaßt
sind |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO, Umweltvorschriften |
|
7
Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für
Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte
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Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren in der
Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und
Ermittlungsbeamte |
Themenschwerpunkte
|
Die Themen werden
anhand von Fällen aus der Praxis behandelt. Das Seminar soll die
Grundstrukturen des erfolgreichen Vorgehens aufzeigen, eine Tat
aufzuklären und den richtigen Täter zu überführen. Dazu gehören die
"Sieben Goldenen Regeln". Fallanalysen helfen richtiges Denken und
Handeln zu erkennen.
Folgende
Schwerpunkte sind vorgesehen:
1. Anfangsverdacht und die Rechtsfolgen
2. Polizei, Bußgeldbehörde, Personal – und
Sachbeweise
3. Bußgeldbescheid
4. Bußgeld, Gewinnabschöpfung, Bußgeldadressaten
(natürliche und „Unternehmens“-)Personen – Verfall
5. Verfahren nach Erlaß des Bußbescheids
6. Gerichte und ihre Entscheidungen
7. Logisches,
kreatives Denken,
8.
Kombinatorik, sinnreiche Skepsis, mehrgleisiges Denken
9. Planvolles
Vorgehen im Ermittlungs- und Ahndungsverfahren
10. Richtiger Einsatz von Denk-
und Beweismöglichkeiten
11. Methodisches Vorgehen bei
Durchsuchung im Bußgeldverfahren
12. Mit Hypothesen der Wahrheit
auf die Spur kommen.
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
3 Tage |
|
Termine |
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|
Veranstaltungsort |
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|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO |
|
8
Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung
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Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung |
Themenschwerpunkte
|
Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:
1.
Verwaltungsbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“
2.
Bußgeldtatbestände der Baumschutzsatzung
3.
Die objektiven Tatbestandsmerkmale
4.
Die subjektiven Tatbestandsmerkmale
5.
Irrtum über Tatbestandsmerkmale, der Irrtum über
Rechtsvorschriften
6.
Die bußrechtlichen Bedeutung des behördlichen
Genehmigungsverfahrens
7.
Reichweite und Ende der Rechte nach der Baumschutzsatzung
8.
Einschaltung von Dritten
9.
Anfangsverdacht und hinreichender Tatverdacht
10. Geldbuße,
Gewinnabschöpfung und Verfall von Vermögensvorteilen
11.
Bußgeldzumessungstatsachen, Ermittlung des rechtswidrig durch die
Bußtat erlangen Vermögensvorteils
12. Zumessungstatsachen |
|
Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
1 Tag |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter
Außendienstmitarbeiter |
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Baumschutzsatzung, OWiG, StPO |
|
9
Das Gewerberecht
|
Titel des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Erlaubnisfrei und schon erlaubnisbedürftig?
Welches sind die zulässigen und zweckmäßigen ordnungsrechtlichen
Maßnahmen? Das Seminar soll aufgetretene Probleme, schwierige
Grenzfälle anhand praktischer Beispiele (insbesondere der
Rechtsprechung) erörtern und erläutern.
Begriff und Befugnisse - Gefahrenbegriff -
Einschränkung Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde -
Handlungsgrundsätze und Mittel zur Gefahrenabwehr
Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche
Sicherheit - Geschriebenes Recht -
Erhaltung der Unversehrtheit von Leben, Freiheit und Gesundheit
(individueller und kollektiver Art) - Staat und staatliche
Einrichtungen - Sicherheit Dritter - Öffentliche Ordnung -
Mindestbestand ungeschriebener Regeln,
die nach allgemeiner Meinung „unbedingt verbindlich sind“
Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den
Rechtsalltag : Gefahr - Gegenwärtige
Gefahr - Erhebliche Gefahr - Gefahr für Leib und Leben - Dringende
Gefahr - Gefahr im Verzuge - Anscheinsgefahr - Gefahrenverdacht -
Putativgefahr - Latente Gefahr
Befugnisnormen,
spezielle: z.B. Identitätsfeststellung
- Vorladung - Platzverweisung (Nicht
behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam - Durchsuchung
(Personen, Sache, Wohnungen) -
Sicherstellung - Verwertung - Verwertung
- Herausgabe
Adressaten der Handlungsbefugnisse
(Polizei – und Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher -
Der Aufsichtspflichtige des
Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr eine
Verhaltensverursachers - Zustandsverantwortlicher
- Der Zustandsverantwortliche -
Der Eigentümer oder sonst Berechtigte - Der frühere Eigentümer einer
„derelinquierten“ Sache (noch nicht in allen Ländergesetzen
geregelt) - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen:
Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG, einschlägigen Fachgesetze |
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10
Der
gerichtssichere Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung der
Bußgeldstellen
|
Titel des Seminars |
Der gerichtssichere
Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung der
Bußgeldstellen |
Themenschwerpunkte
|
Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,
Erkennen von lügnerischen und wahrheitsgemäßen
Aussagen,
gerichtssichere Vernehmungsprotokolle,
Ermittlung und Nachweis von rechtswidrig
erlangten Vermögensvorteilen, Verhalten der Bediensteten der
Verwaltungsbehörden als Vertreter der Bußgeldbehörde und als Zeugen
vor Gericht
Mit Fallbeispielen und neuen
Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
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Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und
Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
11
Der Personal‑ und
Sachbeweis vor Gericht
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Titel des Seminars |
Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht |
Themenschwerpunkte
|
Das wichtigste Hilfsmittel, die Wahrheit im
Bußgeldverfahren herauszufinden, ist auch heute in der Praxis noch
immer die Vernehmung von Betroffenen und Zeugen. Nirgendwo werden
aber auch so viele Fehler, leider oft auch zu Lasten des
Betroffenen, gemacht wie bei der Aufklärung einer Bußtat durch den
Personalbeweis. Neben dem Personalbeweis müssen die
Sachbearbeiter bei den Bußgeldstellen und ihre
Außendienstmitarbeiter auch Kenntnisse vom erforderlichen und
möglichen Sachbeweis haben
Die Bedeutung des bußrechtlichen
Ermittlungsverfahrens für die gerichtliche Entscheidung
Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,
Erkennen von lügnerischen und wahrheitsgemäßen
Aussagen,
gerichtssichere Vernehmungsprotokolle,
Ermittlung und Nachweis von rechtswidrig
erlangten Vermögensvorteilen, Verhalten der Bediensteten der
Verwaltungsbehörden als Vertreter der Bußgeldbehörde und als Zeugen
vor Gericht
Mit Fallbeispielen und neuen
Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber
à
Videorecorder
à
Fernsehgerät |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und
Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
12
Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung
bei juristischen Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und
Rechtspraxis
|
Titel des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Im Seminar wird die beweistechnisch und
ahndungsrechtlich empfehlenswerte Verfolgung und Ahndung von
Bußtaten bei Personengesellschaften und juristischen Personen
gemeinsam erarbeitet. Die Besprechung erfolgt anhand von Fällen aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung. Neben der
zentralen § 30 OWiG werden damit unmittelbar zusammenhängenden
Vorschriften des HGB und BGB behandelt:
Ferner werden trainiert:
|

|
Die
Ermittlung der zum Tatnachweis erforderlichen Tatsachen, der
objektiven und der subjektiven, |
|

|
die
Vorgehensweise bei der Tatsachenfeststellung, die
gerichtsichere Beweiserhebung, |
|

|
die
Gestaltung der jeweils erforderlichen Verfügungen (z.B.
Ermittlungsersuchen an die Polizei § 46 II OWiG, 161 Satz 2
StPO, an andere Behörden, Antrag auf richterlichen
Vernehmung des Betroffenen, des Zeugen, der Durchsuchung von
Betriebs – und Geschäftsräumen). |
Die praktischen Übungen gipfeln in der Anfertigung von Bußbescheiden
und der Bearbeitung des gegen die
Bußbescheide eingelegten Einsprüche. Die während des Seminars
gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge,
Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch
erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.
·
·
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Bußgeldstellen,
Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit
der Überwachung von Unternehmen nach den
Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise:
Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG,
SchwArbG, WHG) |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und StPO |
|
13
Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von
Ordnungswidrigkeiten
|
Titel des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten
und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer
werden die einzelnen Problemfelder entwickeln, die Lösungen
erarbeiten. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw.
werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf
Diskette allen Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
·
·
Wider die
optimale Aufklärung – der Anhörungsbogen nach § 55 OWiG – der
Zeugenfragenbogen als Alternative?
·
·
Die
Ermittlung aller „bußbaren“ Ordnungswidrigkeiten (§§ 46 II OWiG, 152
II StPO) steht nur auf dem Papier - sie findet in der Rechtspraxis
nicht statt.
·
·
Ermitteln
und Ahnden wegen „Handelns durch Unterlassen“, verhindert
Einstellung nach §§ 46 II OWiG, 170 StPO.
·
·
Verwertungsverbote von Beweismitteln durch falsche
Rechtsanwendung
·
·
Das
tatenlose Hinnehmen von gerichtlichen Verfahrenseinstellung nach §
47 Absatz 2 OWiG muss nicht sein – auch gegen andere Entscheidungen
des Amtsrichters kann die Verwaltungsbehörde das nächsthöhere
Gericht anrufen – dazu besteht regelmäßig auch eine Rechtspflicht.
Ziel: Einheitlichkeit der Rechtsprechung.
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und StPO |
|
14
Die
Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG
|
Titel des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der
Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter
wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder
entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene
problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des
Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte,
Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit
elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur
Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
|

|
Die
Aufsichtspflichtverletzung im Rechtssystem |
|

|
Die
rechtlichen Voraussetzungen des § 130 OWiG (Tatbestand,
Rechtswidrigkeit, Vorwerfbarkeit) |
|

|
Abgrenzung zu Tätigkeits – und Untelassungsbußtaten |
|

|
Die
Beweiserhebung |
|

|
Die
ermittlungstaktische Vorgehensweise |
|

|
Das
Erfordernis, „in dem Unternehmen zu ermitteln“ –
Buchführungs – und Belegprüfung |
|

|
Gestaltung der erforderlichen Ermittlungsersuchen, Anträge
an den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts – Vernehmung von
Betroffenen und Zeugen |
|

|
Der
Bußbescheid, der Verfallbescheid |
·
·
·
·
·
·
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiter der
Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit der Überwachung von
Unternehmen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind
(beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung,
Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG) |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und StPO |
|
15
Die Bußgeldstelle als
Quasi - Staatsanwaltschaft
|
Titel des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Die einzelnen Problemfelder werden – nach Fällen aus der
Seminarpraxis des Referenten und Sachverhalten nach der
Rechtsprechung - gemeinsam mit den Seminarteilnehmern aufgespürt,
diskutiert und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene
problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des
Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte,
Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit
elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur
Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen: Die
Bußgeldstelle als
·
·
Hüterin
unserer Wirtschaftsordnung -
·
·
Hüterin der
Umwelt -
·
·
Hüterin der
legalen Arbeitsplätze -
·
·
Hüterin der
Sonntags – und Nachtruhe -
·
·
Hüterin der
Gesundheit der Nahrungsmittel-Bürger -
·
·
Hüterin des
legalen Bauens, von Sträuchern und Bäumen, von Luft und Gewässern.
·
·
Die
Bußgeldstelle: Welche Rechte und Pflichten hat sie, um ihre Aufgaben
optimal lösen zu können? Im Ermittlungsverfahren – im
Zwischenverfahren – im gerichtlichen Verfahren – im
Vollstreckungsverfahren?
·
Neue Rechtsprechung
·
·
Erfahrungsaustausch |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
|
|
16
Die Haftung für Steuern
und Bußgelder
|
Titel des Seminars |
Die Haftung für Steuern und Bußgelder |
Themenschwerpunkte
|
Haftung nach BGB, HGB und Sondergesetzen (z.B.
GmbHG, Anfechtungsgesetz), Abgabenordnung und kommunales
Abgabengesetz, nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
Haftung natürlicher Personen:
Täter, Mittäter und einer Steuerstraftat
Beteiligte nach § 14 OWiG
GmbH‑Geschäftsführer, Erben, Erwerben von
Unternehmen Haftung von Organen juristischen Personen und
Personenvereinigungen, insbesondere: von
Gesellschafter der OHG, KG, Stille
Gesellschaft, GmbH, Genossenschaft
Haftung der Gesellschafter der BGB‑Gesellschaft
Die Durchgriffshaftung bei der GmbH
Haftung im Konkursverfahren
Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei
Erben und Unternehmenserwerbern
Arrestanordnung, Beschlagnahme, Pfändung und
andere Sicherungsmöglichkeiten,Vollstreckungsmöglichkeitennach dem
Anfechtungsgesetz‑
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Steuerämter und
Ordnungsämter, Vollstreckungs‑ und Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
AO, BGB und HGB
|
|
17
Die Ordnungswidrigkeit und
ihre Ahndung in der Praxis
|
Titel des Seminars |
Die Ordnungswidrigkeit
und ihre Ahndung in der Praxis |
Themenschwerpunkte
|
Nach den Wünschen
der Teilnehmer des Seminars können besondere Schwerpunkte gesetzt
werden, es können sie interessierende Fälle besprochen werden.
1)
Ermittlungsverfahren, Art und Umfang
2)
Bußgeld – und andere Bescheide
·
Rechtlicher und tatsächlicher Inhalt
·
Adressierung und Zustellung
3)
Rechtsfolgeentscheidungen
·
Zumessungsgründe für die Geldbuße
·
Abschöpfung des illegalen Gewinns
·
Verfall des illegalen Gewinns
·
Geldbußen gegen juristische Personen und
Personengemeinschaften
4)
Unternehmer als Garant
5)
Besondere Probleme des Ermittlungsverfahrens
6) Wege
zum rechtskräftigen Bußbescheid
7) Vom
Umgang mit dem Gericht
8) Neue
Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
|
18
Ermitteln und Ahnden in
der Bußgeldpraxis
|
Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren in der
Praxis |
Themenschwerpunkte
|
1)
Bußgeldbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“, Rechte und
Pflichten
2)
Anfangsverdacht nach § 152 II StPO und seine Folgen
·
Für das Verwaltungsverfahren (Verwertungsverbot für erlangte
Beweismittel?)
·
Für das Bußgeldverfahren.
3)
Ermittlungsziele
·
Einzeltat ermitteln und ahnden
·
Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären und ahnden
4)
Ermittlungstaktiken
·
Zeuge als Beweismittel
·
Betroffener als Beweismittel
·
Halter als Beweismittel
·
Geschäftsführer oder Gesellschafter als Beweismittel
·
Unternehmen und „Vorsteher“
·
Verbandsgeldbuße
5)
Anhörungsbogen oder Vernehmung
6)
Ahndung
·
Zumessung der Geldbuße
·
Abschöpfung des Vermögensvorteils als Mindestgeldbuße
·
Verfall
7)
Gerichtssicherheit
·
Beweise
·
Bescheide
8)
Mit dem Gericht geschickt umgehen
9)
Sonderprobleme und Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
19
Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei
illegaler Schwarz - und Leiharbeit
|
Titel des Seminars |
Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Buß - und
Straftaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit |
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird die materiell-rechtlichen
und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten und die Abgrenzung zu Straftaten bei Verstößen
gegen arbeitsrechtliche Vorschriften behandeln. Ferner wird
aufgezeigt: Die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden, die
festzusetzenden Rechtsfolgen bei ahndbaren Ordnungswidrigkeiten
(Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Verfall sowie die Einziehung), die
Zustellung und die Vollstreckung von Bußgeld - und Verfallbescheiden
Schwerpunkte
1.
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (Anfangsverdacht als
Verfahrensstart)
¨
Straftaten / Ordnungswidrigkeiten
¨
SchwArbG verdrängt andere Gesetze
¨
Bußtat: Schwarzarbeit; die Auffangnormen
¨
Die Auftraggeber: Mittäter, Gehilfen oder Opfer?
2.
Beweisführung:
¨
Personalbeweis und Sachbeweis (insbesondere die Buchführung)
¨
Durchsuchung, Beschlagnahme
¨
Vernehmung von Zeugen, Betroffenen
¨
Anhörungsbogen als „Beweiskiller“
¨
Aufklärungzwang aller Bußtaten, soweit nicht verjährt
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
3.
Rechtsfolgen:
¨
Geldbuße, Einziehung, Gewinnabschöpfung, Verfall bei Tätern
und Unternehmen
¨
Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden
¨
Inhalt, Zustellung, Gerichtssicherheits.
Müller pp S. 203 x des Buß – und anderer Bescheide
¨
Kosten und Auslagen (Reisekosten der Ermittler –
Verfahrenskosten?)
4.
Sonderprobleme und neue Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StGB, StPO, SchwArbG, AÜG, AFG,
RVO, GewO, BGB, HGB |
|
20
Ermittlung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten bei juristischen Personen und
Personengesellschaften (einschließlich GbR)
|
Titel des Seminars |
Ermittlung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten bei juristischen Personen und
Personengesellschaften (einschließlich GbR) |
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird aufzuzeigen, welche
Möglichkeiten das Gesetz und die Rechtsprechung geben,
bußgeldbewehrte Verstöße in Unternehmen durch Unternehmer und deren
Angestellte zu ahnden. Dabei werden die materiell-rechtlichen
Voraussetzungen ebenso behandelt wie das richtige
verfahrensrechtliche Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten. Auch die vom
OWiG und der Rechtsprechung grundsätzlich zwingend vorgeschriebenen
Rechtsfolgen bei bestimmten Wirtschaftsordnungswidrigkeiten wie
Gewinnabschöpfung, Verfall und Einziehung werden anhand von
Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert.
Schwerpunkte:
Unternehmensformen,
Betriebsbezogene Pflichten
Unternehmensverantwortliche (§§ 9, 14 OWiG)
Selbständige und unselbständige Hilfspersonen
eines Unternehmens
Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG
Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG
Andere Nebenfolgen
Selbständige Anordnung von Rechtsfolgen
Wechsel der Unternehmensform
Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden
Mit Fallbeispielen
und Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, BGB, HGB, GmbHG |
|
21
Ermittlungen,
Beweisführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik der
Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren
|
Titel des Seminars |
Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik
und Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren |
Themenschwerpunkte
|
Die erfolgreichen Vernehmung von Betroffenen
und Zeugen,
Erkennen von Lügen und wahrheitsgemäßen
Aussagen von Betroffenen und Zeugen
Das Vernehmungsprotokoll, ein Gegenstück zum
„Deutschaufsatz“
Das Geständnisprotokoll
Anforderungen an die (gerichtssichere)
Beweisführung
Ursachen von anscheinend unberechtigten
Einstellungen und Herabsetzung von Bußgeldern durch Amtsgerichte
Die Möglichkeiten der Einwirkung durch die
Verwaltungsbehörden auf die gerichtlichen Entscheidungen
Beispiele aus der Rechtsprechung
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑ und
Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
22
Fallbesprechungen für
Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter
|
Titel des Seminars |
Fallbesprechungen
für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter
|
Themenschwerpunkte
|
Zielsetzung: Es sollen anhand von
praktischen Fällen, die von den Seminarteilnehmern zuvor dem
Studieninstitut / dem Veranstalter / dem Dozenten unmittelbar
eingereicht worden sind, besprochen und einer gerichtsicheren Lösung
zugeführt werden. Die Fälle werden aus der Sicht der Teilnehmer, aus
anwaltlicher und richterlichen Sicht in
Rollenspielen beurteilt – vor und nach ihrer Optimierung.
Der Dozent wird die
zum Verständnis erforderlichen Rechtsprobleme den Seminarteilnehmern
darlegen. Entsprechend der Zielsetzung sollten nur Bedienstete
teilnehmen, die mindestens 3 Monate auf dem bußrechtlichen Sektor
tätig sind.
Die Fallbeispiele
sollten mindestens 6 Wochen vor Seminarbeginn eingereicht werden.
Selbstverständlich als Kopien der Originale – und anonymisiert. Sie
sollen die wesentlichen Teile umfassen: Grund des Anfangsverdachts,
Ermittlungsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahmen), Anhörungs –
und Zeugenfragebogen, Bußbescheid, Stellungnahmen /
Einspruchsbegründungen des Betroffenen und seines Verteidigers,
Stellungnahmen und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des
Gerichts. |
|
Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO, Vorschriften, den Fall betreffend |
|
23
Fehlerquellen im
bußrechtlichen Ermittlungsverfahren / (Fehler vermeiden im Bußverfahren)
|
Titel des Seminars |
Fehlerquellen im bußrechtlichen
Ermittlungsverfahren |
Themenschwerpunkte
|
Die
Ermittlungsbehörden müssen das konkrete Bußverfahren in rechtlich
zulässiger und gerichtssicherer Weise bearbeiten. Aber auch
bei Gericht anhängigen Bußgeldverfahren sind die Verwaltungsbehörden
nicht ohne jeglichen Rechte.
Als Schwerpunkte
sind vorgesehen:
Im bußrechtlichen Verfahren schleichen
sich häufig vermeidbare Fehler ein, die letztlich zur Einstellung
des Verfahrens durch das Gericht führen, so zum Beispiel:
Vermeiden von
Fehlern:
1)
Bei der Verdachtsgewinnung
·
Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären
·
Ermittlung der Bußgeldzumessungsgründe
·
Ermittlung des rechtswidrig erlangten Vermögensvorteils
·
Berechnung bzw. Schätzen des Vermögensvorteils
2)
Beim Lenken und Leiten des bußrechtlichen
Ermittlungsverfahren
·
durch den Sachbearbeiter der Bußgeldstelle,
·
bei Ermittlungsersuchen an die Polizei,
·
bei eigener Ermittlungstätigkeit,
beim Einholen von Gutachten, der Zusammenarbeit mit den Gutachtern
als „Gehilfen“ der Verwaltungsbehörden, ihm ungeschickten Umgang mit
Wirtschaftsbußtätern und Zeugen, bei der Vernehmung von
Betroffenen und Zeugen,
·
Bei der Suche nach Sachbeweismitteln und deren Bewertung
·
Bei der Auswahl des „richtigen“ Bußgeldadressaten (natürliche
Person oder Unternehmen – oder Verfallbescheid?)
3)
Vor und beim Erlaß des Bußgeld – und anderer Bescheide:
¨
Zusammenarbeit mit dem Verteidiger
¨
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und Gericht
¨
Hilfestellung für das Gericht
(Ermittlungs- und Spruchrichter).
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen
|
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
24
Gaststättenrecht
|
Titel des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Ziel dieses Fachseminars ist es, die mit dem
Gaststätten - Recht befassten Dienstkräfte mit den Recht – und
Verfahrensfragen vertraut zu machen, ausgewählte praktische Probleme
intensiv zu erörtern und an praktischen Beispielen (der
Seminarteilnehmer und der Rechtsprechung) entscheidungssicher /
gerichtssicher aufzubereiten.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
·
·
Einschränkung Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde
·
·
Handlungsgrundsätze und Mittel zur Gefahrenabwehr
·
·
Schutzgüter
des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht
- Sicherheit Dritter - Öffentliche Ordnung
·
·
Der
Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den Rechtsalltag : z.B.
Erhebliche Gefahr -Gefahr im Verzuge - Anscheinsgefahr
·
·
Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel
·
·
Befugnisnormen, spezielle: z.B. Identitätsfeststellung -
Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) - Verwertung
·
·
Adressaten
der Handlungsbefugnisse: Verhaltensverursacher -
Zustandsverantwortlicher - Der Zustandsverantwortliche - Der
Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger
·
·
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen: Ersatzvornahme -
Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG, einschlägigen Fachgesetze |
|
25
Gewinnabschöpfung –
Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen Personen,
Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
|
Titel des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Den Teilnehmern werden die Problemlagen mit Fällen aus der
Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung interaktiv und
begreifbar näher gebracht. Die während des Seminars gemeinsam
erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide,
Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und
stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
·
·
Die
rechtlichen, sachlichen und tatsächlichen Voraussetzungen
·
·
Die
Berechnung des Vermögensvorteils
·
·
Die
Schätzung des Vermögensvorteils
·
·
Der
gerichtssichere Nachweis des Vermögensvorteils
·
·
Die
Verfahrensvoraussetzungen- persönliche und sachliche
·
·
Der
Bußgeldbescheid, der Verfallbescheid, die Gewinnabschöpfung als Teil
der Geldbuße |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
|
|
26
Gewinnabschöpfung bei
Bußtaten
|
Titel des Seminars |
Gewinnabschöpfung bei Bußtataten |
Themenschwerpunkte
|
Gesetz und Rechtsprechung verlangen, daß die
Mindestgeldbuße bei
Wirtschaftsordnungswidrigkeiten der durch die Bußtat erlangte Gewinn
ist. Zu ermitteln ist ferner nicht die einzelne, zufällig entdeckte
bußbare Handlung, sondern das gesamte, im nichtverjährten Zeitraum
bußbare Verhalten des Verdächtigen, also alle nicht verjährten
Bußtaten.
Schwerpunkte:
Gewinnabschöpfung bei natürlichen, juristischen
Personen und Personenvereinigungen,
Verfall (§ 29a OWiG),
Ermitteln und Beweisen des rechtswidrigen
Vermögensvorteils,
Schätzen und Berechnen,
an praktischen Beispielen auf der Grundlage von
Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
27
Grundlagen der Verfolgung
von Ordnungswidrigkeiten Teil 1 (materieller Teil)
|
Titel des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I
Der materiellrechtliche Teil des 0WiGs |
Themenschwerpunkte
|
1. Voraussetzungen der Ahndung
¨
Zuständigkeit: örtlich, sachlich – nicht örtlich, nicht
sachlich
2. Handlungs‑ und Konkurrenzlehre (Tateinheit,
Tatmehrheit, Dauerbußtat, die „Tat“ i.S. § 264 StPO),
3. Garantenstellung, Garantenpflicht (Halter,
Unternehmer, Gewerbetreibender)
4. Fahrlässigkeitsdelikte
5. Teilnahme (Beteiligung)
6.
Aufsichtspflichtverletzung als Sonderbußnorm
7.
Ahndungsmöglichkeiten nach dem OWiG und anderen Gesetzen:
¨
Geldbuße, Gewinnabschöpfung, Verfall
8.
Tatbestandsirrtum,
9. Verbotsirrtum,
10.Verjährung:
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Vollstreckungsverjährung
11. Besondere Probleme, neue Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
1 Tag |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
|
28
Grundlagen der Verfolgung
von Ordnungswidrigkeiten Teil 2 (verfahrensrechtler Teil)
–
|
Titel des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II,
Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeit |
Themenschwerpunkte
|
1. Anfangsverdacht als Ende des
Verwaltungsverfahrens – Beginn des Bußverfahrens
2. Art und Umfang des Ermittlungsverfahrens
¨
Verkehrsordnungswidrigkeiten
¨
andere, insbesondere Wirtschaftsbußtaten
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Hilfsorgan Polizei
¨
Von der Notwendigkeit, Geschäftsunterlagen einzusehen
¨
Durchsuchung und Beschlagnahme
¨
Zeugenvernehmung
¨
Betroffenenvernehmung
¨
Beweismittelkiller: Anhörungsbogen
3. Gerichtsicherer Bußbescheid
4. Ahndung:
¨
Zumessungstatsachen der Geldbuße
¨
wirtschaftlicher Vorteil
¨
Verfall
5. Wirkung des Bußbescheids
¨
Einspruch
¨
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
¨
Rechtskraft des Bußbescheids und seine Folgen
¨
Der rechtswidrige Bußbescheid
¨
Wiederaufnahme des Verfahrens
6. die Bedeutung des bußrechtlichen
Ermittlungsverfahrens für das gerichtliche Verfahren,
7. Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde
bei und vor Gerichte
8. Sonderprobleme, neue Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
|
29
Lebensmittelrecht und
Bußgeldverfahren
|
Titel des Seminars |
Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren |
Themenschwerpunkte
|
1.
Buß - und strafrechtliche Grundsätze des Lebensmittel‑ und
Bedarfsgegenständegesetz ( LFBG) vom September 1997
2.
Unterschiede zur alten Gesetzesfassung
3.
Ahndungskatalog des LFBG
4.
Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im
Bußgeldverfahren
5.
Ermittlung und Ahndung
6.
Straftaten und Bußtaten, Abgrenzungen
7.
Ordnungswidrigkeiten
8.
Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums
9.
Fallgestaltung und Lösungen in der Alltagspraxis
10. Beweisprobleme
11.
Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und Unterstützung des
Wettbewerbs
12.
Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Bedienstete der Ordnungsbehörden, der
Lebensmittelüberwachung, der Bußgeldstellen |
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO und LMBG |
|
30
Ordnungs – und
sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren
|
Titel des Seminars |
Ordnungs – und sicherheitsbehördliche
Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren |
Themenschwerpunkte
|
Verwaltungsbehörden haben eine janusköpfige
Machtposition: Sie sind Verwaltungsbehörde, wenn sie ihre Pflichten
und Rechte in verkehrsrechtlicher und
wirtschaftsverwaltungsrechtlicher wahrnehmen und sie sind
Justizbehörde, wenn sie nach dem OWiG und der StPO vorgehen. Aus
dieser Doppelfunktion können sich – oft unerkannt – praktische und
rechtlich Probleme ergeben
Ø
Zum Beispiel: Bauordnungsrecht
1.
Aufgaben und Befugnisse
2.
Handlungsgrundsätze
3.
Vollzugsebene (Vollstreckungsrecht)
Ø
Zum Beispiel: Immissionsschutzrecht, Abfallrecht,
Gewerberecht (mit Gaststättenrecht)
1.
Aufgaben und Befugnisse nach Verwaltungsrecht:
¨
Betretungs –und Einsichtsrechte
¨
Auskunftsrechte
¨
Durchsuchungen, andere Duldungspflichten, Probeentnahmen
¨
Rechte des Pflichtigen
Beispiele und Übungen aus dem Rechtsalltag
und Rechtsprechung
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete, Bedienstete der Ordnungsverwaltung |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
(Gesetze: OBG, GewO, Umweltschutzvorschriften,
baurechtliche Vorschriften, Vollstreckungsgesetz, OWiG, StPO) |
|
31
Personal‑ und Sachbeweis
|
Titel des Seminars |
Personal‑ und
Sachbeweis |
Themenschwerpunkte
|
Das wichtigste Hilfsmittel, die Wahrheit im
Bußgeldverfahren herauszufinden, ist auch heute in der Praxis noch
immer die Vernehmung von Betroffenen und Zeugen. Nirgendwo werden
aber auch so viele Fehler, leider oft auch zu Lasten des
Betroffenen, gemacht wie bei der Aufklärung einer Bußtat durch den
Personalbeweis. Neben dem Personalbeweis müssen die
Sachbearbeiter bei den Bußgeldstellen und ihre
Außendienstmitarbeiter auch Kenntnisse vom erforderlichen und
möglichen Sachbeweis haben
Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
Die Ermittlungsbefugnisse der "Bußgeldstellen"
Ermittlungs‑ und Vernehmungsbeamte vor Gericht
Schweigerecht der Behördenbediensteten
Informationspflicht zur Vermeidung von
Falschaussagen
Ermittlungspflicht der Verwaltungsbehörde nach
§§ 46 OWiG, 161 StPO
Die Rechte der Verwaltungsbehörde im
staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Verfahren.
Neue Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber
à
Videorecorder
à
Fernsehgerät |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der
Ordnungsämter, Rechts‑ und Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte
|
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und StPO |
|
32
Verkehrsbußrecht im
Spiegel der Rechtsprechung
|
Titel des Seminars |
Verkehrsbußrecht im
Spiegel der Rechtsprechung |
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar
behandelt anhand der Verkehrsrechtsprechung der letzten Jahre
materielle und verfahrensrechtliche Problemfälle,
¨
Anfangsverdacht
¨
Halter und Täter
¨
Zeuge als Aufklärunghilfe
¨
Beteiligung als Beweiserleichterung
¨
Anhörungsbogen und seine Bedeutung
¨
Lichtbilder als Identifizierung
¨
Bußklageverbrauch und die örtliche und sachliche
Unzuständigkeit
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Fahrverbot
¨
hinreichender Tatverdacht und gerichtssicherer Beweis
¨
Gewinnabschöpfung auch bei Verkehrsbußtaten
¨
Handlungseinheit, Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat,
Klammerwirkung, Tat im prozessualen Sinn
¨
Irrtümer im Straßenverkehrsrecht
¨
Aufklärungspflichten nach Einspruch
¨
Verwarnungsgeldverfahren
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
StVG, StVO, StVZO, StGB, OWiG, StPO |
|
33
Verkehrsbußrecht im
Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
|
Titel des Seminars |
Verkehrsbußrecht im
Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten |
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar behandelt anhand der
Verkehrsrechtsprechung der letzten Jahre materielle und
verfahrensrechtliche.
Ahndung bei „sachfremden“ Bußtaten
Aufklärungspflichten nach Einspruch
Beteiligung an Verkehrsbußtaten (Mittäter,
Anstifter, Gehilfen)
Bußklageverbrauch
Fahrverbot
Gewinnabschöpfung bei Verkehrsbußtaten?
Halter-Täter-Ermittlungen
Handlungseinheit, Tateinheit, Tatmehrheit,
Dauerbußtat, Klammerwirkung
Irrtum im Straßenverkehrsrecht
Lichtbilder als Identifizierung, Rotlicht im
Straßenverkehr
Verjährung
Verwarnungsverfahren
Anhörung, Belehrung, Vernehmung von
Betroffenen, Zeugen und Sachverständigen
Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde auf
das gerichtliche Verfahren
Kosten und Auslagen
Wiederaufnahmeverfahren
Mit Fallbeispielen
und Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
3 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter,
Bedienstete, die mit der Ermittlung und Ahndung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut sind |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO |
|
34
Zeugenvernehmung
|
Titel des Seminars |
Beweisführung durch
Betroffenen - und Zeugenvernehmung – Taktiken – Psychologie der
Vernehmung
|
Themenschwerpunkte
|
Wer als Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte die Wahrheit finden
will - und das ist seine gesetzliche Aufgabe - muss nicht nur die
rechtlichen Vorschriften kennen, die eine Vernehmung von Zeugen und
Betroffenen erlauben und erzwingen.
Er muss auch menschliche Schwächen
erkennen, die Probleme der Lüge, des Vergessens, der falschen
Wahrnehmung. Er muss die Technik besitzen wie Lügen erkannt werden
können, sowohl bei einem Betroffenen, noch wichtiger bei einem
Zeugen. Das Seminar soll die aussag-psychologischen Grundlagen dafür
schaffen, durch überzeugende Vernehmung zumindest die " forensische"
Wahrheit zu finden.
Aus dem Inhalt:
·
Möglichkeiten und Grenzen des
Erkennens von Lügen
·
Formen der Lüge, die Chancen sie zu
erkennen
·
das Verhalten der Aussageperson bei
Wahrheit und Lügen
·
wie der Vernehmungsbeamte Fehler und Fallen, die ihm einen Lügner
stellt, vermeiden kann
·
Informationsquellen wie Lügen entlarvt werden können
·
Strategien des Lügenentlarvens
·
Taktiken des Lügenentlarvens
·
welche Fähigkeiten und Strategien ein
geschickter Lügen aufweist
·
die Probleme des Ermittlungsbeamten -
des Vernehmenden
1.1.1.1.1
Irrtümer bei der
Zeugenaussagen
·
wenn der Zeuge nicht will
·
wenn die Erinnerung trügt
(Gedächtnisirrtümer)
·
die Aussageperson und die
Zeugenaussage
·
schlechte und gute Zeugen
·
wie man sachdienliche Zeugenaussagen
gewinnen kann
·
Der Betroffene als Aussageperson
·
Protokollierung, ihre Möglichkeiten
und ihre Fehler
·
Praktische Übungen
·
Aussage-Analyse
|
|
Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und
Ermittlungsbedienstete |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
|