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Wird der Staat um Steuern geprellt - egal in welcher Summe, der Täter sich aber - aus welchen Gründen auch immer "unbedrängt" von den Behörden - selbst anzeigt, dann verzichtet der Staat auf seinen Strafanspruch. Einzige Voraussetzung für die völlige Straffreiheit ist die Rückzahlung der verkürzten Steuern. Kann der "reuige" oder auch nur "clevere" Täter nicht die gesamte Steuerschuld zurückzahlen, dann wird er in der Regel höchstens mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren rechnen müssen. Er war ja willig zu zahlen.Hat der Selbstanzeiger jedoch eine Bank um Millionen geprellt, zeigt sich selbst an, dann gilt der Verzicht auf Strafe nicht. Selbst wenn der Anzeigende die gesamte Summe zurückzahlen könnte, die Strafe blieb ihm (siehe dazu unten den geschilderten Fall der Saarbrücker Zeitung vom 1.3.2008).Der Bundesgerichtshof meint, dass die Selbstanzeige verdeckte Steuerquellen sprudeln lassen sollen, dann könnte der Staat als Gegenleistung gewissermaßen auf Strafe verzichten.Motto der Selbstanzeige:Wenn der Steuergroschen im Kasten klingt, die Strafjustiz der Täter nicht Geld und Freiheit nimmt, betrügt derselbe doch den Privaten, dann hat er strenge Strafen zu erwarten – auch wenn er selbst die privaten Taten angezeiget hat. Das Amtsgericht Saarbrücken (NStZ 1983, 176) hielt die Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung (AO) im Steuerecht für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof (BVerfGE 64, 251; BGHSt 12, 100 f) hielten die Auffassung für nicht unbegründet, das Verfassungsgericht hat die Vorlage des Amtsrichters für unzulässig gehalten. Der Grundgedanke des Amtsgerichts Saarbrücken beruhte auf folgendem strafrechtlichen Sachverhalt. Ein Angeklagter hatte folgende Straftaten begangen: eine Steuerhinterziehung, und zwar dadurch, dass er dem Finanzamt eine gefälschte Steuerbilanz vorlegte, in dem der Gewinn zu niedrig ausgewiesen worden war. Die Folge: Steuerhinterziehung. Für dasselbe Geschäftsjahr hatte er eine Handelsbilanz gefälscht und in dieser einen falschen erhöhten Gewinn ausgewiesen. Aufgrund der günstigen Handelsbilanz gewährte ihm ein Kreditinstitut einen nicht unerheblichen Kredit. Nachdem der Unternehmer und Steuerzahler mithilfe seiner Manipulationen sich vor eine finanziellen Desaster hatte bewahren können, zeigte er sich selbst wegen seiner beiden Straftaten begangenen Straftaten an. Die Folge war, dass der damals als zuständige Amtsrichter für Wirtschaftsstrafsachen (einschließlich Steuerstrafsachen) denselben Täter aufgrund desselben kriminellen Unrechtsgehaltes seiner Handlungen wegen Betruges (§ 163 StGB) habe bestrafen können (müssen). Hinsichtlich der angeklagten Steuerhinterziehung musste der Angeklagte freigesprochen werden (er hatte die verkürzten Steuerbeträge entgegen der Auffassung der StA rechtzeitig gezahlt. Diese besondere Situation hat nicht nur die Schöffen – um es gelinde auszudrücken – erstaunt. Die Folge war der Vorlagebeschluss des Amtsgerichts, obschon ich das negative Ergebnis vorausgeahnt hatte. Denn wenn das Geld .. (siehe oben). Der Kernsatz des Bundesgerichtshof (BGH NStZ 1987, 562) lautet: „§ 371 AO gewährt Straffreiheit nicht als Belohnung für bessere Einsichten und eigene Aufklä-rungsarbeit des Steuersünders, sondern als Anreiz zur Aufdeckung bisher verschlossener Steuerquellen; die Vorschrift beruht auf rein fiskalischen Erwägungen“. Über einen drastischen Fall von Kreditbetrug mit Selbstanzeige, die dem sich selbst Anzeigenden möglicherweise 6 bis 8 Jahre Freiheitsstrafe einbringen könnte. Hier der Beitrag der Saarbrücker Zeitung vom 1.3.2008 "Anklage über Millionen-Betrug bei Anubis Ex-Geschäftsführer soll Bilanzen schöngerechnet haben - Staatsanwalt sieht Kredit-Schaden von 38 Millionen Die Insolvenz der Anubis Elektronic in Güdingen entwickelt sich zu einem der größten Fälle von Wirtschaftskriminalität in der Geschichte des Saarlandes. Ex-Anubis-Chef Michael F. (42) wurde jetzt wegen Betrugs in Millionenhöhe angeklagt. Saarbrücken (1.3.2008). Der bislang wohl größte Fall von Millionenbetrug in der regionalen Wirtschaft wurde am 10. April 2007 aufgedeckt. Und zwar just von dem Mann, der jetzt in seiner Eigenschaft als früherer kaufmännischer Geschäftsführer der Anubis Electronic GmbH in Güdingen wegen Bilanzmanipulationen und Betrug von Banken und Investoren im großen Stil angeklagt worden ist. Kredite erschwindeltSeit dem Geschäftsjahr 2001 soll Michael F. (42) systematisch Warenbestände und andere Aktivposten hochgerechnet haben, zunächst um 500 000 Euro und schließlich um 15 Millionen Euro. Insgesamt mehr als 38 Millionen Euro soll der Manager mit den manipulier- ten Bilanzen für Anubis oder Tochterunternehmen erschwindelt haben. Im Einzelnen handelt es sich laut Anklageschrift um Kredite über 17 Millionen Euro bei einem Bankenkonsortium unter Führung der SaarLB sowie über 9,2 Millionen Euro bei der Austria Creditgesellschaft in Wien. Außerdem um stille Beteiligungen von 7,5 Millionen Euro durch die Westdeutsche Kapitalgesellschaft (WestKB), einer Tochter des WestLB sowie von fünf Millionen Euro durch die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG). All dies habe F. in seiner mehrseitigen Selbstanzeige zugegeben, sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Raimund Weyand am Freitag. Der unscheinbare F. sei unangemeldet bei der Anklagebehörde aufgetaucht. Er habe sich vorgestellt als Geschäftsführer der global engagierten Elektronik-Vertriebsgesellschaft Azubis. Dann habe der eher stille Mann erklärt, dass er eine Selbstanzeige abgeben wolle. Er habe über Jahre ohne Wissen des für den Vertrieb zuständigen Mitgeschäftsführers Dominik B. (49) die EDV und die Bilanzen schön gerechnet. Er habe Geldgeber getäuscht und zu Krediten und Einlagen in Millionenhöhe gebracht. Er habe das zur Rettung des Unternehmens getan. Er habe nie etwas davon für sich genommen. Aber jetzt halte er die Belastung nicht mehr aus, wolle reinen Tisch machen. Deshalb die Selbstanzeige. Ob er sich das alles auch richtig überlegt habe, habe der Anklagevertreter gefragt. Antwort des 42-Jährigen: „Ja.“ Ob er einen Anwalt habe, ob er Insolvenzantrag gestellt habe? Antwort: „Nein.“ Daraufhin, so Oberstaatsanwalt Weyand, habe er dem Anubis-Chef geraten, sich einen kundigen Anwalt zu nehmen und sich auch bezüglich einer Insolvenz beraten zu lassen. Dann habe er den Mann vorerst gehen lassen. F. sei daraufhin zum Anwalt gegangen. Dazu am Freitag Behördensprecher Weyand: „So etwas wie mit F. erlebt man als Staatsanwalt nur einmal im Leben.“ Der Rest war Routine. Dabei wurde deutlich, dass der stille Fall Anubis von der Höhe des Schadens gravierender ist als die Affären rund um Hans-Joachim Doerfert, den Ex-Chef der Caritas Trägergesellschaft Trier (CTT), und um Willi Steiner, den Ex-Chef des Saarlouiser Autozulieferers Michels. Dort lag der Schaden für die CTT und die Michels-Geldgeber je bei etwa 20 Millionen Euro. Die Strafen gegen Steiner (Kreditbetrug) und Doerfert (Untreue) lagen zwischen sechs bis acht Jahren. Damit dürfte auch Ex-Anubis-Chef Michael F. jetzt rechnen." Hätte der Ex-Geschäftsführer hingegen Steuern hinterzogen, dann könnte er von Rechtswegen nicht bestraft werden. Ist das gerecht?
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