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Der rechtkräftige, rechtswidrige BescheidSie haben einen Bußbescheid erlassen. Darin wurde die Halterin eines Kraftfahrzeuges mit einer Geldbuße von 300 DM und einem Fahrverbot von 1 Monat belegt. Der Betroffene hat keinen Einspruch eingelegt. Durch eine „Selbstanzeige“ des Sohnes der Halterin erkennen Sie, dass der Bußbescheid gegen die Mutter rechtswidrig ist. Was tun Sie? Sie heben den Bußbescheid auf (-20). Sie sagen, Pech gehabt, die Halterin hätte ja Einspruch einlegen können (-30). Sie machen einen Aktenvermerk und schicken die Akten „zu weiteren Veranlassung“ an die Staatsanwaltschaft (+20, wenn Abgabegrund § 85 OWiG ist). Sie lassen den Bußbescheid vollstrecken (-20). |
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