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Bevorzugte Seminare OWiG-Seminare und auf
anderen Rechtsgebieten,
für die Kreise, Städte und Gemeinden zuständig
sind
Inhaltsverzeichnis
1
Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens.
3
2
Bauordnungsrecht
4
3
Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
5
4
Besondere Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts.
6
5
Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht
7
6
Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz durch
(höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung“)
8
7
Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für
Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte.
9
8
Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung.
10
9
Das Gewerberecht
11
10
Der gerichtssichere Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung
der Bußgeldstellen.
12
11
Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht
13
12
Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei juristischen
Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis.
14
13
Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten.
15
14
Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG..
16
15
Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft
17
16
Die Haftung für Steuern und Bußgelder
18
17
Die Ordnungswidrigkeit und ihre Ahndung in der Praxis.
19
18
Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis.
20
19
Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz - und
Leiharbeit
21
20
Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei juristischen
Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR)
23
21
Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik der
Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren.
24
22
Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter
25
23
Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren / (Fehler vermeiden
im Bußverfahren)
26
24
Gaststättenrecht
27
25
Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen
Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
28
26
Gewinnabschöpfung bei Bußtaten.
29
27
Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil 1 (materieller
Teil)
30
28
Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil 2 (verfahrensrechtler
Teil) –.
31
29
Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren.
32
30
Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren.
33
31
Personal‑ und Sachbeweis.
34
32
Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung.
35
33
Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten.
36
34
Zeugenvernehmung.
37
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
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Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
·
Ermittlungstaktik –
Anhörungsbogen (nach § 55 OWiG ) oder Zeugenfragebogen? An Amtsstelle laden?
·
·
Oder besser: Betroffenen an Amtsstelle vernehmen und ihm den
Bußgeldbescheid zustellen?
·
·
Darf die Gemeinde bestimmte
Felder des Bußgeldrechts verfolgungsfrei lassen?
·
Wann darf ein Bußgeldbescheid
erlassen werden? (Anfangsverdacht
– hinreichender Tatverdacht- mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit
– Überzeugung)
·
Die Möglichkeiten und Vorteile
der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an Amts Stelle
·
Keine Geldbuße gegen den
Bußtäter, sondern gegen sein Unternehmen – zulässig, sinnvoll,
prozessökonomisch?
·
Forderung der
Oberlandegerichte: Gewinnabschöpfen! Wie,
Der rechtswidrig durch die Bußtat
erlangte Vermögensvorteil muss zugunsten der Gemeindekasse, notfalls der
Staatskasse abgeschöpft werden. Was tun?
·
Mehrere Ordnungswidrigkeiten,
mehrere sachlich zuständige Bußgeldstellen – ein Bußbescheid sonst
Bußklageverbrauch?
·
Neue Rechtsprechung
·
Erfahrungsaustausch
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
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Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
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Das Seminar will den Mitarbeitern der Behörde helfen,
die in der Praxis häufig auftauchenden Zweifelsfragen und Schwierigkeiten zu
erkennen, sie erörtern und sachgerechte, gerichtssichere Lösungen zu finden.
Aufgaben und Befugnisse - Handlungsgrundsätze und
Maßnahmen (erste Stufe des Verwaltungshandelns) - Vollzugsebene (zweite
Stufe des Verwaltungshandelns) - Anspruch Dritter auf Einschreiten der
Ordnungsbehörde –
Schutzgüter des Ordnungsrechts - Öffentliche Sicherheit
- Geschriebenes Recht - Öffentliche Ordnung
Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den
Rechtsalltag: z. B. Gefahr
Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche
Gefahr - Gefahr für Leib und Leben – Dringende Gefahr - Gefahr im
Verzuge – Anscheinsgefahr
Gefahrenverdacht - Putativgefahr - Latente Gefahr
Befugnisnormen, allgemeine - Generalklausel
Befugnisnormen,
spezielle: z.B. Identitätsfeststellung -
Vorladung - Platzverweisung (Nicht
behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam - Durchsuchung
(Personen, Sache, Wohnungen) -
Sicherstellung - Verwertung – Beschlagnahme- VerwertungHerausgabe
Adressaten der Handlungsbefugnisse
(Polizei – und Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher -
Der Aufsichtspflichtige des
Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr eine Verhaltensverursachers -
Zustandsverantwortlicher
Der Zustandsverantwortliche - Der Eigentümer oder sonst Berechtigte - Der
frühere Eigentümer einer „derelinquierten“ Sache (noch nicht in allen
Ländergesetzen geregelt) - Der Nichtverantwortliche - Der
Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen:
Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
OBG,
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II (Besonders auf die Praxis abgestellte Seminare)
Vorbemerkung für alle Seminarangebote: (Stand
Freitag, 10. Dezember 1999)
In der jeweiligen Ausschreibung sollte darauf hingewiesen
werden, dass die Hörer nach Möglichkeit sie interessierende Fälle mindestens 2
Wochen vor Seminarbeginn dem Seminarveranstalter einreichen sollten. Ferner
sollten die Teilnehmer gebeten werden bei der Anmeldung zu vermerken, auf
welchem Sachgebiet sie hauptsächlich Fallbeispiele erwarten (z.B.
Verkehrsordnungswidrigkeiten, Schwarzarbeit, Baumschutzsatzung,
Lebensmittelrecht, Baurecht, Abfallrecht, Gewerberecht, Immissionsschutzrecht,
Bußtaten nach dem OWiG)
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Titel des Seminars |
Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten |
Themenschwerpunkte
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Schwerpunkte :
Täterermittlung, Halter als Täter
Beteiligung als Beweiserleichterung
Handlungen (Tateinheit, Tatmehrheit, Tat
i.S. § 264 StPO)
Verwarnungsverfahren (Zulässigkeit,
Einverständnis, Zahlung, Anfechtung, Wesensmerkmale, Verfolgungshindernis)
Gewinnabschöpfung bei
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Fahrverbot
Anhörung, Belehrung, Vernehmung von
Betroffenen und Zeugen
Opportunitätsprinzip und prozeßökonomisches
Ermittlungsverhalten
Verjährung
Kosten und Auslagen (Tagegelder,
Reisekosten, Dienstwagen)
Zwischenverfahren
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wiederaufnahmeverfahren
Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde
auf das gerichtliche Verfahren
Fallbeispiele und Gerichtsentscheidungen
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Bedienstete der Ordnungsämter, Bedienstete,
die mit der Ermittlung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut
sind |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO |
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Titel des Seminars |
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Themenschwerpunkte
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Mit praktischen Übungen – mit Fällen aus der
Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - werden die einzelnen
Problemfelder entdeckt, entwickeln und Lösungen erarbeiten. Die während
des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge,
Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt
und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
·
Der Bußbescheid – sein Inhalt
– seine Adressierung – seine Zustellung
·
Die Belehrungspflichten des
Verdächtigen / Betroffenen – Zeugen
·
Pflichtverteidiger für das
Bußverfahren? Vorteilhaft?
·
Unzufriedenheit mit dem
Amtsrichter? Beschwerde, Anregungen an den Staatsanwalt
·
Die rechtlich richtige Art im
Umgang mit Staatsanwaltschaft und Amtsgericht
·
Strafrechtliche
Verantwortlichkeit von Sachbearbeitern der Bußgeldstellen, der
Ordnungsämter, der Jugendämter, der Leiter der Behörden anhand der
obergerichtlicher Strafrechtsprechung – und Ratschläge dies zu vermeiden
·
Kosten, insbesondere
Reisekosten, Kilometergelder für den privateigenen PKW und den Dienst-Pkw
sind Auslagen, die dem Betroffenem im Bußgeldbescheid auferlegt werden
müssen
·
Neue Rechtsprechung
·
Erfahrungsaustausch
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
OBG, |
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Titel
des Seminars |
Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht |
Themenschwerpunkte
|
Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren
Geschützte Rechtsgüter
Beweisfragen
Ahndbarkeit durch Unterlassen
Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen
Die
Verantwortung von Amtsträgern
Angemessene Ahndungen
Neue
Gerichtsentscheidungen |
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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|
Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO, StGB und baurechtliche Vorschriften
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Titel
des Seminars |
Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich |
Themenschwerpunkte
|
1. Abgrenzung
zum Verwaltungsverfahren
2.
Abgrenzungen: Umweltstraf - zu Umweltbußtaten
3.
Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen
4.
Ahndbarkeit der Beteiligung und von Unterlasssungsdelikten
5.
Beweisfragen
6. Buß - und
strafrechtliche Verantwortung von Amtsträgern
7.
Bußgeldtatbestände des Umweltrechts
8. Die
Verantwortung von Amtsträgern
9.
Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im
Bußgeldverfahren
10.
Fallbesprechungen
11.
Gerichtsentscheidungen
12. Geschützte
Rechtsgüter
13.
Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und zur Aufrechterhaltung des
Wettbewerbs
14.
Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Bedienstete, die mit dem Umweltschutz befaßt sind |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO, Umweltvorschriften |
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Titel
des Seminars |
Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und
Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte |
Themenschwerpunkte
|
Die Themen werden anhand von Fällen aus der Praxis behandelt. Das Seminar
soll die Grundstrukturen des erfolgreichen Vorgehens aufzeigen, eine Tat
aufzuklären und den richtigen Täter zu überführen. Dazu gehören die "Sieben
Goldenen Regeln". Fallanalysen helfen richtiges Denken und Handeln zu
erkennen.
Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
1.
Anfangsverdacht und die Rechtsfolgen
2. Polizei,
Bußgeldbehörde, Personal – und Sachbeweise
3.
Bußgeldbescheid
4. Bußgeld,
Gewinnabschöpfung, Bußgeldadressaten (natürliche und „Unternehmens“-)Personen
– Verfall
5. Verfahren
nach Erlaß des Bußbescheids
6. Gerichte
und ihre Entscheidungen
7. Logisches,
kreatives Denken,
8.
Kombinatorik, sinnreiche Skepsis, mehrgleisiges Denken
9. Planvolles
Vorgehen im Ermittlungs- und Ahndungsverfahren
10. Richtiger
Einsatz von Denk- und Beweismöglichkeiten
11. Methodisches
Vorgehen bei Durchsuchung im Bußgeldverfahren
12. Mit
Hypothesen der Wahrheit auf die Spur kommen.
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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|
Dauer |
3 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO |
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Titel des Seminars |
Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung |
Themenschwerpunkte
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Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:
1.
Verwaltungsbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“
2.
Bußgeldtatbestände der Baumschutzsatzung
3.
Die objektiven Tatbestandsmerkmale
4.
Die subjektiven Tatbestandsmerkmale
5.
Irrtum über Tatbestandsmerkmale, der Irrtum über Rechtsvorschriften
6.
Die bußrechtlichen Bedeutung des behördlichen Genehmigungsverfahrens
7.
Reichweite und Ende der Rechte nach der Baumschutzsatzung
8.
Einschaltung von Dritten
9.
Anfangsverdacht und hinreichender Tatverdacht
10.
Geldbuße, Gewinnabschöpfung und Verfall von Vermögensvorteilen
11.
Bußgeldzumessungstatsachen, Ermittlung des rechtswidrig durch die
Bußtat erlangen Vermögensvorteils
12.
Zumessungstatsachen |
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Leitung des Seminars |
Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D.,
Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
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|
Dauer |
1 Tag |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter
Außendienstmitarbeiter |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Baumschutzsatzung, OWiG, StPO |
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Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Erlaubnisfrei und schon erlaubnisbedürftig? Welches
sind die zulässigen und zweckmäßigen ordnungsrechtlichen Maßnahmen? Das
Seminar soll aufgetretene Probleme, schwierige Grenzfälle anhand praktischer
Beispiele (insbesondere der Rechtsprechung) erörtern und erläutern.
Begriff und Befugnisse - Gefahrenbegriff -
Einschränkung Berufsfreiheit durch Ordnungsbehörde - Handlungsgrundsätze und
Mittel zur Gefahrenabwehr
Schutzgüter des Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit
- Geschriebenes Recht - Erhaltung
der Unversehrtheit von Leben, Freiheit und Gesundheit (individueller und
kollektiver Art) - Staat und staatliche Einrichtungen - Sicherheit Dritter
- Öffentliche Ordnung -
Mindestbestand ungeschriebener Regeln, die nach allgemeiner Meinung
„unbedingt verbindlich sind“
Der Gefahrenbegriff und deren Bedeutung für den
Rechtsalltag : Gefahr -
Gegenwärtige Gefahr - Erhebliche Gefahr - Gefahr für Leib und Leben -
Dringende Gefahr - Gefahr im Verzuge - Anscheinsgefahr - Gefahrenverdacht -
Putativgefahr - Latente Gefahr
Befugnisnormen,
spezielle: z.B. Identitätsfeststellung
- Vorladung - Platzverweisung
(Nicht behandeln (Polizeirecht)) - Gewahrsam - Durchsuchung
(Personen, Sache, Wohnungen) -
Sicherstellung - Verwertung - Verwertung
- Herausgabe
Adressaten der Handlungsbefugnisse
(Polizei – und Ordnungspflichtige): Verhaltensverursacher -
Der Aufsichtspflichtige des
Verhaltensverursacher - Der Verrichtungsherr eine Verhaltensverursachers -
Zustandsverantwortlicher -
Der Zustandsverantwortliche - Der Eigentümer oder sonst Berechtigte - Der
frühere Eigentümer einer „derelinquierten“ Sache (noch nicht in allen
Ländergesetzen geregelt) - Der Nichtverantwortliche - Der
Rechtsnachfolger
Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen:
Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
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|
Bemerkungen |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
OBG,
einschlägigen Fachgesetze |
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Titel des Seminars |
Der gerichtssichere
Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung der Bußgeldstellen |
Themenschwerpunkte
|
Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,
Erkennen von lügnerischen und
wahrheitsgemäßen Aussagen,
gerichtssichere Vernehmungsprotokolle,
Ermittlung und Nachweis von rechtswidrig
erlangten Vermögensvorteilen, Verhalten der Bediensteten der
Verwaltungsbehörden als Vertreter der Bußgeldbehörde und als Zeugen vor
Gericht
Mit Fallbeispielen und neuen
Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑
und Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte |
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|
Bemerkungen |
|
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
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Titel des Seminars |
Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht |
Themenschwerpunkte
|
Das wichtigste Hilfsmittel, die Wahrheit im
Bußgeldverfahren herauszufinden, ist auch heute in der Praxis noch immer die
Vernehmung von Betroffenen und Zeugen. Nirgendwo werden aber auch so viele
Fehler, leider oft auch zu Lasten des Betroffenen, gemacht wie bei der
Aufklärung einer Bußtat durch den Personalbeweis. Neben dem Personalbeweis
müssen die Sachbearbeiter bei den Bußgeldstellen und ihre
Außendienstmitarbeiter auch Kenntnisse vom erforderlichen und möglichen
Sachbeweis haben
Die Bedeutung des bußrechtlichen
Ermittlungsverfahrens für die gerichtliche Entscheidung
Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,
Erkennen von lügnerischen und
wahrheitsgemäßen Aussagen,
gerichtssichere Vernehmungsprotokolle,
Ermittlung und Nachweis von rechtswidrig
erlangten Vermögensvorteilen, Verhalten der Bediensteten der
Verwaltungsbehörden als Vertreter der Bußgeldbehörde und als Zeugen vor
Gericht
Mit Fallbeispielen und neuen
Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber
à
Videorecorder
à
Fernsehgerät |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑
und Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
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Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Im Seminar wird die beweistechnisch und
ahndungsrechtlich empfehlenswerte Verfolgung und Ahndung von Bußtaten bei
Personengesellschaften und juristischen Personen gemeinsam erarbeitet. Die
Besprechung erfolgt anhand von Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten
und der Rechtsprechung. Neben der zentralen § 30 OWiG werden damit
unmittelbar zusammenhängenden Vorschriften des HGB und BGB behandelt:
Ferner werden trainiert:
- Die Ermittlung der zum Tatnachweis erforderlichen
Tatsachen, der objektiven und der subjektiven,
- die Vorgehensweise bei der Tatsachenfeststellung,
die gerichtsichere Beweiserhebung,
- die Gestaltung der jeweils erforderlichen
Verfügungen (z.B. Ermittlungsersuchen an die Polizei § 46 II OWiG, 161
Satz 2 StPO, an andere Behörden, Antrag auf richterlichen Vernehmung des
Betroffenen, des Zeugen, der Durchsuchung von Betriebs – und
Geschäftsräumen).
Die praktischen Übungen gipfeln in der Anfertigung
von Bußbescheiden und der Bearbeitung des gegen die Bußbescheide eingelegten
Einsprüche. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern
zur Verfügung.
·
|
|
Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen
und Bedienstete, die mit der Überwachung von Unternehmen nach den
Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise: Gewerbeordnung,
KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG) |
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Bemerkungen |
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|
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und StPO |
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|
Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis
des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der
Teilnehmer werden die einzelnen Problemfelder entwickeln, die Lösungen
erarbeiten. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern
zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
·
Wider die optimale Aufklärung
– der Anhörungsbogen nach § 55 OWiG – der Zeugenfragenbogen als Alternative?
·
Die Ermittlung aller „bußbaren“
Ordnungswidrigkeiten (§§ 46 II OWiG, 152 II StPO) steht nur auf dem Papier -
sie findet in der Rechtspraxis nicht statt.
·
Ermitteln und Ahnden wegen
„Handelns durch Unterlassen“, verhindert Einstellung nach §§ 46 II OWiG, 170
StPO.
·
Verwertungsverbote von
Beweismitteln durch falsche Rechtsanwendung
·
Das tatenlose Hinnehmen von
gerichtlichen Verfahrenseinstellung nach § 47 Absatz 2 OWiG muss nicht sein
– auch gegen andere Entscheidungen des Amtsrichters kann die
Verwaltungsbehörde das nächsthöhere Gericht anrufen – dazu besteht
regelmäßig auch eine Rechtspflicht. Ziel: Einheitlichkeit der
Rechtsprechung.
|
|
Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und StPO |
|
|
Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
- Die
Aufsichtspflichtverletzung im Rechtssystem
- Die rechtlichen
Voraussetzungen des § 130 OWiG (Tatbestand, Rechtswidrigkeit,
Vorwerfbarkeit)
- Abgrenzung zu
Tätigkeits – und Untelassungsbußtaten
- Die Beweiserhebung
- Die
ermittlungstaktische Vorgehensweise
- Das Erfordernis, „in dem Unternehmen zu ermitteln“ –
Buchführungs – und Belegprüfung
- Gestaltung der
erforderlichen Ermittlungsersuchen, Anträge an den Ermittlungsrichter des
Amtsgerichts – Vernehmung von Betroffenen und Zeugen
- Der Bußbescheid, der
Verfallbescheid
·
·
·
|
|
Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Bußgeldstellen,
Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit der
Überwachung von Unternehmen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut
sind (beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung,
Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG) |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und StPO |
|
|
Titel des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Die einzelnen Problemfelder werden – nach Fällen aus
der Seminarpraxis des Referenten und Sachverhalten nach der Rechtsprechung -
gemeinsam mit den Seminarteilnehmern aufgespürt, diskutiert und die Lösungen
erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und
besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern
zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen: Die Bußgeldstelle als
·
Hüterin unserer
Wirtschaftsordnung -
·
Hüterin der Umwelt -
·
Hüterin der legalen
Arbeitsplätze -
·
Hüterin der Sonntags – und
Nachtruhe -
·
Hüterin der Gesundheit der
Nahrungsmittel-Bürger -
·
Hüterin des legalen Bauens,
von Sträuchern und Bäumen, von Luft und Gewässern.
·
Die Bußgeldstelle: Welche
Rechte und Pflichten hat sie, um ihre Aufgaben optimal lösen zu können? Im
Ermittlungsverfahren – im Zwischenverfahren – im gerichtlichen Verfahren –
im Vollstreckungsverfahren?
·
Neue Rechtsprechung
·
Erfahrungsaustausch |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
Tafel
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und
Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO
|
|
|
Titel des Seminars |
Die Haftung für Steuern und Bußgelder |
Themenschwerpunkte
|
Haftung nach BGB, HGB und Sondergesetzen
(z.B. GmbHG, Anfechtungsgesetz), Abgabenordnung und kommunales
Abgabengesetz, nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
Haftung natürlicher Personen:
Täter, Mittäter und einer Steuerstraftat
Beteiligte nach § 14 OWiG
GmbH‑Geschäftsführer, Erben, Erwerben von
Unternehmen Haftung von Organen juristischen Personen und
Personenvereinigungen, insbesondere: von
Gesellschafter der OHG, KG, Stille
Gesellschaft, GmbH, Genossenschaft
Haftung der Gesellschafter der
BGB‑Gesellschaft
Die Durchgriffshaftung bei der GmbH
Haftung im Konkursverfahren
Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei
Erben und Unternehmenserwerbern
Arrestanordnung, Beschlagnahme, Pfändung und
andere Sicherungsmöglichkeiten,Vollstreckungsmöglichkeitennach dem
Anfechtungsgesetz‑
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Steuerämter und
Ordnungsämter, Vollstreckungs‑ und Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
AO, BGB und HGB
|
|
|
Titel des Seminars |
Die
Ordnungswidrigkeit und ihre Ahndung in der Praxis |
Themenschwerpunkte
|
Nach den Wünschen der Teilnehmer des
Seminars können besondere Schwerpunkte gesetzt werden, es können sie
interessierende Fälle besprochen werden.
1)
Ermittlungsverfahren, Art und Umfang
2)
Bußgeld – und andere Bescheide
·
Rechtlicher und tatsächlicher
Inhalt
·
Adressierung und Zustellung
3)
Rechtsfolgeentscheidungen
·
Zumessungsgründe für die
Geldbuße
·
Abschöpfung des illegalen
Gewinns
·
Verfall des illegalen Gewinns
·
Geldbußen gegen juristische
Personen und Personengemeinschaften
4)
Unternehmer als Garant
5)
Besondere Probleme des Ermittlungsverfahrens
6)
Wege zum rechtskräftigen Bußbescheid
7)
Vom Umgang mit dem Gericht
8)
Neue Gerichtsentscheidungen
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
|
|
Titel
des Seminars |
Bußgeldverfahren in der Praxis |
Themenschwerpunkte
|
1)
Bußgeldbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“, Rechte und Pflichten
2)
Anfangsverdacht nach § 152 II StPO und seine Folgen
·
Für das Verwaltungsverfahren (Verwertungsverbot für erlangte
Beweismittel?)
·
Für das Bußgeldverfahren.
3)
Ermittlungsziele
·
Einzeltat ermitteln und ahnden
·
Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären und ahnden
4)
Ermittlungstaktiken
·
Zeuge als Beweismittel
·
Betroffener als Beweismittel
·
Halter als Beweismittel
·
Geschäftsführer oder Gesellschafter als Beweismittel
·
Unternehmen und „Vorsteher“
·
Verbandsgeldbuße
5)
Anhörungsbogen oder Vernehmung
6) Ahndung
·
Zumessung der Geldbuße
·
Abschöpfung des Vermögensvorteils als Mindestgeldbuße
·
Verfall
7)
Gerichtssicherheit
·
Beweise
·
Bescheide
8) Mit dem
Gericht geschickt umgehen
9)
Sonderprobleme und Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO |
|
|
Titel des Seminars |
Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Buß - und
Straftaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit |
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird die
materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Abgrenzung zu Straftaten bei
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften behandeln. Ferner wird
aufgezeigt: Die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden, die
festzusetzenden Rechtsfolgen bei ahndbaren Ordnungswidrigkeiten (Geldbußen,
Gewinnabschöpfung und Verfall sowie die Einziehung), die Zustellung und die
Vollstreckung von Bußgeld - und Verfallbescheiden
Schwerpunkte
1.
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (Anfangsverdacht als
Verfahrensstart)
¨
Straftaten /
Ordnungswidrigkeiten
¨
SchwArbG verdrängt andere
Gesetze
¨
Bußtat: Schwarzarbeit; die
Auffangnormen
¨
Die Auftraggeber: Mittäter,
Gehilfen oder Opfer?
2.
Beweisführung:
¨
Personalbeweis und Sachbeweis
(insbesondere die Buchführung)
¨
Durchsuchung, Beschlagnahme
¨
Vernehmung von Zeugen,
Betroffenen
¨
Anhörungsbogen als
„Beweiskiller“
¨
Aufklärungzwang aller
Bußtaten, soweit nicht verjährt
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
3.
Rechtsfolgen:
¨
Geldbuße, Einziehung,
Gewinnabschöpfung, Verfall bei Tätern und Unternehmen
¨
Zustellung und Vollstreckung
von Bescheiden
¨
Inhalt,
Zustellung, Gerichtssicherheits. Müller pp S.
203 x des Buß – und anderer Bescheide
¨
Kosten und Auslagen
(Reisekosten der Ermittler – Verfahrenskosten?)
4.
Sonderprobleme und neue Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StGB, StPO, SchwArbG, AÜG,
AFG, RVO, GewO, BGB, HGB |
|
|
Titel
des Seminars |
Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei
juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR) |
Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird aufzuzeigen, welche
Möglichkeiten das Gesetz und die Rechtsprechung geben, bußgeldbewehrte
Verstöße in Unternehmen durch Unternehmer und deren Angestellte zu ahnden.
Dabei werden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen ebenso behandelt
wie das richtige verfahrensrechtliche Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten.
Auch die vom OWiG und der Rechtsprechung grundsätzlich zwingend
vorgeschriebenen Rechtsfolgen bei bestimmten
Wirtschaftsordnungswidrigkeiten wie Gewinnabschöpfung, Verfall und
Einziehung werden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert.
Schwerpunkte:
Unternehmensformen,
Betriebsbezogene Pflichten
Unternehmensverantwortliche (§§ 9, 14 OWiG)
Selbständige und unselbständige Hilfspersonen eines Unternehmens
Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG
Die
Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG
Andere
Nebenfolgen
Selbständige Anordnung von Rechtsfolgen
Wechsel
der Unternehmensform
Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden
Mit Fallbeispielen und Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, BGB, HGB, GmbHG |
|
|
Titel des Seminars |
Ermittlungen, Beweisführung,
Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im
Bußgeldverfahren |
Themenschwerpunkte
|
Die erfolgreichen Vernehmung von Betroffenen
und Zeugen,
Erkennen von Lügen und wahrheitsgemäßen
Aussagen von Betroffenen und Zeugen
Das Vernehmungsprotokoll, ein Gegenstück zum
„Deutschaufsatz“
Das Geständnisprotokoll
Anforderungen an die (gerichtssichere)
Beweisführung
Ursachen von anscheinend unberechtigten
Einstellungen und Herabsetzung von Bußgeldern durch Amtsgerichte
Die Möglichkeiten der Einwirkung durch die
Verwaltungsbehörden auf die gerichtlichen Entscheidungen
Beispiele aus der Rechtsprechung
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Ordnungsämter, Rechts‑
und Steuerämter und deren Ermittlungsbeamte |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
|
Titel
des Seminars |
Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter
|
Themenschwerpunkte
|
Zielsetzung: Es sollen anhand von praktischen
Fällen, die von den Seminarteilnehmern zuvor dem Studieninstitut / dem
Veranstalter / dem Dozenten unmittelbar eingereicht worden sind, besprochen
und einer gerichtsicheren Lösung zugeführt werden. Die Fälle werden aus der
Sicht der Teilnehmer, aus anwaltlicher und richterlichen Sicht in
Rollenspielen beurteilt – vor und nach ihrer Optimierung.
Der
Dozent wird die zum Verständnis erforderlichen Rechtsprobleme den
Seminarteilnehmern darlegen. Entsprechend der Zielsetzung sollten nur
Bedienstete teilnehmen, die mindestens 3 Monate auf dem bußrechtlichen
Sektor tätig sind.
Die Fallbeispiele sollten mindestens 6 Wochen vor Seminarbeginn eingereicht
werden. Selbstverständlich als Kopien der Originale – und anonymisiert. Sie
sollen die wesentlichen Teile umfassen: Grund des Anfangsverdachts,
Ermittlungsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahmen), Anhörungs – und
Zeugenfragebogen, Bußbescheid, Stellungnahmen / Einspruchsbegründungen des
Betroffenen und seines Verteidigers, Stellungnahmen und Entscheidungen der
Staatsanwaltschaft und des Gerichts. |
|
Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO, Vorschriften, den Fall betreffend |
|
|
Titel des Seminars |
Fehlerquellen im bußrechtlichen
Ermittlungsverfahren |
Themenschwerpunkte
|
Die Ermittlungsbehörden müssen das konkrete Bußverfahren in rechtlich
zulässiger und gerichtssicherer Weise bearbeiten. Aber auch bei Gericht
anhängigen Bußgeldverfahren sind die Verwaltungsbehörden nicht ohne
jeglichen Rechte.
Als
Schwerpunkte sind vorgesehen:
Im bußrechtlichen Verfahren
schleichen sich häufig vermeidbare Fehler ein, die letztlich zur Einstellung
des Verfahrens durch das Gericht führen, so zum Beispiel:
Vermeiden von Fehlern:
1)
Bei der Verdachtsgewinnung
·
Alle nicht verjährten Bußtaten
aufklären
·
Ermittlung der
Bußgeldzumessungsgründe
·
Ermittlung des rechtswidrig
erlangten Vermögensvorteils
·
Berechnung bzw. Schätzen des
Vermögensvorteils
2)
Beim Lenken und Leiten des bußrechtlichen Ermittlungsverfahren
·
durch den Sachbearbeiter der
Bußgeldstelle,
·
bei Ermittlungsersuchen an die
Polizei,
·
bei eigener
Ermittlungstätigkeit, beim Einholen von
Gutachten, der Zusammenarbeit mit den Gutachtern als „Gehilfen“ der
Verwaltungsbehörden, ihm ungeschickten Umgang mit Wirtschaftsbußtätern und
Zeugen, bei der Vernehmung von Betroffenen und Zeugen,
·
Bei der Suche nach
Sachbeweismitteln und deren Bewertung
·
Bei der Auswahl des
„richtigen“ Bußgeldadressaten (natürliche Person oder Unternehmen – oder
Verfallbescheid?)
3)
Vor und beim Erlaß des Bußgeld – und anderer Bescheide:
¨
Zusammenarbeit mit dem
Verteidiger
¨
Zusammenarbeit mit der
Staatsanwaltschaft und Gericht
¨
Hilfestellung für das Gericht
(Ermittlungs- und Spruchrichter).
|
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen
|
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
|
Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Ziel dieses Fachseminars ist es, die mit dem
Gaststätten - Recht befassten Dienstkräfte mit den Recht – und
Verfahrensfragen vertraut zu machen, ausgewählte praktische Probleme
intensiv zu erörtern und an praktischen Beispielen (der Seminarteilnehmer
und der Rechtsprechung) entscheidungssicher / gerichtssicher aufzubereiten.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
·
Einschränkung Berufsfreiheit
durch Ordnungsbehörde
·
Handlungsgrundsätze und Mittel
zur Gefahrenabwehr
·
Schutzgüter des
Ordnungsrechts: Öffentliche Sicherheit - Geschriebenes Recht - Sicherheit
Dritter - Öffentliche Ordnung
·
Der Gefahrenbegriff und deren
Bedeutung für den Rechtsalltag : z.B. Erhebliche Gefahr -Gefahr im Verzuge
- Anscheinsgefahr
·
Befugnisnormen, allgemeine -
Generalklausel
·
Befugnisnormen, spezielle:
z.B. Identitätsfeststellung - Durchsuchung (Personen, Sache, Wohnungen) -
Verwertung
·
Adressaten der
Handlungsbefugnisse: Verhaltensverursacher - Zustandsverantwortlicher - Der
Zustandsverantwortliche - Der Nichtverantwortliche - Der Rechtsnachfolger
·
Zwangsmaßnahmen und ihre
Voraussetzungen: Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang
|
|
Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
OBG,
einschlägigen Fachgesetze |
|
|
Titel
des Seminars |
|
Themenschwerpunkte
|
Den Teilnehmern werden die Problemlagen mit Fällen
aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung interaktiv und
begreifbar näher gebracht. Die während des Seminars gemeinsam
erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze
usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf
Diskette allen Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
·
Die rechtlichen, sachlichen
und tatsächlichen Voraussetzungen
·
Die Berechnung des
Vermögensvorteils
·
Die Schätzung des
Vermögensvorteils
·
Der gerichtssichere Nachweis
des Vermögensvorteils
·
Die Verfahrensvoraussetzungen-
persönliche und sachliche
·
Der Bußgeldbescheid, der
Verfallbescheid, die Gewinnabschöpfung als Teil der Geldbuße |
|
Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
|
|
|
Titel des Seminars |
Gewinnabschöpfung bei Bußtataten |
Themenschwerpunkte
|
Gesetz und Rechtsprechung verlangen, daß die
Mindestgeldbuße bei Wirtschaftsordnungswidrigkeiten der durch die
Bußtat erlangte Gewinn ist. Zu ermitteln ist ferner nicht die einzelne,
zufällig entdeckte bußbare Handlung, sondern das gesamte, im nichtverjährten
Zeitraum bußbare Verhalten des Verdächtigen, also alle nicht verjährten
Bußtaten.
Schwerpunkte:
Gewinnabschöpfung bei natürlichen,
juristischen Personen und Personenvereinigungen,
Verfall (§ 29a OWiG),
Ermitteln und Beweisen des rechtswidrigen
Vermögensvorteils,
Schätzen und Berechnen,
an praktischen Beispielen auf der Grundlage
von Gerichtsentscheidungen |
|
Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine |
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO |
|
|
Titel des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I
Der materiellrechtliche Teil des 0WiGs |
Themenschwerpunkte
|
1.
Voraussetzungen der Ahndung
¨
Zuständigkeit: örtlich,
sachlich – nicht örtlich, nicht sachlich
2.
Handlungs‑ und Konkurrenzlehre (Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat,
die „Tat“ i.S. § 264 StPO),
3.
Garantenstellung, Garantenpflicht (Halter, Unternehmer,
Gewerbetreibender)
4.
Fahrlässigkeitsdelikte
5.
Teilnahme (Beteiligung)
6.
Aufsichtspflichtverletzung als Sonderbußnorm
7.
Ahndungsmöglichkeiten nach dem OWiG und anderen Gesetzen:
¨
Geldbuße, Gewinnabschöpfung,
Verfall
8.
Tatbestandsirrtum,
9.
Verbotsirrtum,
10.Verjährung:
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Vollstreckungsverjährung
11. Besondere Probleme, neue
Gerichtsentscheidungen
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
1 Tag |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
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Titel des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil
II, Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeit |
Themenschwerpunkte
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1.
Anfangsverdacht als Ende des Verwaltungsverfahrens – Beginn des
Bußverfahrens
2. Art und
Umfang des Ermittlungsverfahrens
¨
Verkehrsordnungswidrigkeiten
¨
andere, insbesondere Wirtschaftsbußtaten
¨
Verfolgungsverjährung
¨
Hilfsorgan Polizei
¨
Von der Notwendigkeit, Geschäftsunterlagen einzusehen
¨
Durchsuchung und Beschlagnahme
¨
Zeugenvernehmung
¨
Betroffenenvernehmung
¨
Beweismittelkiller: Anhörungsbogen
3.
Gerichtsicherer Bußbescheid
4. Ahndung:
¨
Zumessungstatsachen der Geldbuße
¨
wirtschaftlicher Vorteil
¨
Verfall
5. Wirkung
des Bußbescheids
¨
Einspruch
¨
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
¨
Rechtskraft des Bußbescheids und seine Folgen
¨
Der rechtswidrige Bußbescheid
¨
Wiederaufnahme des Verfahrens
6. die
Bedeutung des bußrechtlichen Ermittlungsverfahrens für das gerichtliche
Verfahren,
7. Rechte und
Pflichten der Verwaltungsbehörde bei und vor Gerichte
8.
Sonderprobleme, neue Gerichtsentscheidungen |
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Leitung des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax 0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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|
Dauer |
2 Tage |
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Termine |
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und
Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG und die StPO |
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Titel
des Seminars |
Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren |
Themenschwerpunkte
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1. Buß -
und strafrechtliche Grundsätze des Lebensmittel‑ und
Bedarfsgegenständegesetz ( LFBG) vom September 1997
2.
Unterschiede zur alten Gesetzesfassung
3.
Ahndungskatalog des LFBG
4.
Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im
Bußgeldverfahren
5. | |