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Online-Rechtsberatung
Rechtsberatung ist auch
per Internet möglich. Sie können Ihr Problem darstellen, wann Sie
wollen, und von wo aus Sie wollen.
Über den
Preis: Nach Eingang der Darstellung und des Rechtsziel werden Sie
vorab über die Kosten informiert. So können Sie in aller Ruhe
entscheiden, ob Sie den Beratungsservice in Anspruch nehmen wollen. Denn
selbstverständlich ist auch eine Online-Rechtsberatung nicht kostenlos
zu haben. Auch die Online-Rechtsberatung ist eine rechtsanwaltliche
Dienstleistung. Daher ist die Rechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
grundsätzlich maßgebend.
Die Online-Rechtsberatung
lässt sich als Erstberatung im Rahmen des § 20 BRAGO betrachten. Eine
solche Erstberatung darf in zivilrechtlichen Angelegenheiten ein Honorar
von 350,00 DM (zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer) nicht
überschreiten. Die Mindestgebühr beträgt 25,00 DM. Die Kosten für
die anwaltliche außergerichtliche Beratung richten sich nach dem Umfang
der Beratung. Die Kosten müssen darüber hinaus auch der Gesamtsituation
angemessen sein.
Häufig lässt sich ein
Stundenhonorar vereinbaren, und zwar auf allen Rechtsgebieten.
Besonderheit:
Ist der Rechtssuchende rechtsschutzversichert, so wird in der Regel die
Abrechnung durch den beauftragten Rechtsanwalt und der
Rechtsschutzversicherung erfolgen. Zwar kann der Versicherte selbst
seine Versicherung um Deckungszusage angehen. Die Praxis zeigt indessen,
daß die Einholung der Deckungszusage durch den beauftragten
Rechtsanwalt der einfachere Weg ist. Der Anwalt wird in diesen Fällen
jedoch erst tätig werden (können), wenn ihm die Deckungszusage der
Rechtsschutzversicherung vorliegt. Zu beachten ist: Wenn der Versicherte
mit einer Selbstbeteiligung mit 300 DM versichert ist, muss er, falls
nur eine Beratungsgebührt, anfällt, diese aus eigener Tasche zahlen.
Oft ist mit dem Versicherer vereinbart, daß eine Beratung nie bezahlt
wird (so z.B. häufig in finanzgerichtlichen Angelegenheit).
Bei Strafsachen und
Ordnungswidrigkeitensachen ist zu beachten, daß die
Rechtschutzversicherungen bei Vorsatztaten nicht zahlen. Kann die Tat
jedoch auch fahrlässig begangen werden (z.B. Körperverletzung), dann
wird die Rechtsschutzversicherung vorerst die Kosten übernehmen.
Erfolgt dann eine (rechtskräftige) Verurteilung wegen einer Vorsatztat,
entfällt der Rechtsschutz rückwirkend.
Und so kann die
Onlineberatung funktionieren:
1. Sie schildern Ihr
Problem (für Ordnungswidrigkeiten, einschließlich Verkehrsbußtaten, können
Sie den „Fragebogen“ (hier
klicken) nutzen.
2. Sie erhalten dann
Nachricht, ob sich Ihre Anfrage für eine Online-Beratung eignet.
Gleichzeitig werden Sie über die Kosten informiert. Der Rechtsanwalt
kann dann tätig werden, wenn:
- Sie den berechneten Honorar - (Gebühren) Betrag
bezahlt haben,
- bzw. wenn die
Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung vorliegt und
- Sie die Vollmacht (ein Formular können Sie sich
ausdrücken: hier klicken)
auf den Anwalt Ihres Vertrauens ausgestellt haben.
zum Fragebogen /
zur
Vollmacht
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