Internetzeitschrift für
Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB
(Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht)
GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.
Herausgeber und Redaktion: Karl
Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht
in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise
Zur Kausalität von Maklerleistung und Abschluss des Kaufvertrags gibt es
eine Reihe weiterer Gerichtsentscheidungen. Die meisten sehen die zeitliche
Kausalitätsgrenze sogar noch tiefer als das OLG Frankfurt. Sie meinen
zwischen 6 – 8 Monate nach der Maklerleistung müsse der Kaufvertrag
abgeschlossen sein, danach entfalle die Maklerprovision. Das kann aber m. E.
nur dann gelten, wenn Käufer und Verkäufer nicht zusammenspielen und den
Vertragstermin nicht um 6 – 8 Monate hinauszögern, um den Makler um seinen
Lohn zu bringen. Br.