Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Lebensmittelüberwachung - Lebensmittelkontrolleure im Saarland sind auch Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und können / müssen Lebensmittelstraftaten verfolgen - Fortbildung

Auszug aus LSGV Saarbrücken - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Jahresbericht 2008 (Seite 9)

 Fortbildung

http://www.saarland.de/dokumente/thema_verbraucherschutz/Jahresbericht_2008_Endversion.pdf

Die mit der Lebensmittelüberwachung im Außendienst beschäftigten Verwaltungsangehörigen des LSGV sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule für Verwaltung und der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wurden 2008 zwei Fortbildungsveranstaltungen (jeweils zweitägig) mit dem Thema „Eingriffsbefugnisse der Lebensmittelkontrolleure/innen" durchgeführt.

 

§ 152 GVG

(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten.

(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung diejenigen Beamten- und Angestelltengruppen zu bezeichnen, auf die diese Vorschrift anzuwenden ist. Die Angestellten müssen im öffentlichen Dienst stehen, das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zwei Jahre in den bezeichneten Beamten- oder Angestelltengruppen tätig gewesen sein. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

 

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Stand: 18.03.11