Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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 "Lexikon  Ordnungswidrigkeitenrecht von A - Z" von Karl Brenner:

(zum Probelesen: unten am Seitenende klicken)

Das Buch zu Ordnungswidrigkeitenrecht "Ordnungswidrigkeitenrecht von A - Z" als Ergänzung dieser Website und die monatlich erscheinende "owiz - Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht" mit Schwerpunkt: OWiG und verwaltungsrechtliche Vorschriften im Sachbereich von Gemeinden, Städte und Kreise.

Als schnelles Nachschlagewerk: Das Buch zum Ordnungswidrigkeitenrecht (533 Seiten)

   Karl Brenner

  Ordnungswidrigkeiten-

recht

von A – Z

 

Lexikon

für Bußgeldsachbearbeiter, Ermittlungsbeamte in Bund, Land, Landkreise und Gemeinden,

für Bürger und Unternehmen

ISBN 3- 89811-572- 0

 

Zum Buch:

Das Lexikon für Praktiker des Ordnungswidrigkeitenrechts enthält neben ausführlichen Erläuterungen der bußrechtlichen Rechtsbegriffe, zahlreiche Beispiele aus vielen Rechtsbereichen, die den – nicht immer vermeidbaren - theoretischen Rechtsstoff begreifbarer machen. Die Beispiele stammen überwiegend aus der buß – und strafrechtlichen Rechtsprechung und der mehrjährigen Erfahrung des Autors aus Seminaren und Vorlesungen an der Fachhochschule für Polizei und bei mehreren Studieninstituten und ähnlichen Fortbildungseinrichtungen.

Wie man Zeugen und Betroffene als „Beweismittel“ in rechtsstaatlicher Weise zu behandeln hat, zeigt die Darstellung von Vernehmungspsychologie und Vernehmungstaktik, von der Anwendung der „Columbo - Vernehmungsmethode“ bis zur „Gebetsmühlentaktik“. Dass die Rechte der vermeintlichen und tatsächlichen „Bußsünder“ dargestellt werden, versteht sich von selbst.

Für wen das Lexikon bestimmt ist: Bußgeldsachbearbeiter  in Bund, Ländern, Kreisen, Kommunen, deren Ermittlungsdienste, Rechtsämter, Polizeibeamte, Fachhochschulstudenten, Rechtsanwälte, insbesondere die, die sich mit dem Wirtschaftsbußrecht vertrauter machen wollen, Rechtsabteilungen von Unternehmen, die auf Schritt und Tritt von bußgeldbewehrte Verwaltungsvorschriften gepackt werden, den „gewaltunterworfenen“ Bürger, der sich anhand des Buches leicht eine Verteidigungsstrategie zurechtlegen kann.

 

Tipp: Wenn Sie, nachdem die PdF-Datei geladen ist, einen bestimmten Begriff suchen - z.B. Verfall -, dann geben Sie das gesuchte Stichwort (bei längeren Worten einen Wortstamm) ein unter "Suchen" ("Fernglas -Symbol"). Sie erhalten dann die dazugehörenden Fundstellen, die Sie anklicken können.

(Kennwort erhalten über: E-Mai: kbrenner@netmedia.de)

 

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Stand: 18.03.11