Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Kostenbescheid 14-7-09
Halter minderjaehrig
109a OWiG

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  1. Nach Erlass des Bußgeldbescheids (oder auch bei Freispruch bei Gericht): Wer trägt die Rechtsanwaltskosten und die anderen notwendigen Auslagen des Betroffenen, wenn der sich nicht rechtzeitig  entlastet (sein bekanntes Alibi preisgibt)?
  2. Leserin I. R. aus W. fragt: Wann ist ein Kostenbescheid wegen Verjährung rechtswidrig? 

  3. Wer ist Halter oder Beauftragter, wer muss Kosten nach § 25a StVG tragen? Die gesetzmäßige Anhörung nach § 25a StVG. Eine Anhörung nach § 55 OWiG an den Halter ist rechtswidrig.

  4. Leserin N.S. aus N. fragt – Behinderter Minderjähriger ist Halter, Fahrzeug rechtswidrig geparkt – wie kann vorgegangen werden – Geldbuße - § 25a StVG?

 

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Stand: 18.03.11