Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Rechtsberatung per E-Mail oder Fax

 

Rechtsberatung ist auch per E-Mail oder Fax möglich. Sie können Ihr Problem darstellen, wann Sie wollen und von wo aus Sie wollen.

Über den  Preis: Nach Eingang der Darstellung und des Rechtsziel werden Sie vorab über die Kosten informiert. So können Sie in aller Ruhe entscheiden, ob Sie den Beratungsservice in Anspruch nehmen wollen. Denn selbstverständlich ist auch eine Online-Rechtsberatung nicht kostenlos zu haben. Auch die Online-Rechtsberatung ist eine rechtsanwaltliche Dienstleistung. Daher ist die Rechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) grundsätzlich maßgebend.

Die Online-Rechtsberatung lässt sich als Erstberatung im Rahmen des § 20 BRAGO betrachten. Eine solche Erstberatung darf in zivilrechtlichen Angelegenheiten ein Honorar von 350,00 DM (zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Die Mindestgebühr beträgt 25,00 DM. Die Kosten für die anwaltliche außergerichtliche Beratung richten sich nach dem Umfang der Beratung. Die Kosten müssen darüber hinaus auch der Gesamtsituation angemessen sein.

Häufig lässt sich ein Stundenhonorar vereinbaren, und zwar auf allen Rechtsgebieten.

Besonderheit: Ist der Rechtssuchende rechtsschutzversichert, so wird in der Regel die Abrechnung durch den beauftragten Rechtsanwalt und der Rechtsschutzversicherung erfolgen. Zwar kann der Versicherte selbst seine Versicherung um Deckungszusage angehen. Die Praxis zeigt indessen, daß die Einholung der Deckungszusage durch den beauftragten Rechtsanwalt der einfachere Weg ist. Der Anwalt wird in diesen Fällen jedoch erst tätig werden (können), wenn ihm die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung vorliegt. Zu beachten ist: Wenn der Versicherte mit einer Selbstbeteiligung mit 300 DM versichert ist, muss er, falls nur eine Beratungsgebührt, anfällt, diese aus eigener Tasche zahlen. Oft ist mit dem Versicherer vereinbart, daß eine Beratung nie bezahlt wird (so z.B. häufig in finanzgerichtlichen Angelegenheit).

Bei Strafsachen und Ordnungswidrigkeitensachen ist zu beachten, daß die Rechtschutzversicherungen bei Vorsatztaten nicht zahlen. Kann die Tat jedoch auch fahrlässig begangen werden (z.B. Körperverletzung), dann wird die Rechtsschutzversicherung vorerst die Kosten übernehmen. Erfolgt dann eine (rechtskräftige) Verurteilung wegen einer Vorsatztat, entfällt der Rechtsschutz rückwirkend.

Und so kann die Onlineberatung funktionieren:

1. Sie schildern Ihr Problem (für Ordnungswidrigkeiten, einschließlich Verkehrsbußtaten, können Sie den „Fragebogen“ (hier klicken) nutzen.

2. Sie erhalten dann Nachricht, ob sich Ihre Anfrage für eine Online-Beratung eignet. Gleichzeitig werden Sie über die Kosten informiert. Der Rechtsanwalt kann dann tätig werden, wenn:

  • Sie den berechneten Honorar - (Gebühren) Betrag bezahlt  haben,
  • bzw. wenn die  Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung vorliegt und
  • Sie die Vollmacht (ein Formular können Sie sich ausdrücken: unten klicken) auf den Anwalt Ihres Vertrauens ausgestellt haben.

 zum Fragebogen / zur Vollmacht

 

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Stand: 18.03.11