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Verkehrsrecht: Fahrer muß nach oben sehen (Besondere Fahrerpflichten)Fahrer von Kleinlastern müssen immer wieder in die Luft gucken. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Osnabrück hervor (1O 3106/02). Ein Mann hatte die Stadt Osnabrück auf 300 Euro Schadensersatz verklagt, nachdem ein von ihm gemieteter Lieferwagen durch einen über die Straße ragenden Ast beschädigt worden war. Nach Auffassung des Gerichts kann jedoch von Führern hoher Fahrzeuge auf Straßen von geringer Verkehrsbedeutung erwartet werden, daß sie ihre Aufmerksamkeit auch auf den Luftraum über der Straße richten (FAZ 12.2.2003). Anmerkung:Dies ist schon eine „merkwürdige“ Entscheidung. Man stelle sich vor: Der Autofahrer, der einen Unfall „gebaut“ hat, würde sich mit dem Argument verteidigen „Ich habe – nach der Weisung des Landgerichts in Osnabrück – nach oben geschaut (das dauert naturgemäß mindestens Bruchteile von Sekunden), da fuhr Unfallgegner plötzlich in meine Fahrspur“. Man darf sicher sein: Diese „Schutzbehauptung“ würde den Fahrer weder vor einem Schadensersatzanspruch noch vor einem Bußgeld oder gar vor einer Strafe bewahren. Der Kraftfahrer aber steckt in der Zwickmühle: Schaut er nicht nach oben – Schadensersatz an Autovermieter (oder ggf. Arbeitgeber pp.). Blickt nach oben: Schadensersatz und Strafe oder Buße. Das können wohl nur Juristen verstehen – einige wenigstens. Helfen tut nur der Glaube an: „Glück haben“, hoffentlich
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