Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Haftung - Internet: Anschlussinhaberin haftet auch für Ehemann und Kinder bei unberechtigtem Download-Angebot von fast 1.000 Musiktiteln, OLG Köln - 12/09

Haftung Firmenfortführung

Haftung GbR für Gesellschafter, § 31 BGB

Haftung GbR-Gesellschafter

Haftung in der Ehe

Hagen Seminare 2006 - 2007

Hallenbadausrutscher u. Schmerzensgeld

Halter allein ist kein Tätermerkmal - Nur Haltereigenschaft = kein Täter = kein Bußgeldbbescheid, da kein hinreichender Tatverdacht i.S. § 69 Abs.5 OWiG - Urteile BVerfG, BGH, OLG Köln u..

Haltereigenschaft reicht nicht für Täternachweis - wie der Halter ermittelt werden kann sagt der Bundesgerichtshof

Halter eines Kfz ist der, welcher Verfügung hat und die Kosten trägt - nicht immer der Eigentümer und nicht immer der, auf den das Auto zugelassen ist.

Halter Behinderter und  Minderjähriger ist Halter, Fahrzeug rechtswidrig geparkt – wie kann vorgegangen werden – Geldbuße - § 25a StVG?

Halterhaftung nach § 25a StVG - Kostenbescheid, wenn Fahrer nicht ermittelt werden kann - mögliche Fehler der Bußgeldbehörde

Halter nicht gleich Täter: Schadensersatz von 7.000 €, weil Halter nicht gleich Täter und nicht bestraft werden kann, weil der Halter ist: Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg spricht Autofahrer 7.000 € Entschädigung zu - Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Auch in Österreich gilt: Wer nur den Halter hat, hat nicht den Bußtäter

Halter eines Kraftfahrzeuges - Definition

Handelsrecht

Handyverbot im Auto, das keines war OLG Köln - Festnetz - Mobilteil kein Handy, keine Bußttat

Hans Guck in  Luft  Kleinlastwagenfahrer müssen den Luftraum beobachten

Hinreichender Tatverdacht, § 69 OWiG: OLG Bremen, Beschluss vom 19.01.2000 - Aktenzeichen Ws 168/99 (NStZ-RR 2000, 270) zum „hinreichenden Tatverdacht“ - § 69 OWiG

Hinreichender Tatverdacht (§ 69 Abs. 5 OWiG: Halter allein ist kein Tätermerkmal - Nur Haltereigenschaft = kein Täter = kein Bußgeldbbescheid, da kein hinreichender Tatverdacht i.S. § 69 Abs.5 OWiG - Urteile BVerfG, BGH, OLG Köln u.a

Hauskauf: Kaufrecht  Ist Käufer einer Immobilie über Mängelrügen des Mieters aufzuklären – keine Arglist – habe geglaubt Mieter lüftet nicht - OLG Hamm

Hinweise zum Recht finden

Hörermaterialien  Bafin,  Frankfurt

Hund ohne Leine - Haftung

 

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Stand: 23.05.10