Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

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Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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UWG-Verstöße führen zur Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit auch der GmbH 6.3.2003

 

Erstmals hat ein Verwaltungsgericht eine Gewerbeuntersagung auf Wettbewerbsverstöße in großem Umfang gestützt. Ausschlaggebend war, dass die gewerbliche Tätigkeit gerade darin bestand, sich in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen und dadurch die von der Gewerbeausübung betroffenen Personen zu schädigen

 

In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat das Verwaltungsgericht Arnsberg die Gewerbeuntersagung des Ordnungsamts gegen den Verantwortlichen eines Adressbuchschwindel-Verlags bestätigt (Urteil vom 6.11.2002 – Az 1 K 5028/01). Das Gericht hat die für eine Gewerbeuntersagung erforderliche Unzuverlässigkeit neben dem mittlerweile großen Umfang der unlauteren Tätigkeit insbesondere damit begründet, dass die Tätigkeit im Kern auf eine Schädigung von betroffenen Personen angelegt war. Die Gewerbeuntersagung sei zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich, weil eine unbestimmte Vielzahl von Empfängern mit ihren rechtlich geschützten Vermögensinteressen gefährdet sei.

 

Das Urteil ist ein weiterer Meilenstein bei der Bekämpfung unlauterer Adressbuchwerbung. Erstmals wird klargestellt, dass neben wettbewerbs- und strafrechtlichen Sanktionen auch mit ordnungsrechtlichen Mitteln gegen dieses Massenphänomen erfolgreich vorgegangen werden kann (Quelle: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Bad Homburg).

 

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Stand: 18.03.11