Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Beispiel: (Sachverhalt) Halter als Mittäter beim Falschparken des Ehepartners

Nach den Feststellungen hatte die Ehefrau des Betroff. [zuvor] bereits zweimal innerhalb eines kurzen Zeitraums mit dem Fahrzeug des Betroff. an [demselben] Parkplatz .. in N. verbotswidrig geparkt. Der Betroff., gegen den selbst in sieben Fällen im [selben] Jahre .. Bußgeldanzeigen wegen verbotswidrigen Parkens an diesem Parkplatz .. ergangen waren, hatte von diesem verkehrswidrigen Verhalten seiner Ehefrau Kenntnis. Gegen ihn waren auch in den von der Ehefrau begangenen Parkverstößen die jeweiligen Anzeigen gerichtet. Er wußte somit, daß die Ehefrau .. [mit seinem] Kraftfahrzeug .. wiederholt vorsätzlich verbotswidrig geparkt hatte. Aus dieser Kenntnis konnte das AG unbedenklich den Schluß ziehen, der Betroff. habe bei einer erneuten Überlassung des Fahrzeugs an seine Ehefrau damit gerechnet und insoweit auch billigend in Kauf genommen, daß diese erneut Verkehrsverstöße derselben Art begehen werde. Damit hat er diese Verkehrsverstöße seiner Ehefrau vorsätzlich i. S. von § 14 Abs. 1 OWiG gefördert, wenn er ihr erneut das Fahrzeug überließ, ohne sie unter Hinweis auf die bisherigen Verkehrsverstöße auf ein ordnungsgemäßes Verhalten im Straßenverkehr, insbesondere beim Parken, anzuhalten. (Nach: OLG Koblenz - 1 Ss 275/85 - 09.07.85; OWiG § 14;  StVG § 24; StVO §§ 3, 49 - NJW 1986, 1003 = VRS 69, 388 = VerkMitt 1986, 79).
 

 

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Stand: 23.05.10