Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Fahrzeughalter als Halter - oder als Zeugen anhören?

Stichworte: Halter – Zeuge – Zeugengeld – Zeugenentschädigungsgesetz (JVEG) – Zeugenvernehmung – Beschuldigtenvernehmung - §§ 56 OWiG, 25a StVG, §§ 1ff. JVEG, § 55 OWiG

Bußgeldbehörden beanspruchen Kraftfahrzeughalter nach § 25a StVG häufig als Zeugen - und wollen dann kein Zeugengeld zahlen

von Karl Brenner, Rechtsanwalt, Richter am Amtsgericht a.D., Saarbrücken

Zusammenfassung:

Bei Kennzeichenanzeigen als Park – und Haltverstöße darf der Fahrer nur nach § 25a StVG ermittelt werden. Der Halter darf – wenn nur seine Haltereigenschaft bekannt ist – nicht in ein Bußgeldverfahren (in dem er Zeuge wäre) verstrickt werden.

Den Bußgeldstellen ist es rechtlich untersagt, den Halter als Zeugen nach dem Fahrer zu befragen, weder mündlich noch schriftlich. Denn: Der Gesetzgeber hat zu Fahrerermittlung im ruhenden Verkehr ausdrücklich § 25a StVG geschaffen. Danach hat der Halter die Alternative: entweder den Fahrer zu benennen oder die Kosten gem. § 25a StVG zu tragen. Auslagen werden ihm ausdrücklich nicht erstattet (§ 25a Abs. 1 Halbsatz 2 StVG).

Fordert die Bußgeldstelle gesetzwidrig den Halter dennoch auf, Zeugenpflichten zu erfüllen, dann hat sie ihm auch eine Entschädigung nach dem JVEG zu zahlen. Man wird hier den Zeugen nicht auf den zivilrechtlichen Klageweg verweisen dürfen, sondern die Bußgeldstelle hat das JVEG analog zugunsten des von ihr rechtswidrig zum Zeugen gemachten Halter anzuwenden (zum ähnlichen Ergebnis, mit ähnlicher Begründung vgl. Richter am Amtsgericht a.D. Rainer Wolf, „Zur Auseinandersetzung über die Zeugenentschädigung im bußgeldbehördlichen Vorverfahren“ (Internet: http://bav.data-house.de/cgi-bin/web.cgi?c=infoservice/data/34.htm).

 

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Stand: 18.03.11