Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Bußgeldstelle eine Anklagebehörde?

Welche Bedeutung hat ein Bußgeldbescheid?

1.        Ein verwaltungsrechtliches Dokument, in dem einem Verdächtigen ein bußrechtlicher Vorwurf gemacht wird (-20)?

2.        Die öffentlichen Klage, ähnlich wie Anklageschrift und Strafbefehl im Strafverfahren (10)?

3.        Der Empfänger des Bußbescheides wirft Ihnen vor, Sie hätten leichtfertig einen Bußbescheid erlassen, obschon Sie keinen „hinreichenden Tatverdacht“, sondern nur den „einfachen Tatverdacht nach § 152 II StPO“ gegen ihn hegten. Er bringt einen Vergleich: Sie holen Ihr Auto nach der Inspektion ab. Der Kundendienstleiter meint: „Wir haben das Fahrzeug mal kurz durchgesehen, ob es aber verkehrssicher ist – wir vermuten ist, sind aber nicht sicher“. Würden Sie mit diesem Auto Ihren Ferienurlaub antreten? Gibt es zwischen dem Bußbescheid gegen einen „Verdächtigen“ und der „mutmaßlichen Verkehrssicherheit“ des Autos Parallelen (Ja, mit Begründung: 10)?

 

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Stand: 23.05.10