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Staat darf rechtswidrig erworbene Gelder
vollständig einziehen -
BGH
(Aktenzeichen: 1 StR 115/02 - Urteil vom 21. August)
Rechtswidrig
erworbene Gelder dürfen auch künftig in vollem Umfang vom Staat kassiert werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass beim so genannten Verfall alles
eingezogen werden kann, was dem Betroffenen durch die Straftat zugeflossen ist -
also der gesamte Umsatz (Brutto-Prinzip).
Andernfalls
wären solche Straftaten wirtschaftlich weitgehend risikolos, weil
schlimmstenfalls der tatsächliche Gewinn verlorenginge, urteilten die Karlsruher
Richter. (Aktenzeichen: 1 StR 115/02 - Urteil vom 21. August) Damit wies das
Gericht die Revision des Gernsbacher Papierherstellers Schoeller & Hoesch ab.
Das Landgericht Mannheim hatte im Oktober des vergangenen Jahres wegen eines
Embargoverstoßes den Verfall von 7,9 Millionen Mark (4,04 Millionen Euro)
Firmenvermögen angeordnet. Zwar ist der Verfall laut BGH keine «Strafe» im
klassischen Sinn. Allerdings soll er durchaus vor gewinnorientierten Straftaten
abschrecken, sagte der Senatsvorsitzende Gerhard Schäfer bei der
Urteilsverkündung. Die Anwendung des Bruttoprinzips begründete Schäfer mit
Gerechtigkeitserwägungen: «Es besteht grundsätzlich kein schutzwürdiges
Vertrauen, den Erlös aus strafbaren Geschäften behalten zu dürfen.» Außerdem
entspreche die Abschöpfung des gesamten Verkaufserlöses dem Willen des
Gesetzgebers, der die Verfallsvorschriften 1992 geändert hatte.
Nach den
Worten des 1. Strafsenats dient der Verfall - der auch zu Lasten eines
Unternehmensvermögens
angeordnet werden kann - unter anderem der Bekämpfung der Wirtschafts- und der
organisierten Kriminalität. Die Betriebe sollten dadurch auch zur Einrichtung
von Kontrollmechanismen angehalten werden, um Straftaten ihrer Beschäftigten zu
verhindern. Schoeller & Hoesch hatte trotz eines Handelsembargos der Vereinten
Nationen von 1992 bis 1995 Zigarettenpapier nach Serbien exportiert. Nach
Ansicht des Anwalts der Firma hätten beim Verfall zuvor die Ausgaben für die
Herstellung des Zigarettenpapiers abgezogen werden müssen, weil er sonst wie
eine «Strafe» wirke. Ein Unternehmen wie die GmbH Schoeller & Hoesch könne sich
jedoch im Gegensatz zu Privatpersonen nicht strafbar machen. Norbert Geis,
rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, begrüßte die
Entscheidung. Gerichte sollten sich dadurch ermutigen lassen, die Möglichkeiten
zur Gewinnabschöpfung voll auszunutzen: «Straftaten sollen sich nicht lohnen
dürfen.» Gerade im Kampf gegen die organisierte Kriminalität gelte es, jeden
wirtschaftlichen Nutzen von Straftaten zu beseitigen. Dazu seien außerdem
weitere Maßnahmen des Gesetzgebers nötig.
Mit seinem
Grundsatzurteil entschied der BGH die bisher nicht abschließend geklärte Frage,
wie der Umfang des Verfalls berechnet wird. Während der Einzug des vollen
Vermögens bei - von vornherein illegalen - Rauschgiftgeschäften bisher einhellig
bejaht wurde, stritten sich die Fachleute darüber, ob dies auch für Handel mit
an sich legalen Waren gelten sollte.
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