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Das Alt-Auto im WaldBeispiel: Das Auto wurde verkauft. Es gab keinen schriftlichen Kaufvertrag. Der Kaufpreis wurde in bar gezahlt. Der Verkäufer meldete sein Auto nicht bei der zuständigen Behörde ab. Das verkaufte Auto wurde seit Wochen verlassen in einem Waldstück gefunden. Wer muss es wegschaffen? Die Behörde? Der frühere „Autobesitzer“, der „neue Autobesitzer“ (der aber nicht auffindbar ist)? Wie würden Sie entscheiden? |
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