|
Zum Fragebogen
/ zur
Vollmacht
Rechtsberatung per
E-Mail
kbrenner@netmedia.de
oder Fax
03212-5275273
Rechtsberatung
ist auch per
E-Mail oder Fax
möglich. Sie können Ihr Problem
darstellen, wann Sie wollen und von wo aus Sie wollen.
Über den
Preis: Nach Eingang der Darstellung und des Rechtsziel werden
Sie vorab über die Kosten informiert. So können Sie in aller
Ruhe entscheiden, ob Sie den Beratungsservice in Anspruch nehmen
wollen. Denn selbstverständlich ist auch eine
Online-Rechtsberatung nicht kostenlos zu haben. Auch die
Online-Rechtsberatung ist eine rechtsanwaltliche Dienstleistung.
Daher ist die Rechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) grundsätzlich
maßgebend.
Die
Online-Rechtsberatung lässt sich als Erstberatung im Rahmen des
§ 20 BRAGO betrachten. Eine solche Erstberatung darf in
zivilrechtlichen Angelegenheiten ein Honorar von 350,00 DM
(zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer) nicht
überschreiten. Die Mindestgebühr beträgt 25,00 DM. Die Kosten
für die anwaltliche außergerichtliche Beratung richten sich nach
dem Umfang der Beratung. Die Kosten müssen darüber hinaus auch
der Gesamtsituation angemessen sein.
Häufig lässt
sich ein Stundenhonorar vereinbaren, und zwar auf allen
Rechtsgebieten.
Besonderheit:
Ist der Rechtssuchende rechtsschutzversichert, so wird in der
Regel die Abrechnung durch den beauftragten Rechtsanwalt und der
Rechtsschutzversicherung erfolgen. Zwar kann der Versicherte
selbst seine Versicherung um Deckungszusage angehen. Die Praxis
zeigt indessen, daß die Einholung der Deckungszusage durch den
beauftragten Rechtsanwalt der einfachere Weg ist. Der Anwalt
wird in diesen Fällen jedoch erst tätig werden (können), wenn
ihm die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung vorliegt. Zu
beachten ist: Wenn der Versicherte mit einer Selbstbeteiligung
mit 300 DM versichert ist, muss er, falls nur eine
Beratungsgebührt, anfällt, diese aus eigener Tasche zahlen. Oft
ist mit dem Versicherer vereinbart, daß eine Beratung nie
bezahlt wird (so z.B. häufig in finanzgerichtlichen
Angelegenheit).
Bei
Strafsachen und Ordnungswidrigkeitensachen ist zu beachten, daß
die Rechtschutzversicherungen bei Vorsatztaten nicht zahlen.
Kann die Tat jedoch auch fahrlässig begangen werden (z.B.
Körperverletzung), dann wird die Rechtsschutzversicherung
vorerst die Kosten übernehmen. Erfolgt dann eine
(rechtskräftige) Verurteilung wegen einer Vorsatztat, entfällt
der Rechtsschutz rückwirkend.
Und so kann
die Onlineberatung funktionieren:
1. Sie
schildern Ihr Problem (für Ordnungswidrigkeiten, einschließlich
Verkehrsbußtaten, können Sie den „Fragebogen“ (hier klicken)
nutzen.
2. Sie
erhalten dann Nachricht, ob sich Ihre Anfrage für eine
Online-Beratung eignet. Gleichzeitig werden Sie über die Kosten
informiert. Der Rechtsanwalt kann dann tätig werden, wenn:
- Sie den berechneten Honorar -
(Gebühren) Betrag bezahlt haben,
- bzw. wenn die Deckungszusage der
Rechtsschutzversicherung vorliegt und
- Sie die Vollmacht (ein Formular
können Sie sich ausdrücken: unten klicken) auf den Anwalt
Ihres Vertrauens ausgestellt haben.
zum Fragebogen
/ zur
Vollmacht
|