Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Aus owiz Januar 2003

Rezensionen

Creidfelds - Rechtswörterbuch

 

Creifelds

Rechtswörterbuch

C. H. Beck|17., neu bearbeitete Aufl. 2002, XVII, 1754 S., In Leinen|ISBN 3-406-49391-2 - € 42,00

 

In lexikalischer Form stellt der "Creifelds" über 10.000 Rechtsbegriffe aus allen Gebieten zusammen und erläutert sie knapp und präzise. Er ermöglicht damit Juristen wie Laien eine rasche Orientierung bei der Klärung täglicher Rechtsfragen. Die Behandlung der rechtlichen Formen und Zusammenhänge wird ergänzt durch wichtige Begriffe aus den Gebieten Wirtschaft und Politik. Zahlreiche einschneidende Reformen in den letzten beiden Jahren führen dazu, dass selbst sicheres Wissen immer wieder in Frage gestellt und überprüft werden muss. Betroffen sind fast alle Rechtsgebiete. Auch wurde die 17. Auflage um zahlreiche neue wichtige Stichwörter ergänzt und überarbeitet.

Als Beispiele seien angeführt:
- Euro-Einführung
- Zivilrecht: Mietrechtsreformgesetz, Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz, Gewaltschutzgesetz, Prostitutionsgesetz,
elektronische Signatur u.a.m.
- Handels- und Gesellschaftsrecht: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, KapCoRiLiG, Corporate-Governance-Grundsätze, Namensaktiengesetz
- Arbeitsrecht: Teilzeit- und Befristungsgesetz, Betriebsverfassungsrecht, Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz
- Prozessrecht: Zivilprozessreform, Änderung der Pfändungsfreigrenzen, EG-Zustellungsdurchführungsgesetz, Zustellungsreformgesetz
- Sozialrecht: Altersvermögensgesetz, SGB IX
- Strafrecht/Strafprozessrecht: Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
- Verwaltungsrecht: Ausländerrecht, Vereinsrecht, Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess, Tierseuchenrecht
- Steuerrecht: Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz.

Was versteht man unter? Wie war das noch mal genau mit dem Verbotsirrtum? Was sind verdeckte Ermittlungen? Welches sind die Grundlagen des Vereinsrechts? Welche Voraussetzungen hat die GbR? Es gibt kaum einen Rechtsbegriff, der im Creifelds nicht aufzufinden und der nicht die Grundstrukturen skizziert. Ein Elementarbuch des Rechts – es gehört in die Hand eines jeden, der sich Recht befassen will oder muss.

 

 

Kleine Stilkunde für Juristen

 

 

Kleine Stilkunde für Juristen

Von Dr. Tonio Walter, Universität Freiburg i. Br.  C. H. Beck 2002, XIV, 261 S., Gebunden ISBN 3-406-49879- € 18

Das Problem:
Juristische Texte genießen unter sprach- und stilempfindlichen Lesern einen verheerenden Ruf. Unrettbare Trockenheit, Schachtelsätze, Substantivierungen, altertümliche Begriffe, eine unverständliche Fachterminologie - das sind nur einige der Vorwürfe.
Die Lösung:
Auf ansprechende und unprätentiöse Weise sensibilisiert der Verfasser den Leser für die typischen Schwächen des Juristendeutsch. Er vermittelt, wie man mit wenigen und einfachen Mitteln klar schreibt, richtig, wirkungsvoll und gut.
Das Vergnügen:
Den Leser erwartet eine genußvolle Lektüre. Der Autor hat kein Grammatiklehrbuch geschrieben, sondern eine gesunde Mischung aus grammatischen Grundlagen, Stilregeln und kurzen Exkursen in Sprachwissenschaft, Literatur und Geschichte.
Der Leser erfährt, was die Vorzüge des Deutschen sind, wie man den Konjunktiv gebraucht und warum ein Verb besser ist als ein Substantiv. Er liest über den Humor in juristischen Texten, über Männer und Frauen in der Sprache und bekommt Hinweise zu wichtigen Formalien; das alles anhand zahlreicher Beispiele, mit kleinen Übungen und in einem Stil, der selbst am besten zeigt, wie man verständlich schreibt, aber nicht langweilig. Quasi nebenbei motiviert das Buch seine Leser, die eigenen Texte lesbarer zu gestalten und so erfolgreicher zu sein: in Bescheiden, Schriftsätzen und - in allem, was sie schreiben.
Leseprobe:
"Einen trifft es, Schreiber oder Leser. Einer von beiden muß sich quälen, kein Weg führt daran vorbei. Entweder ist es der Schreibende, der sich abmüht, damit das Geschriebene verständlich und angenehm zu lesen sei. Oder es ist der Leser, der sich quält, Unverständliches und Unlesbares doch zu lesen und doch zu verstehen. Meistens ist es der Leser. Dies Buch will die Schreibenden überreden, ihren Lesern das Kreuz abzunehmen."

Ein weiteres Beispiel aus dem Buch (Seite 71): „Nach dem Begrüßungscocktail übergaben sich die Außenminister, wobei ihre Augen vor Freude glänzten, die Vertragsurkunden“

Oder (Seite 84 – es könnte aus einem Vernehmungsprotokoll stammen): „Seit zehn Jahren wohne ich in M., wo ich in der Metzgerei als Geselle zum Ausweiden, Zerteilen und Bedienen der Kunden tätig bin“.

Der Leser lernt erkennen, was falsch ist, er lernt es besser zu machen.

Eine erquickliche Pflichtlektüre für jeden, der Rechts-Texte verständlich und ohne Stilblüten schreiben will.

Aus owiz September 2002

Das Recht der Untersuchungshaft

Münchhalffen/Gatzweiler

Von Gaby Münchhalffen, RAin und Fachanwältin für Strafrecht und Prof. Norbert Gatzweiler, RA und Fachanwalt für Strafrecht.- 2., völlig neu bearb. Aufl. des von Georg Janischowsky begr. Werkes.

C. H. Beck, 2. Aufl. 2002, XXXVII, 292 S., Kart. ISBN 3-406-41767-1 – EUR 28,- ;

das Werk ist Teil der Reihe: NJW-Schriftenreihe: Band 30.

Mehr denn je ist die Praxis des Haftrechts mit vielen heiklen Fragen konfrontiert. Ob es um die materiellen Voraussetzungen für Erlass, Vollzug und Aussetzung des Haftbefehls, um Rechtsbehelfe in Haftsachen oder um die Haftbedingungen geht – in vielen Fällen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In dieser völlig neu bearbeiteten Auflage präsentieren zwei im Bereich des Haftrechts besonders versierte Rechtsanwälte das gesamte Recht der Untersuchungshaft top-aktuell, systematisch und praxisnah. Damit ist der Band ideal als Einstieg in die gesamte Materie des Haftrechts, ebenso aber als Nachschlagewerk zur Lösung konkreter Einzelfragen sowie als ständiger Begleiter für die tägliche Arbeit.

Aus owiz Januar 2002

Buchbesprechungen

 

Baumbach, Lauterbach, Albers, Hartmann

Zivilprozeßordnung

mit Gerichtsverfassungsgesetz und anderen Nebengesetzen          

Begr. von Dr. Adolf Baumbach, weil. SenPräs.  Fortgef. von Prof. Dr. Wolfgang Lauterbach, weil. SenPräs.  Nunmehr verfaßt von Dr. Jan Albers, Präs. des OVG a. D., und Dr. Dr. Peter Hartmann, Richter am AG a. D.  60. Aufl.  2001.  XXIX, 2970 und 15 S. Mit Nachtrag 2002. In Leinen  EUR 122.00  C.H.Beck.  ISBN 3-406-48219-8 Band 1: Reihe: Beck`sche Kurz-Kommentare 

Der „Baumbach“ ist ein „Grundwerk“, das in keiner Rechtsbibliothek fehlen darf. Auch nicht in den Bücherregalen von Städten, Gemeinden und Landratsämtern. Unentbehrlich ist die kommentierte ZPO für die Vollstreckungsabteilungen der Kommunalverwaltung. Die Kommunalabgabengesetze  (KAG) verweisen auf die Abgabenordnung (AO), die AO auf die ZPO. Wenn Gewerbesteuern, Gebühren und Kommunalsteuern beigetrieben werden müssen, ist es zum Beispiel unverzichtbar die Regelungen des § 850 h ZPO zu kennen und selbstverständlich die dazu ergangene Rechtsprechung. Nur wenn man die Voraussetzung der Pfändungsmöglichkeiten bei „Lohnverschleierungen“ kennt, muß man vor der Behauptung des Vollstreckungsschuldners: Ich verdiene nur knapp den pfändungsfreien Betrag als einfacher Angestellter, nicht resignieren, sondern den Betrag in der Pfändungsverfügung an den Drittschuldner auf beispielsweise 3.000 Euro bestimmen, weil der Vollstreckungsschuldner tatsächlich die Funktion eines faktischen Geschäftsführers  ausübt.

Aber auch in den Bußgeldstellen leistet der Baumbach wertvolle Hinweise für die Alltagsarbeit. Hat ein Wirtschaftsunternehmen eine oder mehrere Ordnungswidrigkeit begangen und ist dadurch – wie meist – ein rechtswidriger Gewinn entstanden, so ist dieser grundsätzlich abzuschöpfen. Um vorhandene Vermögenswerte zu sichern kann über das Vermögen des Betroffenen der Arrest angeordnet werden. Die Regelungen stehen dafür in §§ 46 Abs. 2 OWiG, 111d StPO und es gelten (sinngemäß) die §§ 917 und 920 Abs. 1 sowie die §§ 923, 928, 930 bis 932, 934 Abs. 1 der Zivilprozessordnung.

Die Neuauflage erläutert die vielen grundlegenden Änderungen der ZPO und ihrer Nebengesetze und erfaßt rund 4000 neue Entscheidungen, Aufsätze usw. Insgesamt bringt die große ZPO-Reform 2002 die stärksten Änderungen im Zivilverfahrensrecht seit Jahrzehnten . Nur wer über die neueste Literatur verfügt, kann sicher sein, mit diesen massiven Gesetzesänderungen klarzukommen und nichts zu übersehen. Die 60. Auflage ist teils bereits sogar auf dem Gesetzesstand vom 1.7. 2002.

Dieser führende ZPO-Kommentar steht für höchste Aktualität und raschen Zugriff. Er ist objektiv, interessenneutral und detailgetreu. Nicht ohne Grund wird er häufig zitiert und bei der praktischen Arbeit geschätzt.

  

Palandt

Bürgerliches Gesetzbuch


und Ergänzungsband: Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (SMG)

 

Gesamtwerk                                                      

mit Einführungsgesetz (Auszug), Gesetz zur Regelung des Rechts der Allg. Geschäftsbedingungen, Fernabsatzgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnl. Geschäften, Gesetz über die Veräußerung von Teilnutzungsrechten an Wohngebäuden (Teilzeit-Wohnrechtegesetz - TzWrG), Produkthaftungsgesetz, ErbbaurechtsVO, Wohnungseigentumsgesetz, HausratsVO, Lebenspartnerschaftsgesetz.

Bearb. von Dr. Peter Bassenge, Vors. Richter am LG a. D., Dr. Gerd Brudermüller, Richter am OLG, Prof. Dr. Uwe Diederichsen, Wolfgang Edenhofer, Präs. des AG, Prof. Dr. Helmut Heinrichs, Präs. des OLG a. D., Prof. Dr. Andreas Heldrich, Prof. Dr. Hans Putzo, Vizepräs. des BayObLG a. D., Hartwig Sprau, Vors. Richter am BayObLG, Prof. Dr. Heinz Thomas, Vors. Richter am OLG a. D., und Walter Weidenkaff, Vors. Richter am OLG

61. Aufl.  2002.  XXXIV, 2827 S. und 450 S.  In Leinen  EUR 100.00 = Preis für den bereits lieferbaren Hauptband  Gesamtpreis = € 100.00 (Hauptbd.) € 25.00 (Erg.bd., Berechnung nach Lieferung). Band 7: Reihe: Beck`sche Kurz-Kommentare. C.H.Beck.  ISBN 3-406-48561-8

Es besteht Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk. Aufgrund der Schuldrechtsreform erscheint der "Palandt" diesmal mit einem Ergänzungsband zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, der im Frühjahr vorliegen wird.

Für die Qualität an Inhalt, Aufbau, verständlicher Lesbarkeit, der Fülle von Rechsprechungshinweisen, lassen sich kaum noch Worte und Bilder finden, die nicht schon in den vergangenen 60 Auflagen gesagt, geschrieben und beschrieben worden sind. Der Palandt ist das Grundwerkzeuge eines jeden, der sich mit dem Recht, auch dem Öffentlichrechtlichen,  im Alltag befassen muß und will. Auf dem BGB basieren viele andere gesetzliche Vorschriften, nicht wenig verweisen mittelbar oder unmittelbar darauf. Die Regeln der Verjährung, der Fristenberechnung, die Voraussetzungen eines Kauf -, Werk – , Dienst – und Maklervertrages, der rechtliche Inhalt und die Rechtsfolgen von „Treu und Glauben“, der grundsätzlich auch im öffentlichen Recht gilt, die Regelungen von Grundstücken, Zubehör, das Hypothekenrecht, das Pfandrecht, die Grundschuld, die Verwahrung, Bürgschaft, erbrechtliche Regelungen, Eigentümer, Besitzer, die Abgrenzung der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und den anderen Personengesellschaften bzw. juristischen Personen (vgl. z.B. § 30 OWiG) und viele andere Rechtsregelungen haben für den Berufsalltag, auch des kommunalen Mitarbeiters, Einfluss und Rang. Er muß – will er seine Arbeit optimal erfüllen können – nicht selten den Palandt zu Rate ziehen. Er wird, nicht zuletzt anhand der zahlreichen Beispiele, dann mit fast hundertprozentiger Sicherheit die Lösung für das Rechtsproblem im Palandt finden.

 

Die 61. Auflage des Palandt verarbeitet bereits die wichtigen neuen Regelungen wie:

  • Das Mietrechtsreformgesetz
  • Das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften
  • Das Gesetz zur Anpassung von Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr
  • Das Zweite Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
  • Die Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen.

 

Koller, Roth, Morck

 

Handelsgesetzbuch

Kommentar                                                         

Von Prof. Dr. Ingo Koller, vorm. Richter am OLG, Prof. Dr. Wulf-Henning Roth und Dipl.-Kfm. Dr. Winfried Morck, WP u. StB.

3. Aufl.  2001.  XXVII, 1120 S.  In Leinen

EUR 46.00 

C.H.Beck.  ISBN 3-406-48148-5

Das Handelsgesetzbuch spielt im bußrechtlichen Verfahren und im Vollstreckungsverfahren eine erhebliche Rolle. Die Haftungsvorschriften beim Erwerb eines Handelsgeschäfts nach §§ 25 HGB haben besondere praktische Bedeutung für das Verwaltungsvollstreckungsrecht, die Voraussetzungen und detaillierten Regeln für die OHG, KG, die stille Gesellschaft beispielsweise sind Voraussetzung für eine rechtlich erfolgreiche Ahndung nach § 30 OWiG (Bußbescheid gegen Unternehmen), die Kenntnis der handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 238 ff HGB ist unverzichtbar für die Beweisführung im Bußgeldverfahren, im Vollstreckungsrecht, im Baurecht, im Unterhaltsrecht, im Sozialrecht und vielen weiteren Rechtsgebieten, auf denen die Kommunalverwaltungen kraft ihres gesetzlichen Auftrags tätig werden müssen. Die nur wenigen Beispiele zeigen, dass ein handelsrechtlicher Kommentar zum täglichen Handwerkszeug der Mitarbeiter der Kommunalverwaltung gehören.

Der Koller-Roth-Morck ist eine kompakter Kommentar, der für den Praktiker nicht nur wegen seines günstigen Preis Bevorzugung verdient, sondern auch, weil er von Praktikern (Koller war früher Richter am OLG München, Morck ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater).

Auf engstem Raum, doch unter Berücksichtigung aller für den Praktiker wichtigen Aspekte, informiert dieser handliche Kommentar über alle handelsrechtlichen Vorschriften. Er orientiert sich dabei vorwiegend an der Rechtsprechung, die umfassend ausgewertet ist, nimmt aber auch Stellung zu abweichenden Meinungen in der Literatur.

Die Neuauflage: mit den wichtigen Gesetzesänderungen, u.a.:

  • Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz
  • Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie die Vorschriften zur Umstellung auf den Euro
  • Wirtschaftsprüferordnungs - Änderungsgesetz

 Aus owiz Februar 2002

Buchbesprechung

Baumbach, Lauterbach, Albers, Hartmann

Neu: Nachtrag zur ZPO, 60. Auflage, mit Stand vom 10. Januar 2002, teilweise

1. März.2002. Der Nachtrag enthält die Ergänzungen, die der Gesetzgeber im

4. Quartal 2001 im Vergleich zur früher vorgesehenen Fassung geändert hat.

Der Nachtrag umfasst alle Endfassungen der bis zum Oktober 2001 erlassenen

Gesetzes-Novellen.

Zivilprozessordnung

mit Gerichtsverfassungsgesetz und anderen Nebengesetzen

Begr. von Dr. Adolf Baumbach, weil. SenPräs. Fortgef. von Prof. Dr. Wolfgang

Lauterbach, weil. SenPräs. Nunmehr verfasst von Dr. Jan Albers, Präs. des

OVG a. D., und Dr. Dr. Peter Hartmann, Richter am AG a. D. 60. Aufl. 2001.

XXIX, 2970 und 15 S. Mit Nachtrag 2002. In Leinen EUR 122.00 C.H.Beck.

ISBN 3-406-48219-8 Band 1: Reihe: Beck`sche Kurz-Kommentare

Der "Baumbach" ist ein "Grundwerk", das in keiner Rechtsbibliothek fehlen darf.

Auch nicht in den Bücherregalen von Städten, Gemeinden und Landratsämtern.

Unentbehrlich ist die kommentierte ZPO für die Vollstreckungsabteilungen der

Kommunalverwaltung. Die Kommunalabgabengesetze (KAG) verweisen auf die

Abgabenordnung (AO), die AO auf die ZPO. Wenn Gewerbesteuern, Gebühren

und Kommunalsteuern beigetrieben werden müssen, ist es zum Beispiel unverzichtbar,

die Regelungen des § 850 h ZPO und selbstverständlich die dazu

ergangene Rechtsprechung zu kennen. Nur wenn man die Voraussetzung der

Pfändungsmöglichkeiten bei "Lohnverschleierungen" kennt, muss man vor der

Behauptung des Vollstreckungsschuldners: "Ich verdiene nur knapp den pfändungsfreien Betrag als einfacher Angestellter", nicht resignieren, sondern den

Betrag in der Pfändungsverfügung an den Drittschuldner auf beispielsweise

3.000 EUR bestimmen, weil der Vollstreckungsschuldner tatsächlich die

Funktion eines faktischen Geschäftsführers ausübt.

Aber auch in den Bußgeldstellen leistet der "Baumbach" wertvolle Hinweise für

die Alltagsarbeit. Hat ein Wirtschaftsunternehmen eine oder mehrere

Ordnungswidrigkeit begangen und ist dadurch – wie meist – ein rechtswidriger

Gewinn entstanden, so ist dieser grundsätzlich abzuschöpfen. Um vorhandene

Vermögenswerte zu sichern, kann über das Vermögen des Betroffenen der

Arrest angeordnet werden. Die Regelungen stehen dafür in §§ 46 Abs. 2 OWiG,

111d StPO und es gelten (sinngemäß) die §§ 917 und 920 Abs. 1 sowie die §§

923, 928, 930 bis 932, 934 Abs. 1 der Zivilprozessordnung.

Die Neuauflage erläutert die vielen grundlegenden Änderungen der ZPO und

ihrer Nebengesetze und erfasst rund 4000 neue Entscheidungen, Aufsätze usw.

Insgesamt bringt die große ZPO-Reform 2002 die stärksten Änderungen im

Zivilverfahrensrecht seit Jahrzehnten. Nur wer über die neueste Literatur verfügt,

kann sicher sein, mit diesen massiven Gesetzesänderungen klarzukommen

und nichts zu übersehen. Die 60. Auflage ist teils bereits sogar auf dem

Gesetzesstand vom 1.7. 2002.

Dieser führende ZPO-Kommentar steht für höchste Aktualität und raschen

Zugriff. Er ist objektiv, interessenneutral und detailgetreu. Nicht ohne Grund wird

er häufig zitiert und bei der praktischen Arbeit geschätzt.

 

Aus owiz April 2002

Buch – Besprechungen

 

Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz, Neuauflage nicht nur zur Euroumstellung

Erläutert von Prof.  Dr. Erich Göhler, MinRat a. D.(1.-12. Aufl.), fortgeführt von Dr. Peter König, Vors. Richter am LG, und Dr. Helmut Seitz, MinRat.

13. Aufl.  2002.  LX, 1592 S.  In Leinen EUR 56.00 

C.H.Beck.  ISBN 3-406-48591-X  - Band 18:

Reihe: Beck`sche Kurz-Kommentare

 

Die 13. Auflage verarbeitet die Anpassungen des OWiG durch das 11. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes sowie durch das Gesetz zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts vom 19.4.2001. Außerdem bearbeitet ist das Gesetz zur Einführung des Euro im Berufsrecht der Rechtspflege, in Rechtspflegegesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, durch das die DM-Beträge nunmehr zum 1.1.2002 auf den Euro umgestellt wurden.

Über mehr als 30 Jahre hat Erich Göhler mit seiner herausragenden Kommentierung den zentralen Stellenwert dieses Werkes begründet und gesichert. Mit der 13. Auflage haben nun erstmals Dr. Peter Kö­nig, Vorsitzender Richter am Landgericht, und Dr. Helmut Seitz, Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, die Fortführung des Werkes übernommen.

Der Kommentar wendet sich an Richter, Staatsanwälte und Rechts­anwälte sowie an Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig sind.

Für Bußgeldsachbearbeiter gehört der „Göhler“ zum unverzichtbaren, unentbehrlichen und ausgeklügeltes Handwerkszeug. Der „Göhler“ erläutert übersichtlich, prägnant, verständlich, praxisbezogene Fragen und führt sie fast immer Lösungen zu. Ein Schwergewicht der Fälle liegt bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten, nicht zuletzt aber deswegen, weil es hierzu eine unerschöpfliche Fülle von Rechtssprechung gibt. Der Göhler ist auch deswegen für die Bußgeldstellen unentbehrlich, weil der Kommentar auch das Handwerkszeug des Staatsanwalts und – was wichtiger ist – für den Richter ist. Auch das ausführliche, praxisbezogene Stichwortverzeichnis hilft dem Nutzer schneller an die ihn drängen Fragen heranzukommen.

 Aus owiz Mai 2002

Buch – Besprechungen, CD – Rezensionen

Gaststättengesetz

 

Metzner

Gaststättengesetz

Kommentar

 

Von Dr. Richard Metzner, Vors. Richter am BayVGH a. D.

6. Aufl. des von Gustav Rohmer† begr. sowie von Erich Eyermann† u. sodann von Georg Mörtel† fortgef. Kommentars zum Gaststättengesetz

6. Aufl.  2002.  XX, 786 S.  In Leinen , EUR 71.00 , C.H.Beck.  ISBN 3-406-47957-X  

Im neuen Format – mit zahllosen Änderungen

Der Metzner erläutert das Gaststättengesetz primär für die Praxis: wissenschaftlich fundiert und mit Blick auf die tragenden Prinzipien dieses Rechtsgebietes. Der Kommentar erscheint jetzt im neuen, kompakten Format. Durch die gestraffte Gliederung und das wesentlich erweiterte Stichwortverzeichnis führt das Werk schnell zur gesuchten Lösung.

Die Neuauflage berücksichtigt die seit dem Erscheinen der Vorauflage ergangenen gesetzlichen Änderungen sowie die äußerst umfangreiche Literatur und Rechtsprechung. Erläutert sind vor allem aktuelle Themen aus dem Rechtsalltag, wie z.B. Swinger-Clubs sowie "Ballermann-" oder "Koma-Parties" und die Diskriminierung von Ausländern als Gästen oder Gastwirten.

Weitere Themen aus dem Rechtsalltag sind Handel mit oder Duldung von Betäubungsmitteln, die Anordnung von Sperrzeiten, Fragen des Immissionsschutzes und des Bauordnungsrechts, insbesondere unter Berücksichtigung des Nachbarschutzes.

Eingearbeitet sind bereits die jüngsten Gesetzesänderungen hinsichtlich

·         der Eurobargeldeinführung

·         einer neuen Regelung zum Preisvergleich für alkoholfreie Getränke

·         der Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten (bei § 4 I Nr. 1).

Auch die beabsichtigte Gesetzesänderung zur barrierefreien Ausgestaltung einer Gaststätte als Voraussetzung einer Gaststättenerlaubnis im Zuge der Gleichstellung behinderter Menschen ist bereits behandelt.

Unentbehrlich für Bedienstete der Bußgeldstellen, der Gewerbeaufsichtsämter, Polizei

 

Gewerberecht [und Gaststättenrecht]

Robinski, Sprenger-Richter


Gewerberecht

[und Gaststättenrecht]

Ein Studienbuch

Begründet von Severin Robinski, Senatsrat a.D.,
hrsg. von Bernhard Sprenger-Richter, Senatsrat,
bearb. von Thomas Dohmen, Bärbel Fuchs, Dr. Peter Marcks, Renate Pauly, Ulrich Schönleiter und Bernhard Sprenger-Richter

2. Aufl.  2002.  XXVIII, 345 S.  Kart., EUR 21.00 , C.H.Beck.  ISBN 3-406-48294-5, Reihe: Studium und Praxis

 

Das Lehrbuch bietet eine umfassende und aktuelle Einführung in das Gewerberecht. Es empfiehlt sich als zeitsparende Alternative für alle, die eine zuverlässige und rasche Einführung in das Gewerberecht brauchen und sich dieses Rechtsgebiet zunächst nicht anhand von Kommentaren oder Einzeldarstellungen erarbeiten wollen, sondern auf eine geschlossene und einheitliche Darstellung Wert legen. Erläutert werden die gewerberechtlichen Grundbegriffe • Gewerbebegriff • Gewerbetreibender • Gewerbeformen • Pflichten der Gewerbetreibenden • Behördliche Aufsichtsrechte • Voraussetzungen der Gewerbeuntersagung sowie die wichtigsten Gewerbeformen: • stehendes Gewerbe • Reisegewerbe • Marktgewerbe • Gaststättengewerbe • Handwerksgewerbe.

Beispiele machen das ohnehin klar Geschriebene plastisch vorstellbar..

Enthalten ist ferner ein Kapitel über Ausländer im Gewerbe.

Unentbehrlich für Bedienstete der Bußgeldstellen, der Gewerbeaufsichtsämter, Polizei

Die Autoren sind allesamt Praktiker und bringen ihre langjährige Berufserfahrung in die Darstellung ein.

Aus owiz Juli 2002

 

Buch – Besprechungen

Handbuch Durchsuchung und Beschlagnahme

mit Sonderteil zur Unternehmensdurchsuchung 

Von Dr. Tido Park, RA und Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht

2002.  LII, 426 S.   In Leinen , EUR 48.00 , C.H.Beck.  ISBN 3-406-48932-X  

Durchsuchung und Beschlagnahme sind die in der Praxis häufigsten Eingriffsmaßnahmen im Rahmen der StPO. Dabei stellen sich viele rechtliche und praktische Fragen, die auch von erfahrenen Strafverteidigern nicht immer leicht zu beantworten sind:

Was ist im konkreten Durchsuchungsfall zu tun?

Unter welchen Voraussetzungen hat der Betroffene Anspruch auf Kopien von beschlagnahmten Unterlagen?

Wann dürfen die Unterlagen bei Verteidigern und Syndikusanwälten beschlagnahmt werden?

Wann empfiehlt sich die Einlegung eines Rechtsmittels?

Unter welchen Voraussetzungen ist die freiwillige Herausgabe von Gegenständen sinnvoll?

Das neue Handbuch gibt klare Antworten in allen Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Fällen. Erörtert werden Einzelheiten der Voraussetzungen und Durchführung der Zwangsmaßnahmen ebenso wie deren Grenzen, der Rechtsschutz und die Verwertungsverbote. Das Werk gibt Verhaltensempfehlungen für Betroffene und informiert über die Besonderheiten u.a. • bei der Führerscheinbeschlagnahme •  bei der Vermögensbeschlagnahme • Checklisten, Übersichten und Musterschriftsätze für Rechtsmittel runden die Darstellung ab.

Mit Sonderteil "Banken und Unternehmen":

Das Handbuch informiert eingehend über Durchsuchung und Beschlagnahme in Banken und Unternehmen. Enthalten sind viele Tipps und Hinweise für jede Unternehmensebene.

Diesen Band brauchen Strafverteidiger, Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte, Steuerfahnder, Unternehmensjuristen und Syndikusanwälte. Das Buch bringt auch für den Sachbearbeiter von Bußgeldstellen überreiche Informationen, schließlich unterscheiden sich die Eingriffsrechte im Strafverfahren nur in einigen wenigen Details von denen des Bußgeldverfahrens. Insbesondere auch deswegen, weil es vom einem Verteidiger stammt, also gewissermaßen aus der Sichtweise der „Gegenseite“ der Ermittlungsbehörden. 

 

 

  

 

 

 

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