Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Kleine Stilkunde für Juristen

Von Dr. Tonio Walter, Universität Freiburg i. Br. - C. H. Beck 2002, XIV, 261 S., Gebunden- ISBN 3-406-49879- € 18

Das Problem:
Juristische Texte genießen unter sprach- und stilempfindlichen Lesern einen verheerenden Ruf. Unrettbare Trockenheit, Schachtelsätze, Substantivierungen, altertümliche Begriffe, eine unverständliche Fachterminologie - das sind nur einige der Vorwürfe.
Die Lösung:
Auf ansprechende und unprätentiöse Weise sensibilisiert der Verfasser den Leser für die typischen Schwächen des Juristendeutsch. Er vermittelt, wie man mit wenigen und einfachen Mitteln klar schreibt, richtig, wirkungsvoll und gut.
Das Vergnügen:
Den Leser erwartet eine genußvolle Lektüre. Der Autor hat kein Grammatiklehrbuch geschrieben, sondern eine gesunde Mischung aus grammatischen Grundlagen, Stilregeln und kurzen Exkursen in Sprachwissenschaft, Literatur und Geschichte.
Der Leser erfährt, was die Vorzüge des Deutschen sind, wie man den Konjunktiv gebraucht und warum ein Verb besser ist als ein Substantiv. Er liest über den Humor in juristischen Texten, über Männer und Frauen in der Sprache und bekommt Hinweise zu wichtigen Formalien; das alles anhand zahlreicher Beispiele, mit kleinen Übungen und in einem Stil, der selbst am besten zeigt, wie man verständlich schreibt, aber nicht langweilig. Quasi nebenbei motiviert das Buch seine Leser, die eigenen Texte lesbarer zu gestalten und so erfolgreicher zu sein: in Bescheiden, Schriftsätzen und - in allem, was sie schreiben.
Leseprobe:
"Einen trifft es, Schreiber oder Leser. Einer von beiden muß sich quälen, kein Weg führt daran vorbei. Entweder ist es der Schreibende, der sich abmüht, damit das Geschriebene verständlich und angenehm zu lesen sei. Oder es ist der Leser, der sich quält, Unverständliches und Unlesbares doch zu lesen und doch zu verstehen. Meistens ist es der Leser. Dies Buch will die Schreibenden überreden, ihren Lesern das Kreuz abzunehmen."

Ein weiteres Beispiel aus dem Buch (Seite 71): „Nach dem Begrüßungscocktail übergaben sich die Außenminister, wobei ihre Augen vor Freude glänzten, die Vertragsurkunden“

Oder (Seite 84 – es könnte aus einem Vernehmungsprotokoll stammen): „Seit zehn Jahren wohne ich in M., wo ich in der Metzgerei als Geselle zum Ausweiden, Zerteilen und Bedienen der Kunden tätig bin“.

Der Leser lernt erkennen, was falsch ist, er lernt es besser zu machen.

Eine erquickliche Pflichtlektüre für jeden, der Rechts-Texte verständlich und ohne Stilblüten schreiben will.

 

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Stand: 23.05.10