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Kleine Stilkunde für
Juristen
Von Dr.
Tonio Walter, Universität Freiburg i. Br. - C. H. Beck 2002, XIV, 261 S.,
Gebunden -
ISBN 3-406-49879- € 18
Das Problem:
Juristische Texte genießen unter sprach- und
stilempfindlichen Lesern einen verheerenden Ruf. Unrettbare Trockenheit,
Schachtelsätze, Substantivierungen, altertümliche Begriffe, eine
unverständliche Fachterminologie - das sind nur einige der Vorwürfe.
Die Lösung:
Auf ansprechende und unprätentiöse Weise sensibilisiert der
Verfasser den Leser für die typischen Schwächen des Juristendeutsch. Er
vermittelt, wie man mit wenigen und einfachen Mitteln klar schreibt,
richtig, wirkungsvoll und gut.
Das Vergnügen:
Den Leser erwartet eine genußvolle Lektüre. Der Autor hat
kein Grammatiklehrbuch geschrieben, sondern eine gesunde Mischung aus
grammatischen Grundlagen, Stilregeln und kurzen Exkursen in
Sprachwissenschaft, Literatur und Geschichte.
Der Leser erfährt, was die Vorzüge des Deutschen sind, wie
man den Konjunktiv gebraucht und warum ein Verb besser ist als ein
Substantiv. Er liest
über
den Humor in juristischen Texten, über Männer und Frauen in der Sprache und
bekommt Hinweise zu wichtigen Formalien; das alles anhand zahlreicher
Beispiele, mit kleinen Übungen und in einem Stil, der selbst am besten
zeigt, wie man verständlich schreibt, aber nicht langweilig. Quasi nebenbei
motiviert das Buch seine Leser, die
eigenen Texte lesbarer zu gestalten und so erfolgreicher zu
sein: in Bescheiden, Schriftsätzen und - in allem, was sie schreiben.
Leseprobe:
"Einen trifft es, Schreiber oder Leser. Einer von beiden
muß sich quälen, kein Weg führt daran vorbei. Entweder ist es der
Schreibende, der sich abmüht, damit das Geschriebene verständlich und
angenehm zu lesen sei. Oder es ist der Leser, der sich quält,
Unverständliches und Unlesbares doch zu lesen und doch zu verstehen.
Meistens ist es der Leser. Dies Buch will die Schreibenden überreden, ihren
Lesern das Kreuz abzunehmen."
Ein weiteres Beispiel aus
dem Buch (Seite 71): „Nach dem Begrüßungscocktail übergaben sich die
Außenminister, wobei ihre Augen vor Freude glänzten, die Vertragsurkunden“
Oder (Seite 84 – es könnte
aus einem Vernehmungsprotokoll stammen): „Seit zehn Jahren wohne ich in M.,
wo ich in der Metzgerei als Geselle zum Ausweiden, Zerteilen und Bedienen
der Kunden tätig bin“.
Der Leser lernt erkennen,
was falsch ist, er lernt es besser zu machen.
Eine erquickliche
Pflichtlektüre für jeden, der Rechts-Texte verständlich und ohne Stilblüten
schreiben will. |