Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Übersicht:

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz , Kommentar 1

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), Kommentar 2

Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar 2

 

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz , Kommentar   

Von Prof. Dr. Philip Kunig, Dr. Stefan Paetow, VRiBVerwG, und Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl, RA und Notar, Fachanwalt für VerwaltungsR 

C. H. Beck|2., vollst. überarb. Aufl. 2003, XXXVII, 1541 S., In Leinen ISBN 3-406-49857-4;  €  118,00 

Dieser zuverlässige Berater erläutert das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz kompakt, verständlich und besonders anwenderfreundlich: Nicht nur die gesamte Rechtsprechung ist ausführlich berücksichtigt, sondern auch die für den Praktiker zentralen Anwendungsfragen der abfallrechtlichen Verordnungen und europarechtlichen Vorgaben werden praxisnah erklärt.

Die Neuauflage erläutert die weitreichenden Änderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.7.2001. Der umfangreiche Anhang enthält u.a. die Altholzverordnung vom 15.8.2002, die Deponieverordnung vom 24.7.2002, die Versatzverordnung vom 24.6.2002, die Gewerbeabfallverordnung vom 19.6.2002 sowie die Neufassung der Altfahrzeug-Verordnung vom 21.6.2002.

Der bewährte Praktiker-Kommentar erläutert das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz kompakt, verständlich und besonders anwenderfreundlich: Die aktuelle Rechtsprechung ist ausführlich berücksichtigt und die für den Praktiker zentralen Anwendungsprobleme der abfallrechtlichen Verordnungen sowie die europarechtlichen Vorgaben des Abfallrechts werden praxisnah geklärt.

Die Neuauflage erläutert die weitreichenden Änderungen des KrW-/AbfG durch das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.7.2001. So wurden mit dem neuen IVU-Recht z.B. die Vorschriften zu den abfallrechtlichen Begriffsbestimmungen (§ 3 KrW-/AbfG) und zur Planfeststellung und Genehmigung (§§ 31ff. KrW-/AbfG) neu gefaßt. Neu eingefügt wurden u.a. Vorschriften zur Abgabe von Emissionserklärungen (§ 36a KrW-/AbfG) und zum Informationszugang (§ 36b KrW-/AbfG). Bereits ausführlich erläutert ist der neue § 3a KrW-/AbfG (Elektronische Kommunikation), der mit Gesetz v. 21. August 2002 eingefügt wurde und zum 1. Februar 2003 in Kraft tritt.

Der Streit ums Dosenpfand beschäftigt derzeit die Fachwelt und die Medien, die Rechtslage ist unklar. Der "Kunig/Paetow/Versteyl" sorgt auch hier für sichere Orientierung. Zum Thema Dosenpfand bietet er z.B.:

  • eine systematische Erläuterung im Rahmen der Kommentierung des KrW-/AbfG
  • Nachweise zahlreicher Instanzurteile bis September 2002
  • den Abdruck der EG-Verpack-RL 94/62 und der VerpackV im Anhang.

Der umfangreiche Anhang enthält die abfallrechtlichen Verordnungen des Bundes sowie die einschlägigen EU-Vorschriften des Abfallrechts, insbesondere die neue

  • Altholzverordnung v. 15.8.2002
  • Deponieverordnung vom 24.7.2002
  • Versatzverordnung v. 24.6.2002
  • Gewerbeabfallverordnung vom 19.6.2002
  • sowie die Neufassung der Altfahrzeug-Verordnung vom 21.6.2002 und zahlreiche weitere Vorschriften.

Eine leicht lesbare, effektive Hilfe für alle im Umwelt- und Abfallrecht Tätigen, ein unentbehrlicher Kommentar.

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), Kommentar 

Von Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl, RA, Notar und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, und Dr. Wolf Dieter Sondermann, RA und Fachanwalt für Verwaltungsrecht 

C. H. Beck 2002, XXXIX, 633 S., In Leinen, ISBN 3-406-36682-1;  €  88,00 

Das Bundes-Bodenschutzgesetz setzt konkrete Standards zum Schutz des Bodens. Wer mit dieser Materie täglich zu tun hat, braucht einen präzisen Ratgeber mit Überblick.

Der Kommentar erläutert das Bundes-Bodenschutzgesetz fundiert und praxisnah. Eingehend dargestellt sind alle zentralen Regelungen, wie 

  • die Verpflichtung zur Vermeidung von Gefahren für den Boden bei jeder Bodennutzung oder sonstigen Einwirkung auf den Boden
  • die Zustandsverantwortlichkeit der Grundstückseigentümer und -besitzer
  • Sanierungspflichten der Verursacher schädlicher Bodenveränderungen bzw. der Grundstücksverantwortlichen
  • Vorsorgepflichten zur Sicherung der ökologischen Leistungsfähigkeit des Bodens, mit besonderer Konkretisierung für den Bereich der Landwirtschaft
  • die Verfahrensvorschriften für die Altlastensanierung.

Rechtsprechung und Literatur wurden überwiegend bis Herbst 2001 berücksichtigt. Die zum 1. Januar 2002 in Kraft tretende Änderung des Bundes-Bodenschutzgesetzes durch das Siebte Euro-Einführungsgesetz wurde bereits eingearbeitet.

Landesrechtliche Besonderheiten sind gerade im Bodenschutzrecht sehr wichtig. Der Kommentar enthält deshalb im Anhang u.a.

  • eine Übersicht der Behördenzuständigkeiten in allen Bundesländern
  • alle derzeit schon erlassenen Landes-Bodenschutzvorschriften (Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen)
  • Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist ebenfalls im Anhang enthalten.

Für Bedienstete bei den Umweltbehörde ein unentbehrlicher Kommentar. Er ist ein präzisen Ratgeber mit Überblick

Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar 

 Hrsg. von Prof. Dr. Dr. h.c. Othmar Jauernig. Erläutert von Prof. Dr. Christian Berger, Universität Leipzig, em. Prof. Dr. Dr. h.c. Othmar Jauernig, Universität Heidelberg, Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Universität Köln, Prof. Dr. Astrid Stadler, Universität Konstanz, em. Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Schlechtriem, Universität Freiburg, Prof. Dr. Rolf Stürner, Universität Freiburg, Richter am OLG, Prof. Dr. Arndt Teichmann, Universität Mainz, Richter am OLG a.D., und em. Prof. Dr. Max Vollkommer, Universität Erlangen-Nürnberg 

C. H. Beck|10., neubearb. Aufl. 2003, XXXVI, 1965 S., In Leinen, ISBN 3-406-49529-X,  €  55,00  

Der „Jauernig“ erläutert das BGB griffig, prägnant und konzentriert. Eine klare Systematik, die praxisgerechte Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung und sprachliche Präzision gepaart mit verständlichen Formulierungen, gehören zu seinen Vorzügen. Das lesefreundliche Druckbild, der weitgehende Verzicht auf Abkürzungen, ein ausführliches Sachregister und Randnummern sorgen für Übersichtlichkeit. Damit ist der "Jauernig" der ideale Begleiter in der täglichen Praxis

Der Taschenkommentar beantwortet zuverlässig alle wesentlichen Fragen des Bürgerlichen Rechts und ermöglicht durch weiterführende Hinweise eine vertiefende Beschäftigung mit Einzelthemen.

Die 10. Auflage kommentiert ein in wesentlichen Teilen grundlegend verändertes Bürgerliches Gesetzbuch. Den tiefsten Einschnitt brachte das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist. Damit werden auch die Bestimmungen bislang eigenständiger Verbraucherschutzgesetze (wie das AGB-Gesetz, das Haustürwiderrufsgesetz oder das Verbraucherkreditgesetz) im BGB behandelt. 

Weitere wichtige Änderungen erfolgten 2001 durch das • Gesetz über Fernabsatzverträge • das Signaturgesetz • das Lebenspartnerschaftsgesetz • das Zweite Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften • das Mietrechtsreformgesetz und • das Gewaltschutzgesetz.

 Seit dem 1. Januar 2002 ist das BGB schon wieder durch zahlreiche Gesetze geändert worden, u.a.

  • das Kinderrechteverbesserungsgesetz vom 9. April 2002,
  • Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002,
  • Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002,
  • OLG-Vertretungsänderungsgesetz vom 23. Juli 2002.

Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung und neues Schrifttum sind bis Anfang September 2002 eingearbeitet.

Ein preiswerter Kommentar, der für jeden, der mit Recht zu tun hat, ein effektiver Helfer ist

 

 

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Stand: 23.05.10