Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Auskunft nur über den eigenen Punktestand - Verkehrszentralregister

Das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) teilt mit (Stand 15.4.2003)

Sie erhalten kostenlos Auskunft über die zu Ihrer Person registrierte(n) Entscheidunge(n) und eingetragenen Punkte. Senden Sie Ihren Antrag unter Angabe Ihrer Personendaten (Geburtsdatum, Geburtsname, Familienname, Vorname(n), Geburtsort) und der Anschrift sowie einem Identitätsnachweis (§ 30 Abs. 8 StVG) an das Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehrszentralregister in 24932 Flensburg.

Als Identitätsnachweis wird anerkannt

1.

die amtliche Beglaubigung der Unterschrift

2.

die Ablichtung (Vorder- und Rückseite) des Personalausweises oder des Passes

3.

bei persönlicher Antragstellung der Personalausweis, Pass oder behördlicher Dienstausweis.

Der Identitätsnachweis dient dem Schutz der im Verkehrszentralregister eingetragenen Personen. Mit ihm ist gewährleistet, dass jeder nur über die eigene Person Auskunft erhält.

Für die Auskunft an einen beauftragten Rechtsanwalt ist eine Vollmachtserklärung oder deren beglaubigte Ausfertigung erforderlich.

 

 

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Copyright © 2008 Rechtsanwalt Karl Brenner, Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken
Stand: 23.05.10