Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Abschöpfungspflicht (OLG Karlsruhe NJW 1974, 1883)

 Unterschreitet jedoch die Geldbuße  den aus der Ordnungswidrigkeit gezogenen wirtschaftlichen Vorteil, so müssen die dafür maßgebenden Erwägungen in der gerichtlichen Entscheidung im einzelnen dargelegt werden ... Der bloße Hinweis auf .... ist in keiner Weise geeignet, eine Bußgeldbemessung einsichtig zu machen, die dem Betroffenen mehr als neun Zentel der ordnungswidrig erlangten Bereicherung beläßt ...“

Weitere Entscheidungen zum Bruttoprinzip:

  1. Verfall nach § 29a OWiG  Brutto ‑ Nettoprinzip Einkommensteuer – Betriebsausgaben (BayOblG) – wistra 1997, 317 = NStZ-RR 1997, 339

  2. Bemessung des Verfallsbetrages bei Ansprüchen Dritter –BayObLG v. 27. 4. 2000 - 3 ObOWi 16/2000 - NStZ 2000, 537

  3. Bruttoprinzip gilt auch für § 17 Abs. 4 OWiG, nicht nur für § 29a OWiG

 

 

 

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Stand: 23.05.10