|
__________________________________________________________________________________________________________ |
|
|
1) Verkehrsrecht: Abschleppen vom Behindertenparkplatz2) Verkehrsrecht: Abschleppen aus Brandschutzzone
1) VGH Baden-Württemberg. Urteil
07.02.2003, Aktenzeichen: 1 S 1248/02 2. Der Gemeindevollzugsdienst ist auch dann nicht zu weiteren Nachforschungen über den Aufenthaltsort des Kraftfahrzeugführers verpflichtet, wenn dieser eine Visitenkarte mit ortsfremder Adresse und Mobiltelefonnummer hinter der Windschutzscheibe ausgelegt hat (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 18.2.2002, NJW 2002, S. 2122). 2) VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2002, Aktenzeichen: 1 S 1531/01 1. Das Abschleppen eines verbotswidrig im "absoluten Halteverbot" auf einer als Brandschutzzone gekennzeichneten Fläche abgestellten Kraftfahrzeugs kann gegenüber dem Kraftfahrzeugführer im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt werden. 2. Die Auferlegung der Kosten für die durchgeführte Leerfahrt eines Abschleppunternehmens ist jedenfalls dann rechtmäßig, wenn die Kosten bereits angefallen waren und die Beauftragung des Abschleppunternehmens nicht mehr rechtzeitig storniert werden konnte. |
|
Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:
kbrenner@netmedia.de mit Fragen
oder Kommentaren zu dieser Website.
|