Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

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Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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LFBG Lebensmittelskandal Analyse umetikettierter Proben Verfall in Halberstadt


Im Skandal um den mutmaßlichen Verkauf umetikettierter Lebensmittel mit abgelaufenen Haltbarkeitsdaten liegen offenbar erst Ende der Woche erste Untersuchungsergebnisse vor. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden stellten wahrscheinlich am Freitag erste Analysen und Stellungnahmen vor, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Michael Bierwagen am Mittwoch in Halberstadt auf ddp-Anfrage. Derzeit würden noch einige Dutzend Proben analysiert. Diese waren in der vergangenen Woche in einer illegalen Lagerhalle in Heudeber und drei Billigmärkten in Halberstadt, Aschersleben und Schöppenstedt (Landkreis Wolfenbüttel) sichergestellt worden.

Ob abgelaufene Lebensmittel mit falschen Etiketten an weitere Abnehmer gelangt sind, ist laut Bierwagen noch nicht abschließend geklärt. Bei beschlagnahmten Fleisch- und Wurstwaren war nach ersten Berichten ein säuerlicher Geruch und ranziges Fett festgestellt worden. Derzeit wird getestet, ob von den betroffenen Produkten eine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Die Behörden hatten vor einer Woche in einer ehemaligen Stallanlage in Heudeber (Landkreis Harz) etwa 70 Tonnen Lebensmittel sichergestellt, deren Haltbarkeitsdaten zum Teil abgelaufen waren oder fehlten. Bei Durchsuchungen der drei Filialen des Billigmarkts wurden zahlreiche Produkte beschlagnahmt. Gegen den 62-jährigen Besitzer der Lagerhalle und der Verkaufsstellen wird wegen Verdachts von Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz ermittelt. Quelle: Saarbrücker Zeitung, 21.2.2008

 Anmerkung owiz:

Offensichtlich wurden Waren verkauft. Der rechtswidrig erlangte Gewinn unterliegt wohl dem Verfall oder Gewinnabschöpfung. Von einer Arrestanordnung ist in dem Beitrag keine Rede. Nach aller Erfahrung wird der Täter oder sein Unternehmen den Gewinn auch behalten dürfen.

Brenner

 

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Stand: 23.05.10